Zweitwohnsitzsteuer

lilien, Montag, 17.12.2012 (vor 4120 Tagen)

Hallo, ich bin jetzt kürzlich nach Hamburg gezogen(genauer gesagt erst seit nen paar Tagen) ich bin Studentin, und dazu eine Frage: muss ich als Studentin auch eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen wenn mein Hauptwohnsitz noch in Münster ist?

Was hat es mit dieser Zweitwohnsitzsteuer auf sich? erhält diese die Stadt Hamburg?
Entstehen Nachteile für mich wenn ich einen Hauptwohnsitz in Hamburg anmelden würde, in jeglichen Versicherungs oder Kindergeld Bezug??

Wäre wirklich toll wenn jemand mich ein bisschen informieren kann..

Weihnachtliche Grüße Evi

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Montag, 17.12.2012 (vor 4119 Tagen) @ lilien

Es geht in erster Linie ums Melderecht. Wenn Du in HH und MS jeweils eine Wohnung im melderechtlichen Sinn nutzt. Hast Du Dich für die eine Wohnung mit Neben- und für die andere mit Hauptwohnung registrieren zu lassen. Dazu kannst Du Dir Dich auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ weiter informieren. Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und es ist dabei unerheblich ob Dir dabei Nach- oder Vorteile entstehen. Ob Di Dich in HH mit Neben- Haupt oder alleiniger Wohnung registrieren lassen musst, kann ich nicht beurteilen.

Der Bezug von Kindergelt ist unabhängig von der melderechtlichen Registrierung. Bei Versicherungen dürften keine ungerechtfertigten Nachteile entstehen, das ließe sich konkreter aber nur sagen, wenn man die Art der Versicherung/die Versicherungsscheine kennt.

Zweitwohnungsteuer kann für Dich in HH nur anfallen, wenn Du dort mit Nebenwohnung registriert bist und Inhaberin einer Wohnung im Sinne des Hamburger Zweitwohnungsteuergesetzes bist.

Beruf oder Ausbildung o.ä.spielen dabei keine Rolle. Allenfalls der Familienstand (verheiratet/verpartnert) ist wegen der höchstrichterlich festgestellten Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Stuergegenstand und Steuerpflicht auch im Hamburger ZWStG zuberücksichtigen.

Die Steuer fließt der Stadt Hamburg zu und kann von der beliebig verwendet werden.

Ob Du MS und/oder HH als Wohnsitz ansiehst, ist melde- und zweitwohnungsteuerrechtlich bedeutuingslos.