Stadt Halle

Yvonne Winkler @, Freitag, 07.12.2012 (vor 4158 Tagen)

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die Zulassung der Berufung der Stadt Halle allein aus formellen Gründen abgelehnt. Die Satzung wurde nicht ausgefertigt. Es fehlt der Ausfertigungsvermerk. Damit ist bisher keine der Zweitwohnungsteuersatzungen der Stadt ordnungsgemäß veröffentlicht und demzufolge sind sie nicht rechtswirksam.:-)

Stadt Halle

Alfred @, Freitag, 07.12.2012 (vor 4158 Tagen) @ Yvonne Winkler

Endlich mal was - nicht für die Stadt - Erfreuliches.

Stadt Halle

Gustav @, Freitag, 07.12.2012 (vor 4158 Tagen) @ Yvonne Winkler

Damit ist bisher keine der Zweitwohnungsteuersatzungen der Stadt ordnungsgemäß veröffentlicht und demzufolge sind sie nicht rechtswirksam.:-)

Was bedeutet dieses für alle zugestellten und auch bezahlten Steuern wegen ungültiger Steuerbescheide>
Können diese zu UNrecht besteuerten auf Rückerstattung hoffen>

Stadt Halle

Yvonne Winkler @, Samstag, 08.12.2012 (vor 4157 Tagen) @ Gustav

»
» Was bedeutet dieses für alle zugestellten und auch bezahlten Steuern wegen
» ungültiger Steuerbescheide>
» Können diese zu UNrecht besteuerten auf Rückerstattung hoffen>

Freiwillig bestimmt nicht. Sie müssten die Stadt auffordern die rechtswidrigen Verwaltungsakte mit denen die ZWS verlangt wurde aufzuheben und das gezahlte Geld zu erstatten.

48 VwVfG ist dein Freund
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html

Aber! Es könnte sein, dass die Stadt eine neue Variante der ZWS erlässt und die heilt rückwirkend -wie immer- die Fehler, so dass sie, wenn sie denn rechtmäßige Grundlage wird wieder für die zurückliegenden vier Jahre zur ZWS veranlagen kann.

Never ending story, es sei denn die Stadt erkennt das Potential, die eine Werbung mit dem Verzicht auf die ZWS mit sich brächte. Angesichts der klammen Finanzkasse ist es sehr fraglich, ob sie darauf verzichten kann. Wohl nur dann, wenn der errechnete Aufwand die eingespielten Steuern übersteigen würde.

Stadt Halle

Alfred @, Samstag, 08.12.2012 (vor 4157 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die Zulassung der
» ... allein aus formellen Gründen ...
Bedeutet das, dass das OVG auf die anderen Gründe in den Urteilen überhaupt nicht eingegangen ist>

Stadt Halle

Yvonne Winkler @, Samstag, 08.12.2012 (vor 4157 Tagen) @ Alfred

Ja, das bedeutet es. Die anderen Argumente mussten nicht beleuchtet werden, weil schon die formalen Gründe ausreichten.

Stadt Halle

Alfred @, Samstag, 08.12.2012 (vor 4157 Tagen) @ Yvonne Winkler

Der formelle Fehler wäre ja schnell beseitigt. Aber die anderen Gründe ...
Beklagenswertes Halle. Jetzt haben sie rechtskräftige Urteile an der Backe und wissen nicht, was davon stimmt.

Stadt Halle

Rebell @, Sonntag, 09.12.2012 (vor 4156 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Ja, das bedeutet es. Die anderen Argumente mussten nicht beleuchtet werden, weil schon die formalen Gründe ausreichten.

Wie könnte es denn anders sein bei der Rechtsprechung in unserem so hoch gelobten Rechtsstaat.

Das passt absolut in deutsche Rechtsprechung, siehe Fall Mollath, es genügte diesen wegzusperren in die Psychiatrie, das Gericht nahm in nicht voll, nun muss nach 7 Jahren Sicherheitsverwaaaaahrung doch noch geprüft werden ob ein Richter evendtuell befangen war> Auch bei diesem Prozess ging es nur darum und nicht um dessen zusätzlich erwähnte Klage- Verteidigungspunkte, welche sich nach soooo langer Zeit als >>>>>> politischer Sprengstoff entpuppen, es sollte damit eine Ministerin zu Fall zu bringen >(allerdings von der anderen Partei)
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass Richter, Staatsanwälte und sonstige damit verwickelte Persönlichkeiten erneut Wege finden werden über möglichst viele Gutachter, auch schillernde Gutachter wird man mit ins Boot holen. Ein Jusitzirrtum wird man nie und nimmer zugeben, auch die Politiker werden es schlucken- selbst wenn die Machtenthebung der Justizministerin nicht funktionierte.

