Zweitwohnungssteuer Hamburg Ehemann alleiniger Eigentümer

ara @, Dienstag, 13.11.2012 (vor 4199 Tagen)

Hallo,

ich (die Ehefrau) bin aus beruflichen Gründen mit einer Zweitwohnung in Hamburg gemeldet.
Mein Mann (alleiniger Eigentümer der von mir gemieteten Wohnung) lebt und arbeitet ca. 300 km entfernt (unserem gemeinsamen Hauptwohnsitz).

Ich habe den Vordruck zur Zwst. bereits an das FA geschickt, die Zweitwohnung wird auch als beruflich bedingt anerkannt. Mein Ehemann hatte angegeben, nicht Mitmieter, Miteigentümer oder Mitbewohner zu sein (was er ja auch tatsächlich nicht ist).

Nun möchte das FA noch den Mietvertrag sehen, in dem ja nun mein Ehemann als Vermieter aufgeführt ist. Gibt das ein Problem> Muß ich tatsächlich eine Kopie des Mietvertrages schicken>

Vielen Dank für eine Info.

Viele Grüsse,
ara

Zweitwohnungssteuer Hamburg Ehemann alleiniger Eigentümer

Alfred @, Dienstag, 13.11.2012 (vor 4199 Tagen) @ ara

Wie immer: In Hamburg mit Nebenwohnung registriert und Hauptwohnung woanders.
Der Ehemann ist hoffentlich nicht in HH mit Nebenwohnung regssitriert (wäre melderechtlich auch falsch, wenn er dort nicht wohnt).
Wenn es einen Mietvertrag gibt: Vorlegen, dann ist Ruhe.
Wenn es keinen Mietvertrag gibt, entweder einen ausfertigen (rückwirkend) und vorlegen, dann ist Ruhe oder dem FA freundlich mitteilen, dass es keinen gibt. Dann nimmt die Finanzbürokratie ihren Lauf und es kommen dumme Fragen. Ausgehen tut das Ganze dann wie das Hornberger Schießen. Aber vielleicht begreift man beim FA Hamburg danach, wie unsinnig die Forderung ist.