ZWS-Befreiung Hamburg

Jens @, Dienstag, 09.01.2007 (vor 6334 Tagen)

Hallo zusammen,

wollte mal nachfragen, ob es für Hamburg möglich ist, sich von der Zweitwohnsitzsteuer, bzw. Zweitwohnungssteuer zu befreien>
In meinem konkreten Fall möchte meine Freundin (24)ihren Zweitwohnsitz zu mir nach Hamburg verlegen und das natürlich am besten ohne eine ZWS zu zahlen. Derzeit ist sie als Studentin mit ihrem Erstwohnsitz in Marburg (kein Elternwohnsitz) gemeldet und wohnt dort zur Miete.

Für (positive) Antworten wäre ich sehr dankbar.

Jens

ZWS-Befreiung Hamburg

Christian @, Dienstag, 09.01.2007 (vor 6334 Tagen) @ Jens

Hallo Jens,
HH befreit ZWStPflichtige genau so wenig wie andere. Wenn Deine Freundin zwei eigene Wohnungen innehat, ist sie steuerpflichtig. Ob das er Fall ist, kann ich aus der Fragestellung nicht erkennen.
Warum allerdings die Begründung eines Zweitwohnsitzes in Hamburg erforderlich sein soll, erschließt sich mir nicht. Hat allerdings mit der ZWSt auch nichts zu tun. HH richtet sich nach dem Melderecht.
Wenn Deine Freundin mehrere Wohnungen bezogen hat und nutzt, hat sie sich nach dem Melderecht dort mit Hauptwohnung zu melden, wo sie sich vorwiegend aufhält. Ob das Hamburg oder Marburg ist, kann ich nicht beurteilen. Die andere Wohnung - mit dem zeitlich geringeren Aufenthaltsanteil - wird dann Nebenwohnung. Das hat allerdings erst Mal mit einer ZWSt auch nichts zu tun.
Gruß

ZWS-Befreiung Hamburg

Jens @, Mittwoch, 10.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ Christian

Hi Christian,

erst mal danke für die schnelle Antwort.

Hintergrund der ganzen Sache ist der folgende: Ich arbeite bei der Lufthansa und kann somit vergünstigt fliegen. Das gilt auch für meine Freundin, sofern sie denn mit zweitem Wohnsitz bei mir gemeldet ist.
Es geht also schlichtweg darum, dass sie in Hamburg gemeldet ist, denn nur dann wird sie als meine Lebenspartnerin von Seiten der Lufthansa anerkannt. Sie würde ihren Hauptwohnsitz weiterhin in Marburg belassen, denn dort hält sich ja auch die meiste Zeit auf und hat dort ihren Lebensmittelpunkt. In meiner jetzigen Wohnung bin ich alleiniger Hauptmieter und das soll auch weiterhin so bleiben.
Und worin besteht denn der Unterschied zwischen Nebenwohnung und Zweitwohnsitz bzw. Zweitwohnung>

Danke und Gruß,
Jens

ZWS-Befreiung Hamburg

Christian @, Mittwoch, 10.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ Jens

Hallo Jens,
Hintergrund verstanden.
Wenn Deine Freundin sich für Deine Wohnung mit Nebenwohnung anmeldet, dürfte in Hamburg eigentlich keine Zweitwohnungsteuer anfallen. Begründung: Sie nutzt diese Wohnung zwar, hat sie aber nicht inne. Die Stadt wird allenfalls fragen und eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ zuschicken, um zu prüfen, ob eine Steuerpflicht vorliegt. Danach dürfte eigentlich nichts mehr kommen. Sollte HH dann wider Erwarten trotzdem Ärger machen und einen Steuerbescheid versenden - wehren! Ggf. hier im Forum wieder melden.
Melderechtlich ist das bei Deiner Freundin o.K. Sie nutzt 2 Wohnungen, hält sich vorwiegend in Marburg auf, deswegen dort die Haupt- und in Hamburg die Nebenwohnung.
Nebenwohnung ist ein Begriff aus dem Melderecht. Zweitwohnung ein Begriff aus dem „Zweitwohnungsteuerrecht“, damit wird jede Wohnung bezeichnet, die jemand neben seiner Erstwohnung innehat (als Mieter, Eigentümer oder Dauernutzungsberechtigter, kann man auch mit „Schlüsselgewalt“ umschreiben).
Der Wohnsitz ist im BGB und in der Abgabenordnung beschrieben. Eigentlich eine sehr willkürliche Angelegenheit. Man kann mehrere Wohnsitze haben, und Erst- und Zweitwohnsitz werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft mit Haupt- und Nebenwohnung gleichgesetzt. Das ist rechtlich aber nicht einwandfrei und wird sogar gefährlich, wenn Kommunen damit hantieren.
Noch Fragen
Gruß

