ZWSt in Halle

Peter10 @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen)

Hallo,

kurz die Vorabinfo: Ich habe bis Oktober 2005 in Halle gewohnt (Hauptwohnsitz). Nach längerer Arbeitslosigkeit hatte mir die Arbeitsagentur dan einen neuen Job in der Nähe von Aachen vermittelt. Da ich nun dafür umziehen mußte, hatte mit die AA für die 6 Monate Probezeit die Miete für meine alte Wohnung (eine WG) weitergezahlt - während dieser Zeit hatte ich diese auch als Zweitwohnung gemeldet.

Ich hatte da zwar von der Zweitwohnungssteuer gehört, aber auch bei und nach meiner Ummeldung habe ich dazu keine Info bekommen und mußte auch keine Erklärung dazu abgeben.

2008 bin ich dann wieder nach Halle gezogen. Auch hier gabs bei der Umeldung keine Info das noch irgendwas für die ZWSt offen sei.

Heute hatte ich nun Post der Stadt Halle im Briefkasten, dass ich meiner Meldepflicht für den Nebenwohnsitz nicht nachgekommen sei und ich doch nun bitte den beigefügten Erklärungsbogen ausfüllen und zurückschicken soll.

Ich sollte vielleicht noch anmerken, dass man sich in dem Schreiben auf den Stadtratsbeschluß beruft, welcher mit seinen Änderungeb am 8.12.2010 in Kraft getreten ist. Soweit ich weiß, gab es doch da schon wieder ein Nachbesserung und selbst die wurde doch erst wieder für ungültig erklärt.

Im letzten Absatz des Schreibens wird übrigens noch erwähnt, dass man gegen momentanen Klagen Berufung eingelegt hat, welche noch immer läuft. Dies find ich den größten Hohn, da wird fernab jeder Rechtsgrundlage eine Steuer verlangt, welche eventuell irgendwann mal rechtsgültig wird.

Wie soll ich mich verhalten, erstmal provisorisch Einspruch einlegen, mit der Begründung, dass die Steuer im Moment nicht rechtsgültig ist und gleichzeitig darauf Aufmerksam machen, dass ich zu der ganzen Sache heute nach über 6 Jahren überhaupt zum ersten Mal von der Stadt Halle gehört habe>

ZWSt in Halle

Alfred @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Peter10

Wenn Du von Oktober 2005 bis März 2006 in Aachen gearbeitet hast und mit Hauptwohnung in Aachen und Nebenwohnung in Halle registriert warst, gehe ich mal davon aus, dass Du bei der Entfernung in diesem Zeitraum nur gelegentlich nach Halle gefahren bist. Für diesen Zeitraum verlangt die Stadt eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer von Dir (oder für einen längeren Zeitraum>).
Das Schreiben der Stadt kann ich nicht bewerten. Da ich es nicht kenne. Ich halte es aber für wahrscheinlich, dass – wie fast immer Unfug darin steht.
Bezüglich der jüngsten Urteile gilt: Da die Stadt in Berufung gegangen ist, sind diese Urteile nicht rechtskräftig, und die Stadt darf davon ausgehen, dass ihre Satzung gültige Rechtsgrundlage ist.
Für Dein Verhalten: Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer musst Du abgeben, dagegen gibt es keinen Widerspruch. Das solltest Du aber nicht so ohne weiteres tun, denn der Fragebogen ist sachlich falsch. Das solltest Du der Stadt unter die Nase reiben. Für das Schreiben liefere ich Dir gerne einen Textvorschlag, dazu wäre es aber wichtig, zu wissen:

von wann bis wann (TT., MM.,JJJJ) warst Du in Halle mit Nebenwohnung gemeldet>

- schreibt die Stadt wirklich wortwörtlich dass Du Deiner „Meldepflicht für den Nebenwohnsitz nicht nachgekommen“ sein sollst>

ZWSt in Halle

Peter10 @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Alfred

Danke dir schonmal Alfred.

Also als Nebensitz war ich vom 15.10.05 - 15.04.2006 in Halle gemeldet.

Der Wortlaut zur Verletzung der Meldepflicht lautet so:

"Im Melderegister der Stadt Halle (Saale) waren Sie mit Nebenwohnsitz in der xxx-Str gemeldet. Auf der Grundlage des § 8 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnsteuer waren sie somit verpflichtet, das Innehaben einer Zweitwohnung sowie all der Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen zu erklären.

