2x Zweitwohnungssteuer oder Drittwohnungssteuer?

kodiaksa, Samstag, 16.11.2013 (vor 3906 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe einen normalen Hauptwohnsitz in Berlin. Seit letztem Jahr habe ich ein kleines Gartengrundstück in Brandenburg ohne Wasseranschluß und ohne Innentoilette , für das trotzdem vom Land Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Nun bin ich seit einigen Monaten Freiberufler und arbeite immer gewisse Zeiten in anderen Städten. Momentan für einige Monate in München, ab Jahresanfang 3 Monate in Schleswig- Holstein. Ich bekomme von den jeweiligen Auftraggebern eine kleine Wohnung oder Apartment gestellt, für das ich auch Miete zahlen muß.
Jetzt die Frage : ist auch das zweitwohnungssteuerpflichtig und wenn ja, wieviel Zweitwohnungssteuern kann es eigentlich geben?

Danke für Eure Antworten.

2x Zweitwohnungssteuer oder Drittwohnungssteuer?

Alfred @, Samstag, 16.11.2013 (vor 3906 Tagen) @ kodiaksa

Die ZWSt wird nicht vom Land sondern von der Kommune erhoben und zwar für jede Zweitwohnung. Die Zahl der ZW ist nach oben offen. Die Definition der Zweitwohnung steht im Belieben der Kommunen und kann sehr unterschiedlich sein.
Beispiel:
Wenn Du in München mit Nebenwohnung registriert – was melderechtlich wohl falsch sein dürfte – zahlst Du als volljähriger Alleinstehender ZWSt.

2x Zweitwohnungssteuer oder Drittwohnungssteuer?

Rebell @, Samstag, 16.11.2013 (vor 3905 Tagen) @ kodiaksa

Es bleibt auch zu beachten, denn wenn einer mal gestorben ist, bestünde von jener Kommune dort wor er beerdigt wird, u.U. Zweitwohnungssteuer auf dem Friedhof `?ÜÜÜ???????
Jede Einnahme für die Kommune ist wichtig, denn Geld stinkt nicht - egal wo und und wie es eingenommen werden kann!