ZWS-Befreiung Hamburg

DonIUDEX @, Dienstag, 30.01.2007 (vor 6313 Tagen) @ Christian

Hallo! Arbeite auch bei der LH und hab das gleiche vor! Hat es mit der Nebenwohnung geklappt> Kriegt man da ne Meldebescheinigung>

MfG

Matthias

ZWS-Befreiung Hamburg

Christian @, Dienstag, 30.01.2007 (vor 6313 Tagen) @ DonIUDEX

Hallo Matthias,
wer sich bei einer Meldebehörde anmeldet, kriegt auch eine Meldebescheinigung. Das gehört zur „bürokratischen Ordnung“.
Gruß
Christian

ZWS-Befreiung Hamburg

DonIUDEX @, Dienstag, 30.01.2007 (vor 6313 Tagen) @ Christian

» Hallo Matthias,
» wer sich bei einer Meldebehörde anmeldet, kriegt auch eine
» Meldebescheinigung. Das gehört zur „bürokratischen Ordnung“.
» Gruß
» Christian


Super, danke! Weißt Du zufällig welche Unterlagen man da mit hin nehmen muß> Oder ob ich vorher schon irgendwas ausfüllen muß>

ZWS-Befreiung Hamburg

Christian @, Dienstag, 30.01.2007 (vor 6313 Tagen) @ DonIUDEX

Hallo Matthias,
nein, bitte im Internet bei Hamburg - vmtl Bürgerservice - nachschauen.
Gruß

ZWS-Befreiung Hamburg

ClaudiaM @, Dienstag, 30.10.2007 (vor 6041 Tagen) @ Christian

Hallo,
wir haben auch so eine eigenwillige Konstruktion: Mit meinem Mann habe ich eine Eigentumswohnung in HH, aus nicht relevanten Gründen haben wir zusätzlich eine zweite Wohnung in unmittelbarer Nachbarschaft angemietet, in der ich mich zunächst mit alleinigem Wohnsitzung (aus Mangel an Kenntnis) angemeldet habe. Automatisch heißt es, wir leben getrennt und wir werden steuerlich entsprechend behandelt, was nicht der tatsächlichen Lebenssituation entspricht. Plan war jetzt, mich in der ETW als Hauptwohnsitz und in der Mietwohnung als Nebenwohnsitz zu melden. Und wieso fällt dann ZWS an> Muss ich das verstehen> Was wird mit welchem Recht eigentlich besteuert> Und wie berechnet sich die Höhe der ZWS>
Ganz lieben Dank für Eure Antworten!
Claudia

ZWS-Befreiung Hamburg

Amelie @, Mittwoch, 21.11.2007 (vor 6019 Tagen) @ ClaudiaM

Hallo Claudia.

» Plan war jetzt, mich in der ETW als
» Hauptwohnsitz und in der Mietwohnung als Nebenwohnsitz zu melden. Und
» wieso fällt dann ZWS an> Muss ich das verstehen> Was wird mit welchem
» Recht eigentlich besteuert> Und wie berechnet sich die Höhe der ZWS>

ZWS fällt an, weil Du mit der geschilderten Situation neben Deiner Erstwohnung (= Eigentumswohnung) noch eine weitere Wohnung innehast. Wie Christian in seinem Posting vom 10.01. bereits erklärt hat, gilt "Mieter sein" auch als "innehaben". Damit ist die Mietwohnung nicht nur eine Nebenwohnung, sondern eine Zweitwohnung, die besteuert wird.
Die Rechtmäßigkeit der ZWS wird durch das Grundgesetz begründet. Danach dürfen die Länder »örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern« erheben (Art. 105 Abs. 2a GG). (Zitat: "Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. [...]" )
Die höhe der ZWS ist unterschiedlich. Für Hamburg sind es für Mietwohnungen, glaube ich, 8% der Kaltmiete.

Du schreibst:
» Mit meinem Mann habe ich
» eine Eigentumswohnung in HH, aus nicht relevanten Gründen haben wir
» zusätzlich eine zweite Wohnung in unmittelbarer Nachbarschaft angemietet,
» in der ich mich zunächst mit alleinigem Wohnsitzung (aus Mangel an
» Kenntnis) angemeldet habe.

Wenn ihr beide in der Mietwohnung wohnt und die ETW nicht bewohnt (sondern vermietet oder was auch immer), warum dann Erstwohnsitz in der ETW anmelden>

Gruß