Stadt Halle

Yvonne Winkler @, Montag, 10.12.2012 (vor 4155 Tagen) @ Rebell

Der Fall Mollath hat mit der ZWS wirklich nüscht zu tun, Rebell. Bleib mal beim Thema.

Wer sich über den Fall Gustl Mollath auf gutem Niveau informieren will, der darf gerne bei der ehemaligen Staatsanwältin und Krimiautorin Gabriele Wolff nachlesen.

Stadt Halle

Rebell @, Dienstag, 11.12.2012 (vor 4154 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Der Fall Mollath hat mit der ZWS wirklich nüscht zu tun, Rebell. Bleib mal beim Thema.
Hallo Frau Yvonne Winkler, für den Hinweis bezüglich Info "Krimiautorin" Gabriele Wolff ein aufrichtiges Dankeschön!

Exakt habe ich doch mit meinem Eintrag genau auf das hingewiesen - bezüglich unserer Rechtsstaatlichkeit. Im Grunde begibt sich jeder Teilnehmer in diesem Forum in Gefahr - als Querulant abgestempelt zu werden, was noch nötig sein würde ist ein bestochener Gutachter und schon ist der Weg frei in die Psychiatrie>
Ist Ihnen doch auch bekannt, wie mal eine Richterin vom VGH im München so ganz beiläufig erwähnte: Alle Leserbriefschreiber in bestimmten Angelegenheiten werden bei uns sorgfältig registriert und mit den Adressen aufbewahrt.
Ob dieses nun die Rechtssprechung in Sachen Zweitwohnungssteuer betrifft oder sonstige strittigen Punkte, die Weichen bei der Justiz sind relativ schnell und zuverlässig gestellt.
Wo wird denn mehr gelogen in der Politik oder bei Gerichten>
Haben Sie dazu eine Erfahrung gemacht> Bitte um eine ehrliche Beantwortung- sollte keine Kommentierung erfolgen bestätigen Sie mehr oder weniger diese vorgebrachten kritischen Punkte.

Stadt Halle

Alfred @, Dienstag, 11.12.2012 (vor 4154 Tagen) @ Rebell

» ... jeder Teilnehmer in diesem Forum in Gefahr - als Querulant abgestempelt zu werden ...
Was ja einer gewissen Berechtigung nicht entbehrt.

» ... was noch nötig sein würde ist ein bestochener Gutachter ...
Dazu bedarf es keiner Bestechung.

» ... Alle Leserbriefschreiber in bestimmten Angelegenheiten werden bei uns sorgfältig registriert und mit den Adressen aufbewahrt.
Nicht nur Leserbriefschreiber werden sorgfältig (auch von Gerichten) registriert. Auch in diesem Forum lesen z.B. Leute mit, die sich eigentlich schämen müssten. Nur mit den Adressen ist es ein bisschen schwieriger. Sonst hätte “Kommunalfreund“ schon längst einen Zweitwohnungsteuerbescheid.

» die Weichen bei der Justiz sind relativ schnell und zuverlässig gestellt.
Vorverurteilung ist kein Privileg der Justiz.

» ... sollte keine Kommentierung erfolgen bestätigen Sie mehr oder weniger diese vorgebrachten kritischen Punkte.
Eine etwas seltsame Auffassung.

Stadt Halle

Kommunalfreund @, Dienstag, 11.12.2012 (vor 4153 Tagen) @ Alfred

» Sonst hätte “Kommunalfreund“ schon längst einen
» Zweitwohnungsteuerbescheid.

Da hast Dich wohl mit einer Kernaussage geäußert, wenn ich nämlich eine Zweitwohnung hätte würde ich auch gern dort in der entsprechenden Kommune meinen Beitrag leisten, denn die Zweitwohnungssteuer wurde doch zu Lenkungszwecken geschaffen.

Danke für diese "Blumen" lieber Alfred an Dir ist fast ein Richter verlorengegangen!

Merke Dir: Man kann sich immer täuschen, sogar die Justiz ist nicht unfehlbar, nur der liebe Gott ..........

