Leipziger Allerlei , berufsbedingte Zweitwohnung

das kann nicht sein @, Dienstag, 07.08.2012 (vor 4372 Tagen)

Hallo , ich bin neu hier im Forum und frage an ob
Fristen gelten ab wann die Zweitwohnsitzsteuer fällig wird. Fakt ist das ich beruflich bedingt für ca. 5 Monate nach Leipzig muß, während dieser Zeit meine Hauptwohnung in Düsseldorf aber weiter fortgeführt wird ( 2 Personenhaushalt ).
Heimfahrten sind für jedes 2. Wochenende vorgesehen da ich dann drei Tage frei habe.
Ich habe noch keine Erfahrung und bin für jeden Rat dankbar.

Leipziger Allerlei , berufsbedingte Zweitwohnung

Alfred @, Dienstag, 07.08.2012 (vor 4371 Tagen) @ das kann nicht sein

Fangen wir mit dem Melderecht an: In Düsseldorf bist Du derzeit mit alleiniger Wohnung gemeldet. Wenn Du nur 5 Monate in Leipzig bleibst, besteht deswegen keine Meldepflicht.

Zweitwohnungsteuer fällt somit nicht an, denn in Leipzig werden nur Nebenwohnungen besteuert. Das ist zwar verfassungswidrig, braucht Dich aber nicht zu kümmern,

Leipziger Allerlei , berufsbedingte Zweitwohnung

das kann nicht sein @, Dienstag, 07.08.2012 (vor 4371 Tagen) @ Alfred

» Fangen wir mit dem Melderecht an: In Düsseldorf bist Du derzeit mit
» alleiniger Wohnung gemeldet. Wenn Du nur 5 Monate in Leipzig bleibst,
» besteht deswegen keine Meldepflicht.
»
» Zweitwohnungsteuer fällt somit nicht an, denn in Leipzig werden nur
» Nebenwohnungen besteuert. Das ist zwar verfassungswidrig, braucht Dich aber
» nicht zu kümmern,

Hallo Alfred, noch eine Nachfrage zum Melderecht und Zweitwohnung / Nebenwohnung.Den Begriff Nebenwohnung kenne ich nicht und zum Melderecht muß man sich nicht innerhalb einer Woche anmelden>
Bitte die Nachfrage zu entschuldigen und danke für den Zeitaufwand,mit Grüßen

Leipziger Allerlei , berufsbedingte Zweitwohnung

Alfred @, Dienstag, 07.08.2012 (vor 4371 Tagen) @ das kann nicht sein

» Den Begriff Nebenwohnung kenne ich nicht ...
§ 12 des Sächs. Meldegesetzes besagt u.a., wenn jemand mehrere Wohnungen im Inland hat, eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung ist. Nebenwohnung ist dann jede weitere Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners.


» muß man sich nicht innerhalb einer Woche anmelden>
Da gibt es Ausnahmen. § 16 des Sächs. Meldegesetzes besagt u.a., dass jemand, der für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine andere Wohnung bezieht, hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht unterliegt.