ZWS während BA Studium?!

Luap @, Sonntag, 10.06.2012 (vor 4566 Tagen)

Hallo,

ich studiere im 6. Semester. Ich mache ein BA Studium, das heißt ich bin seit 1.10.2009 immer abwechselnd drei Monate in Breitenbrunn zum Studium und drei Monate in Dresden zum arbeiten. Ich lebe in Dresden seit einem Jahr in einer eigenen Wohnung, vorher noch bei meinen Eltern. In Breitenbrunn habe ich im Wohnheim gewohnt.
Vor ca. 1,5 Jahren bekam ich einen ZWS Bescheid, den ich unausgefüllt mit einem Wiederspruch beantwortet habe. Das gleiche passierte ca ein viertel Jahr darauf noch einmal. Jetzt habe ich von der Gemeindeverwaltung einen Bescheid inklusive Rechnung bekommen.
Bin ich denn überhaupt verpflichtet ZWS zu entrichten, wenn ich gerade mal ein viertel Jahr in BB "lebte"> An den Wochenenden und freien Tagen habe ich mich nie in Breitenbrunn aufgehalten...deswegen möchte ich nicht davon sprechen, dass ich dort lebte...und gemeldet bin ich selbstverständlich nicht in Breitenbrunn (Erzgebirge).

ZWS während BA Studium?!

Alfred @, Sonntag, 10.06.2012 (vor 4566 Tagen) @ Luap

Für eine umfasendere Meinung fehlen mir ein paar Informationen. Vorab so viel:
Wenn Du seit 2009 abwechselnd 3 Monate in Dresden und 3 Monate in Breitenbrunn (dabei die Wochenenden in Dresden) gewohnt hast, bist Du, zumindest seitdem Du in Dresden eine eigene Wohnung hast, nach der Breitenbrunner Satzung zweitwohnungsteuerpflichtig.
Wenn Du 2009 ein Zimmer in einem Wohnheim bezogen hast und dieses Zimmer bis heute nutzt, bist Du auch meldepflichtig nach dem Meldegesetz. Wenn Du in Breitenbrunn jedes Mal ein anderes Zimmer bezogen hast und nach den 3 Monaten wieder ausgezogen bist, bist Du nicht meldepflichtig und nur für den Zeitraum des jeweiligen Aufenthalts zweitwohnungsteuerpflichtig.
Widerspruch gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid ist unumgänglich, wenn Du dagegen vorgehen willst.