Stadt Halle

Alfred @, Mittwoch, 12.12.2012 (vor 4153 Tagen) @ Kommunalfreund

» Da hast Dich wohl mit einer Kernaussage geäußert,
"Kernaussage" - Was soll das bitte heißen>

»... wenn ich nämlich eine Zweitwohnung hätte würde ich auch gern dort in der entsprechenden Kommune meinen Beitrag leisten,
Du bist doch derjenige, der die Auffassung vertritt, dass alle, die einen ZWSt-Bescheid bekommen, auch zahlen sollen. Dazu genügt es, nur eine einzige Wohnung innezuhaben.

» ... denn die Zweitwohnungssteuer wurde doch zu Lenkungszwecken geschaffen.
Ob diese Behauptung stimmt> Da solltest Du mal Prof (em.) Dr. Bayer, den Vater der missratenen ZWSt, fragen. Aber er wird Dir wohl kaum Antwort geben, denn er korrespondiert nur mit Kommunen, die um seinen Rat nachkommen. Allenfalls streicht er Dir ein "s".

» ... an Dir ist fast ein Richter verlorengegangen!
Wer sagt Dir das denn>

Stadt Halle

Rebell @, Mittwoch, 12.12.2012 (vor 4153 Tagen) @ Alfred

» Eine etwas seltsame Auffassung.

Hey Alfred zu diesen Punkten warst Du nicht angesprochen, damit erübrigen sich eigentlich auch solche Kommentierungen.
trotzdem danke für Deine Aktivitäten.

Stadt Halle

Alfred @, Mittwoch, 12.12.2012 (vor 4153 Tagen) @ Rebell

» Hey Alfred zu diesen Punkten warst Du nicht angesprochen,...
Ich habe ja auch nicht geantwortet.

» ... damit erübrigen sich eigentlich auch solche Kommentierungen.
Auch eine etwas seltsame Aufassung.

Stadt Halle

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 19.12.2012 (vor 4145 Tagen) @ Alfred

Im heutigen Amtsblatt ist die Zweitwohnungsteuersatzung und ihre erste Änderung ordnungsgemäß veröffentlicht worden.

Stadt Halle

Bjoern @, Freitag, 25.01.2013 (vor 4109 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

ich hatte vorgestern auf einem Seminar zum Gebühren- und Beitragsrecht von dem Beschluss des OVG erfahren. musste das gleich mal zum Anlass nehmen, um mal wieder auf dieser Seite vorbeizuschauen.

das wird ja langsam zur never-ending story. mal schauen, wann es die Stadt Halle endlich mal gebacken bekommt, eine rechtmäßige Satzung zu erlassen

Gruß Bjoern

Stadt Halle

T. Mohs, Freitag, 15.02.2013 (vor 4088 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Forum:)

Ich habe heute den neuen Zweitwohnungssteuerbescheid der Stadt Halle bekommen. Wie sieht das jetzt aus? Muss ich die Steuer zahlen, oder kann ich dies verweigern?

Stadt Halle

Alfred @, Freitag, 15.02.2013 (vor 4088 Tagen) @ T. Mohs

Verweigern geht schon gar nicht. Da hilft nur der Rechtsweg. Der beginnt mit dem Widerspruch. Ggf. zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Je nach Entscheidung der Stadt ist der nächste Schritt dann die Klage beim Verwaltungsgericht. Deswegen ist ein Widerspruch, ohne eine Klage ernsthaft ins Auge zu fassen, in den meisten Fällen sinnlos, denn vom Steuer- bis zum Widerspruchsbescheid ist die Stadt Herrin des Verfahrens und entscheidet nach ihrem Gutdünken (oder Unverständnis der Rechtslage).

Für eine konkrete Meinungsbildung zur Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids fehlen in Deinem all die nötigen Informationen. Allgemein gilt: Die Satzung der Stadt Halle ist nach rechtskräftigen Urteilen des VG Halle als nichtig eingestuft worden - keine gültige Grundlage für die Erhebung einer ZWWSt. Ob man sich dafür was kaufen kann, sei mal dahingestellt.

Stadt Halle

Himbim13 @, Donnerstag, 21.02.2013 (vor 4081 Tagen) @ T. Mohs

Verweigern geht schon gar nicht. Da hilft nur der Rechtsweg. Der beginnt mit dem Widerspruch. Ggf. zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung……..

