ZWZ in privatem Studentenheim

blub, Dienstag, 19.11.2013 (vor 3833 Tagen)

Hi,

ich soll als BAföG beziehender Student in einem privaten Studentenheim( es wohnen auch wenige nichtstudenten dort) zwz zahlen.

www.studentenwohnungen-kiel.de/ hier wohne ich, wie den Bildern zu entnehmen ist, ist es auf keinen Fall besser ausgestattet wie ein "richtiges" Studentenheim. Auch die Lage ist alles andere als Zentral


Ich möchte mich in Kiel nicht mit Erstwohnsitz melden. Kann ich mich in so einem Fall befreien lassen oder ähnliches. Hatte mich ja auch auf einen öffentlichen Wohnheimplatz beworben nur keinen gekriegt.

ZWZ in privatem Studentenheim

Alfred @, Dienstag, 19.11.2013 (vor 3833 Tagen) @ blub

Wer behauptet, dass Du ZWSt zahlen sollst?

Wer wann, wo und wie melderechtlich zu registrieren ist, ergibt sich aus dem Meldegesetz und ist eine Folge der Lebens- und Wohnverhältnisse. Wahlmöglichkeiten, wenn auch in engen Grenzen, haben nur Verheiratete/Lebenspartner.

ZWZ in privatem Studentenheim

blub, Dienstag, 19.11.2013 (vor 3833 Tagen) @ Alfred

Ich war beim Einwohnermeldeamt, und da hat man mir das gesagt, dass ich zwz Pflichtig bin.

ZWZ in privatem Studentenheim

Alfred @, Dienstag, 19.11.2013 (vor 3833 Tagen) @ blub

Nur ist das Einwohnermeldeamt dafür nicht zuständig. Die ZWSt wird vom Amt für Finanzwirtschaft festgestellt und eingetrieben.

Der Ablauf ist im Regelfall so, dass Du zuerst zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer aufgefordert wirst. Da kannst Du dann angeben, dass Du in einem Studentenwohnheim wohnst (was laut Satzung steuerfrei bliebe).

ZWZ in privatem Studentenheim

blub, Dienstag, 19.11.2013 (vor 3833 Tagen) @ Alfred

Ja die haben mich dann auch dahin geschickt und mir mitgeteilt, dass ich zwz Pflichtig bin, da es sich nicht um ein Studentenheim handelt, da in dem Wohnheim auch andere Personen wohen dürfen. Dann haben sie noch was erzählt, dass sie die Jahres...miete ermitteln müssen und daraus ermittelt sich dann meine Steuer.

ZWZ in privatem Studentenheim

Alfred @, Mittwoch, 20.11.2013 (vor 3833 Tagen) @ blub

Ja die haben mich dann auch dahin geschickt und mir mitgeteilt, dass ich zwz Pflichtig bin, da es sich nicht um ein Studentenheim handelt, da in dem Wohnheim auch andere Personen wohen dürfen. Dann haben sie noch was erzählt, dass sie die Jahres...miete ermitteln müssen und daraus ermittelt sich dann meine Steuer.

Dann hilft nur Widerspruch und ggf. Klage, mit dem Risiko, dass das Gericht das so sieht wie die Stadt. Aber auch mit der Chance, dass
dort eine andere Auffassung die Oberhand gewinnt.

ZWZ in privatem Studentenheim

blub, Mittwoch, 20.11.2013 (vor 3832 Tagen) @ Alfred

Was würden Sie an meiner Stelle machen?
Wie warscheinlich schätzen Sie eine erfolgreiche klage ein?
Was würde mich eine Klage ungefähr kosten, wenn ich verliere und keine rechtsschutzversicherung habe?

ZWZ in privatem Studentenheim

Alfred @, Mittwoch, 20.11.2013 (vor 3832 Tagen) @ blub

Was würden Sie an meiner Stelle machen?

Die Frage stellt sich mir so nicht - ich hätte mich (wenn nicht Fahrzeughalter) mit alleiniger Wohnung registrieren lassen. Als Fahrzeughalter hätte ich nahgerechnet was günstiger kommt.

Wie warscheinlich schätzen Sie eine erfolgreiche klage ein?

Gering, ohne mich auf eine Prozentzahl festlegen zu können. Aber Wunder gibt es immer wieder.

Was würde mich eine Klage ungefähr kosten, wenn ich verliere und keine rechtsschutzversicherung habe?

So 100,-- bis 200,-- Euro. Hängt hauptsächlich vom Streitwert ab.

ZWZ in privatem Studentenheim

blub, Mittwoch, 20.11.2013 (vor 3832 Tagen) @ Alfred

Da ich die eine Frage schlecht formuliert habe nochmal;)

Sie glauben das ich verlieren werde, wenn ich klage?

ZWZ in privatem Studentenheim

Alfred @, Mittwoch, 20.11.2013 (vor 3832 Tagen) @ blub

Ja