zwst nach 7 jahren!

tystnaden @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen)

hallo,

mein fall ist folgender: ich bin 2005 von köln weggezogen, blieb aber an meiner ursprünglichen wohnung noch gemeldet, da dort -in absprache mit dem vermieter-bekannte von mir zur untermiete eingezogen sind, die die wohnung dann auch 2006 übernommen haben. (die kontoauszüge, die meine mietzahlung an den vermieter, als auch die zahlungen meiner untermieter an mich belegen, habe ich noch.)
nun wurde ich im juli 2008 vom kassen- und steueramt der stadt köln zwecks zws angeschrieben, ich habe denen das damals erklärt und seither nichts mehr gehört - bis heute. mir wurde ein zweitwohnungssteuerbescheid förmlich zugestellt, in welchem ich aufgefordert werde, bis ende des monats zu zahlen oder aber zu klagen.
nun meine fragen: 1. ist das nicht langsam verjährt, zumal nach 2008 nichts mehr kam>
und 2. muss ich wirklich zahlen, auch wenn ich die wohnung nachweislich nicht genutzt habe>

ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

viele hoffnungsvolle grüße

zwst nach 7 jahren!

Alfred @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ tystnaden

» ... blieb aber an meiner ursprünglichen wohnung noch gemeldet, da dort -in absprache mit dem vermieter-bekannte von mir zur untermiete eingezogen sind, ...
Melderechtlich ist das falsch, aber längst verjährt.

» nun wurde ich im juli 2008 vom kassen- und steueramt der stadt köln zwecks zws angeschrieben, ich habe denen das damals erklärt und seither nichts mehr gehört
Wenn es nicht schriftlich erfolgt ist, eine heute vor Gericht wertlose Erklärung. Abgesehen dvon, dass man dem Kassen- und Steueramt eh nichts erklären kann
Für welchen Zeitraum (bis wann) gilt der Steuerbescheid eigentlich> Wann hast Du Dich für diee Wohnung abgemeldet>

» nun meine fragen: 1. ist das nicht langsam verjährt, zumal ...
Darüber könnte man sich trefflich streiten, wird aber nur vor Gericht zu klären sein. Wegen 2, aber unerheblich.
» 2. muss ich wirklich zahlen, auch wenn ich die wohnung nachweislich nicht genutzt habe>
Nein, aber ohne Klage geht das nicht. Frist läuft.

zwst nach 7 jahren!

tystnaden @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ Alfred

hallo alfred,
vielen dank für die schnelle antwort!

es gab wohl im juli 2008 einen kurzen schriftverkehr, aber ich habe das nach drei jahren, in denen dann ja diesbezüglich nichts mehr kam, nicht mehr aufgehoben. - ich weiß, ich weiß!!!

der steuerbescheid gilt für 2005: 460,- und 2006: 290,-
laut melderegister war ich bis februar 08 dort gemeldet, weil ich versäumt hatte mich abzumelden. mein vermieter hat mir meinen "offiziellen auzug" (als die untermieter zu mietern wurden) schriftlich für ende mai 2006 bestätigt und dies haben die dann wohl auch ihren berechnungen zugrunde gelegt.

meine ehemaligen untermieter werden mir nun nochmals das damalige untermietverhältnis bestätigen und mein ehemaliger vermieter ist bereit, dies mit seiner unterschrift abzusegnen. aber ob das was hilft>

zum anderen befürchte ich (ohne rechtschutzversicherung) bei einer klage nur noch mehr kosten. bringt es denn gar nichts, wenn ich innerhalb dieser vierwöchigen frist besagte unterlagen und kontoauszüge einreiche> :-|

vielen, vielen dank für das offene ohr/auge

zwst nach 7 jahren!

Alfred @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ tystnaden

»... nicht mehr aufgehoben. - ich weiß, ich weiß!!!
Schade.

Also 690,00 EURO. Da rentiert sich eine Klage. Kostet nicht all zu viel, allenfalls die Gerichtsgebühren, auf denen Du teilweise sitzen bleiben könntest. Da muss man sehen, was in der Verwaltungsakte steht.
Hole Dir umgehend die Bestätigungen der „Untermieter“ und des Vermieters und dann müsste die Klage glatt durchgehen. Wenn Du Formulierungshilfe brauchst – Mail an mich.
Welches Datum hat der Steuerbescheid bzw. bis wann läuft die Klagefrist.

zwst nach 7 jahren!

tystnaden @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ Alfred

datum des steuerbescheids: 26.7.zugestellt am 27. - klagefrist 4 wochen...

ist es denn wirklich zu naiv von mir zu hoffen, mir das klagen mit einer vorherigen zusendung der unterlagen und vielleicht auch vorherigem telefonat mit dem verflixten kassensteueramt ersparen zu können :-( >

wäre vielleicht eine beratung durch die verbraucherschutzzentrale ratsam, denn - wie schon erwähnt - ich habe keine rechtschutzversicherung...

ps. es sind sogar 750,-...

zwst nach 7 jahren!