Dies ist jedoch nicht erfolgt."

Das ist wirklich etwas was ich nicht nachvollziehen kann, die hätten sich ja auch irgendwann mal melden können, dass ich denen so eine Erklärung zuschicken soll. Aber so, woher soll ich wissen welche Informationen die von mir brauchen und nach über 6 Jahren fällt denen das ein> Finde ich gelinde gesagt eine Frechheit.

ZWSt in Halle

Alfred @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Peter10

» gelinde gesagt eine Frechheit.
Sehr gelinde ...

Wichtig wäre noch, dass Du meine Annahme bestätigst, dass Du Dich von Oktober 2005 bis März 2006 vorwiegend in Aachen aufgehalten hast (ggf. durch Arbeitsvertrag zu belegen) und in diesem Zeitraum nur gelegentlich nach Halle gefahren bist.

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Peter10 @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Alfred

» » gelinde gesagt eine Frechheit.
» Sehr gelinde ...
»
» Wichtig wäre noch, dass Du meine Annahme bestätigst, dass Du Dich von
» Oktober 2005 bis März 2006 vorwiegend in Aachen aufgehalten hast (ggf.
» durch Arbeitsvertrag zu belegen) und in diesem Zeitraum nur gelegentlich
» nach Halle gefahren bist.

So ist es, war eigentlich während der Zeit nur ein paar Tage in Halle - übernachtet hab ich während der Zeit nicht einmal dort. Der Mietvertrag wurde im Prinzip nur noch fortgeführt, für den Fall das es während der Probezeit mit dem neuen Job nicht klappt und ich wieder zurückgezogen wäre.

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Peter10 @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Peter10

Ach noch etwas, wie sieht es eigentlich mit der Verjährungsfrist aus> In der Satzung (welche im übrigen nur über Umwege auf der Halle.de Seite) zu finden ist, geht daraus nichts hervor. Nach einigen Ratgeber Seiten die ich so gefunden habe, ist die Frist im Normalfall wohl 4 Jahre, wobei dies hier und da unterschiedlich sein kann.

Unter § 7 (Anzeigepflicht) finde ich außerdem:

"(3) Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach Meldegesetz LSA gilt als Anzeige im
Sinne dieser Vorschrift."

Hätte man mir nicht da schon einen Vordruck für die Erklärung zuschicken müssen>

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Alfred @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Peter10

» Ach noch etwas, wie sieht es eigentlich mit der Verjährungsfrist aus>
Das kann durchaus ein Streitpunkt sein, aber bei entsprechender Auslegung beginnt die Frist erst nach Abgabe der Erklärung zu laufen.

» Hätte man mir nicht da schon einen Vordruck für die Erklärung zuschicken müssen>
Die Stadt beziehr sich in ihrem Schreiben aber nicht auf § 7 sondern aus gutem Grund auf § 8.

Der Aufenthalt in Aachen ist das Entscheidende und darauf lässt sich aufbauen.

Bis wann will die Stadt Deine Erklärung denn haben>

ZWSt in Halle

Peter10 @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Alfred

» Bis wann will die Stadt Deine Erklärung denn haben>

Bis 31.8.


Wenn sie sich auf §8 berufen, finde ich ich das dennoch sehr spät, liegt ja dann fast 7 Jahre nach dem Anmelden des Zweitwohnsitzes

"(3) Die in § 2 genannten Personen sind nach Aufforderung durch die Stadt Halle (Saale)
verpflichtet, sowohl die Wohnfläche der der Zweitwohnungssteuer unterliegenden
Wohnung anzugeben als auch alle Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen
nachzuweisen."

Im Prinzip ist es ja nicht mal die Steuer an sich die mich stört (wenn die Berufung durchgeht und alles Rechtens ist), sondern einfach nur dass dies jetzt kommt. Jetzt soll ich nochmal meine Unterlagen von Anno Dazumal aus dem Keller kramen>

ZWSt in Halle

Alfred @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Peter10

Na gut, dann ist ja noch reichlich Zeit.
Wenn es Dir Recht ist, mache ich Dir einen Entwurf für ein Schreiben an die Stadt.