Aber/oder never ending story…!
auf Kosten der Steuerzahler und Betroffenen. Was beweist, welche Ergebnisse durch beschreiten des Rechtsweges tatsächlich erzielt werden können. Was juckt diesen Herren, früher nannte man diese Herrschaften „Amtsträger“, dieses Urteil?! Diese können doch gar nicht wegen ihrem Unvermögen zur Rechenschaft gezogen werden. Weder Juristisch noch durch Kommunalwahlen. Das höchste deutsche Gericht stellt fest die Steuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die zuständigen Länderparlamente berufen sich auf das kommunale Selbstbestimmungsrecht. Und denen, die man ausnimmt nimmt, verweigert man das Recht sich mit demokratischen Mitteln (Kommunalwahl) zu wehren.

Was bleibt? Nachdem keine der zur Wahl stehenden Parteien bereit ist auch nur einen Schritt zurück zu gehen. Es besteht nur die Alternative 2013 bei der Bundestags- und vor allem dort, wo Landtagswahlen statt finden, sich der Stimme zu enthalten. Es würde zwar an der Situation nichts ändern, aber die eine oder andere Partei könnte vom hohen Ross fallen. ;-)

Stadt Halle

Alfred @, Freitag, 22.02.2013 (vor 4081 Tagen) @ Himbim13

Natürlich geht jede erfolgreiche Klage gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt zu Lasten der Steuerzahler. Das ist aber noch lange kein Grund, eine rechtswidrige Abgabe klaglos zu entrichten und sich selbstbemitleidens in den Schmollwinkel zu verziehen.

Kleiner Hinweis am Rande:
Der Ursprung des Begriffs „Amtsträger“ mag in eine dunkle Zeit unserer Geschichte zurückweisen, er wird aber heute noch verwendet. Da hilft ein kurzer Blick in das Gesetz, z.B. § 11 StGB Abs. 1 Zffr. 2 und § 7 AO.

Stadt Halle

Himbim13 @, Montag, 25.02.2013 (vor 4077 Tagen) @ Alfred

„Natürlich geht jede erfolgreiche Klage gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt zu Lasten der Steuerzahler. Das ist aber noch lange kein Grund, eine rechtswidrige Abgabe klaglos zu entrichten und sich selbstbemitleidens in den Schmollwinkel zu verziehen.“

Richtig: Nur es gibt einen maßgeblichen Punkt, „wer soll das
beezahlen, wer hat soviel Geld“.
Die/der kleine Bürger/in?
Gerichtskostenhilfe? Wenn das Einkommen knapp über dem hierzu fest gesetzten Richtwert liegt?
Dienstaufsichtsbeschwerde? Nicht nur wie ein Richter es sieht, sondern auch die Aufsichtsbehörden

Es wäre doch einmal vom Interesse zu wissen, bei wie vielen Klagen i. S. dieser Steuer der Kläger (Bürger)
bzw. die Beklagte (Kommune) obsiegt hat. (s. auch Köln). Eine unendliche Geschichte.
Eine Hydra, so viel Köpfe kann man gar nicht auf diese Weise abschlagen. Ein Kreuz über den gesamten
Wahlzettel ist einfacher und billiger.


"Kleiner Hinweis am Rande:
Der Ursprung des Begriffs „Amtsträger“ mag in eine dunkle Zeit unserer Geschichte zurückweisen, er wird aber heute noch verwendet. Da hilft ein kurzer Blick in das Gesetz, z.B. § 11 StGB Abs. 1 Zffr. 2 und § 7 AO."

Vielen Dank! Hätte vorher im Schönfelder u bei der AO nachsehen sollen.
Nur hat sich etwas geändert? Hinsichtlich der Gesetzeslage ja, nicht aber in der Realität! Der Versuch einen Amtsträger auf seine Pflicht bei Realdelikten hinzuweisen dürfte dergestalt beantwortet werden, dass dem Betroffenen gegenüber dem Amtsträger kein Weisungsrecht zusteht!
Es sind eben halt Lebenserfahrungen.

Stadt Halle

Gustav @, Montag, 01.04.2013 (vor 4043 Tagen) @ Himbim13

Es wird der Eindruck inzwischen erweckt, dass alle Empfänger eines Steuerbescheides von Leipzig ohn Widerstand nun zahlen ?