Zeitweiliger Wohnsitz in München

Michaela123, Sonntag, 03.03.2013 (vor 4164 Tagen)

Hallo,

ich werde von Mitte März bis Ende August ein Praktikum in München absolvieren. Wohnen werde ich bei meinem Freund. Allerdings gibt es keinen Mietvertrag und ich beteilige mich mit dem Praktikumsgehalt an den Nebenkosten.

Muss ich mich überhaupt anmelden, da mein Praktikum nur 5 1/2 Monate dauert und ich bei meinem Freund nur eine Wohngelegenheit habe? Oder ist es möglich die Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden? Von der Zweitwohnsitzsteuer wäre ich befreit, da ich unter den 25.000Euro Einkommen liege. Muss ich da gegebenfalls einen Antrag stellen? Beim Finanzamt?

Danke für eure Antworten.

Zeitweiliger Wohnsitz in München

Alfred @, Sonntag, 03.03.2013 (vor 4164 Tagen) @ Michaela123

Vergessen wir mal die Wohnsitze, die kann man nirgends anmelden. Darum geht es hier auch garnicht, sondern erst Mal ums Melderecht:

Wenn Du Deine bisherige Wohnung beibehältst und du zum Zweck eines länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung beziehen wirst, bist Du für diese Wohnung meldepflichtig. In diesem Fall hast Du vom März bis August zwei Wohnungen. Voraussichtlich wirst Du die Münchener Wohnung in dieser Zeit überwiegend Nutzen und hast damit Deine Hauptwohnung in München. Zweitwohnungsteuer fällt somit in München nicht an. Wie es am Ort Deiner bisherigen Wohnung (für die Dauer des Praktikums dann Deine Nebenwohnung) aussieht, kann ich mangels Informationen nicht sagen.

Aus melderechtlicher Sicht musst Du nicht Inhaberin der Wohnung sein. Einen Mietvertrag brauchst Du also nicht, allenfalls muss Dein Freund als "Wohnungsgeber bestätigen", dass Du bei ihm wohnst. Alles andere wäre Schikane der Meldebehörde.

Solltest Du Dich während des Praktikums nicht vorwiegend in München aufhalten – was erst Mal nicht sehr plausibel klingt – wäre die Münchener Wohnung als Nebenwohnung zu registrieren. ZWSt fiele trotzdem nicht an, da Du nicht Inhaberin der Wohnung wärst. Dass das seitens der Münchener Verwaltung ohne Fisimatenten abgeht, hoffe ich für Dich. Eine Erklärung zur ZWSt wird man Dir vmtl. abverlangen, 2013, 2014 oder irgendwann.

Zeitweiliger Wohnsitz in München

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4009 Tagen) @ Michaela123

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.