Alfred @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ tystnaden

» ist es denn wirklich zu naiv von mir zu hoffen, mir das klagen mit einer vorherigen zusendung der unterlagen und vielleicht auch vorherigem telefonat mit dem verflixten kassensteueramt ersparen zu können
Ich fürchte ja, im schlimmsten Fall verlierst Du so viel Zeit, s die Klagefrist verstrichen ist.>

» wäre vielleicht eine beratung durch die verbraucherschutzzentrale ratsam,
Ich wüsste nicht, wie die helfen sollte. Mir ist jedenfalls keine diesbezügliche Aktivität bekannt.

» ...ich habe keine rechtschutzversicherung...
» ps. es sind sogar 750,-...
Danke für die Korrektur. Die Verfahrensgebühr beträgt so oder so 135,00 EURO. Dazu kommen Porto usw.; einen Anwalt brauchst Du nicht. Wenn Du gewinnst, kriegst Du die Verfahrensgebühr von der Stadt erstattet oder sie lässt sich auf 45 EURO reduzieren. Verlieren ist eigentlich nicht drin, wenn die Nachweise in Ordnung sind. Da kann die Stadt Köln ein Lied von singen.

zwst nach 7 jahren!

tystnaden @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ Alfred

tja dann sollt ich wohl...

Wenn Du gewinnst, kriegst Du die Verfahrensgebühr von der Stadt erstattet oder sie
» lässt sich auf 45 EURO reduzieren.

inwiefern reduzieren, mit welcher begründung und wie>

Verlieren ist eigentlich nicht drin,
» wenn die Nachweise in Ordnung sind.

damit habe ich leider schon diverse erfahrungen...

Da kann die Stadt Köln ein Lied von
» singen.

gab es das denn schon, ich meine erfolgreiche fälle, welche so lagen wie der meinige>

zwst nach 7 jahren!

Alfred @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ tystnaden

» inwiefern reduzieren, mit welcher begründung und wie
Ablaufbedingt. Die Stadt wird den Steuerbescheid aufheben und es kommt nicht zu einem Verfahren – dann gibt es 2 Drittel zurück.>

» damit habe ich leider schon diverse erfahrungen...
>>>

» gab es das denn schon, ich meine erfolgreiche fälle, welche so lagen wie der meinige>
Mir sind etwa 40 vergleichbare Fälle persönlich bekannt in denen die Stadt den Steuerbescheid nach Klageeingang aufgehoben hat.

zwst nach 7 jahren!

tystnaden @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ Alfred

zu den 3 >:

in anderer sache, das recht war auf meiner seite, ich hatte vorbildlich alle belege, habe die klage "gewonnen", da die gegenseite sich aber zwischenzeitlich abgesetzt hatte, hatte ich nun zwar den titel erwirkt, aber zusätzlich zum ursprünglich finanziellen verlust noch rechtsanwaltskosten und gerichtskosten zu verbuchen...tolle wurst, deshalb wollte ich eigentlich nie wieder klagen....

ich weiß, völlig andere sache, aber ich kann versichern: prägend!

zwst nach 7 jahren!

Alfred @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ tystnaden

Verstanden und ärgerlich. Aber eines ist mit Sicherheit nicht möglich: Die Stadt Köln wird nicht plötzlich weg sein. Also: Ran.

zwst nach 7 jahren!

tystnaden @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ Alfred

» Verstanden und ärgerlich. Aber eines ist mit Sicherheit nicht möglich: Die
» Stadt Köln wird nicht plötzlich weg sein. Also: Ran.

ok, dann vorerst herzlichsten dank für die erfolgversprechende beratung, ich melde mich, sobald es hierbei neuigkeiten zu berichten gibt oder aber vorher schon, falls doch noch ein frägchen auftaucht!

danke, danke!
und Dir noch einen mehr als verdienten schönen restabend

zwst nach 7 jahren!

Alfred @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4298 Tagen) @ tystnaden

» ... dank für die erfolgversprechende beratung,
Nur der Ordnung halber: Das war keine Beratung sondern nur die Äußerung meiner Meinung zu Deinen Fragen:-) .
Formulierungshilfen bei der Klage gebe ich Dir gerne - das aber per Mail.

zwst nach 7 jahren!

tystnaden @, Montag, 20.08.2012 (vor 4279 Tagen) @ Alfred

» » ... dank für die erfolgversprechende beratung,
» Nur der Ordnung halber: Das war keine Beratung sondern nur die Äußerung
» meiner Meinung zu Deinen Fragen:-) .
» Formulierungshilfen bei der Klage gebe ich Dir gerne - das aber per Mail.

hallo alfred,

die stadt köln hat kapituliert! der aufhebungsbescheid ist eingegangen! nochmals vielen Dank für die mutmachende "äußerung Deiner meinung" ;-)