News: Halle

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 27.06.2012 (vor 4412 Tagen)

Heute hat das VG Halle in sechs Urteilen die Satzung der Stadt Halle für rechtswidrig erklärt.
Etappensieg. (wahrscheinlich gucke ich zu viel Fußball)

News: Halle

Alfred @, Mittwoch, 27.06.2012 (vor 4412 Tagen) @ Yvonne Winkler

Ein Lichtblick.

News: Halle

LionelHutz @, Freitag, 29.06.2012 (vor 4410 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Heute hat das VG Halle in sechs Urteilen die Satzung der Stadt Halle für
» rechtswidrig erklärt.
» Etappensieg. (wahrscheinlich gucke ich zu viel Fußball)

Wow! Herzlichen Glückwunsch!

[link=http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer>pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1338485317082]Dass die zugrunde liegende Satzung fehlerhaft sein könnte, das wussten die fünf Studenten nicht, die dagegen geklagt hatten. "Sie haben diese Steuer einfach als ungerecht empfunden. Ich habe dann bei der Prüfung der Satzung Fehler entdeckt", so Rechtsanwältin Winkler. [/link]

Bezüglich Datschen gab es letztens ja auch ein Urteil vom VG Greifswald -> quasi Tenor: Datschen aus DDR-Zeiten unterliegen der Zweitwohnungssteuer.

Fakt ist: Jede noch so schäbige, halbwegs eingerichtete und angeschlossene Gartenhütte ist eine Zweitwohnung. Aber kaum eine Kommune besteuert sie = Vollzugsdefizit = Satzung nichtig... :-)

Ich wette, wenn man in Köln mal freundlich nachfragt, was eigentlich mit den Gartenlaubenbesitzern ist, dann wird wieder hektisch die Satzung geändert, weil man die Gärtner doch überhaupt nie mit der Steuer treffen wollte. Leider ist aber die Materie soooo komplex... :-D

Aber es ist nur ein Etappensieg!

Jetzt geht das Spiel von neuem los... Neue Satzung, neue Bescheide für die bösen Studenten... Bis die kompletten Steuern endlich festsetzungs-verjährt sind.

Viel Erfolg weiterhin! :-)

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Rebell @, Sonntag, 01.07.2012 (vor 4408 Tagen) @ LionelHutz

» Fehler entdeckt", so Rechtsanwältin Winkler. [/link]
»
» Bezüglich Datschen gab es letztens ja auch ein Urteil vom VG Greifswald -quasi Tenor: Datschen aus DDR-Zeiten unterliegen der Zweitwohnungssteuer.
»
» Fakt ist: Jede noch so schäbige, halbwegs eingerichtete und angeschlossene Gartenhütte ist eine Zweitwohnung. Aber kaum eine Kommune besteuert sie = Vollzugsdefizit = Satzung nichtig... :-)

Gratuliere hiermit der unermüdlichen Kämpferin Yvonne!

Entlang der gesamten Alpenkette zwischen Bodensee und Königssee müssten alle Satzungen ebenso zu Fall gebracht werden können, denn auch hier werden viele Fälle die eindeutig besteuert werden müssten- nicht vorgenommen.
Sogar Hinweise und Aufforderungen bei den kommunalen Aufsichtsorganen werden ignoriert, ja sogar noch bestätigt, dass die betroffenen Personen welche im Sommer unten im Tal weiterhin ihre Erstwohnung und oben am Berg die Zweitwohnung innehaben, nicht besteuert werden im Ermessen der Gemeinden.
Gem. Satzungen ist jeder Bürger der ausser seiner Erstwohnung eine weitere Wohnung nutzen kann zu besteuern.Hier der Text der Satzung: „Zweitwohnung ist jede Wohnung im Markt (Gemeinde)……, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder ihren Familienangehörigen innehat.“
Nachdem auch die Kommunalverbände samt Aufsichtsorgane von einer Befreiung festhalten- besteht absolut das Vollzugsdefiszit und die Satzungen sind ungültig zu erklären. Ausser die Satzungen beinhalten diese Befreiung, dann entfällt das Vollzugsdefizit. Das trifft nämlich auf das Personal auf allen DAV- Hütten - Almen und Gastrobetriebe, der Ermessensspielraum einer Gemeinde ist bestimmt hier falsch angesetzt!

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Yvonne Winkler @, Montag, 02.07.2012 (vor 4407 Tagen) @ LionelHutz

» » Heute hat das VG Halle in sechs Urteilen die Satzung der Stadt Halle für
» » rechtswidrig erklärt.
» » Etappensieg. (wahrscheinlich gucke ich zu viel Fußball)
»
» Wow! Herzlichen Glückwunsch!
»
»
» geändert, weil man die Gärtner doch überhaupt nie mit der Steuer treffen
» wollte. Leider ist aber die Materie soooo komplex...

Das habe ich auch schon gehört. ;-)

Wenn die Satzungen à la Überlingen stricken würden, gäbe es diese Probleme nicht, aber dann müssten die Steuerpflichtigen wirklich zwei Wohnungen innehaben und sich nicht bei ihrer Hauptwohnung mit dem Platz unter der Stiege begnügen, bzw jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, besteuert werden. Ob sich diese Politiker mal überlegen, welche Signale sie der zukünftigen Elite dieser Republik angedeihen lassen>

Die Unistädte, die sich nicht in diese Abzockmentalität einreihen, müssten eigentlich einen sehr positiven Zulauf genießen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Urteilsbegründung habe ich auch noch nicht und das Kompliment gebührt dem Gericht, das mustergültige juristische Analysearbeit geleistet hat. Das ist ein Genuss und das darf man ruhig auch mal laut schreiben. Ich freue mich, wenn jemand so sauber und gründlich arbeitet. Keine Dünnbrettbohrer, diese 5. Kammer des VG Halle.
Und das würde ich auch schreiben, wenn ich nicht gewonnen hätte.

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Alfred @, Dienstag, 10.07.2012 (vor 4400 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Keine Dünnbrettbohrer, diese 5. Kammer des VG Halle.
Die sitzen wohl in der Stadtverwaltung. Denn was fällt dem zuständigen Dezernenten im Rathaus, Egbert Geier, zu den Urteilen ein>
„Wir müssen schnell handeln.“
Als Ursache für die gerichtlichen Aufhebungen der ZwSt-Satzung seit 2004 Stadt erkennt er die Komplexität des Regelwerks, die von den Volljuristen und Verwaltungsfachleuten der Stadt offensichtlich nicht bewältigt werden kann. Wenn er sich hinsichtlich der Komplexität da man nicht irrt (Lk 23, 34).
Nachzulesen bei
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer>pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&am...