Student soll zws für die Wohnung bei seinen Eltern zahlen

ex-Freiburger, Dienstag, 29.10.2013 (vor 3804 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Brief von der Stadt Freiburg wegen zws bekommen.

Ich wohne seit diesem Monat zum studieren in Ludwigsburg. Habe dort brav meinen Hauptwohnsitz angemeldet. Vorher habe ich bei meinen Eltern in Freiburg gewohnt. Ist das korrekt, dass ich lt. der Satzung von Freiburg §2(4), wenn das auf mich zutrifft, keine ZWS zahlen muss?
Und wie erkläre ich das? Reicht dazu der Zettel zur Erklärung über die Aufgabe der Freiburger Wohnung?

Über eine Antwort wäre ich dankbar.

Student soll zws für die Wohnung bei seinen Eltern zahlen

Alfred @, Dienstag, 29.10.2013 (vor 3804 Tagen) @ ex-Freiburger

Zu den Begriffen:
Du bist vermutlich mit Hauptwohnung in Ludwigsburg und mit Nebenwohnung in Freiburg registriert (Du wohnst dort also noch bei Deinen Eltern und hast diese Wohnung nicht aufgegeben).

§ 2 Abs. 4 ZWStS Freiburg trifft vermutlich auf Dich zu. Auch wenn dieser Absatz blödsinnig ist, kannst Du ihn nutzen.

Den Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ der Stadt Freiburg würde ich unbeachtet lassen, denn dort wird nach der Zweitwohnung gefragt, die Du gem. § 4 Abs. 2 ja nicht hast.

Ein kurzes Schreiben, etwa:
„Gem. § 2 Abs. 4 ZWStS Freiburg handelt es sich bei meiner Nebenwohnung nicht um eine Zweitwohnung. Daher besteht keine Steuerpflicht.
Hinweis:
Die Erläuterung des Begriffs in „Hinweise zum Ausfüllen der Zweitwohnungsteuererklärung“ zum „Innehaben einer Zweitwohnung“ ist mit Bundesrecht nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79; BVerwG Urteile vom 13.05.2009 – 9 C 6.08 sowie 9 C 7.08 und 9 C 8.08).“
sollte eigentlich reichen, aber wie die Stadt reagiert, ist nicht absehbar. Allein schon deswegen, weil man dort offensichtlich nicht weiß, was man tut.