Soldat mit Nebenwohnsitz in Leipzig

Frage 1984, Montag, 25.11.2013 (vor 3896 Tagen)

Hallo ich benötige mal eine Fachkundige Aussage.
Ich bin Zeitsoldat und somit gezwungen mich mit meinem Erstwohnsitz an der Kaserne meiner Einheit zu melden.
Beim Anmelden meines Hauptwohnsitzes habe ich die Wohnung meiner Eltern als Nebenwohnsitz angegeben um nicht alle Versicherungen ect. abklappern zu müssen.
Heute kam ein Schreiben das man mich darauf hin weise das in Leipzig ja eine Zweitwohnungssteuer entrichten müsse.
Bin ich von dieser betroffen?
In der Kaserne wohne ich in der Gemeinschaftsunterkunft ohne eigene Küche, Bad und auch die Stube muss ich mir Teilen.
Hoffe um baldige Antwort.

Soldat mit Nebenwohnung

Alfred @, Montag, 25.11.2013 (vor 3896 Tagen) @ Frage 1984

Du bist also mit Hauptwohnung an Deinem Standort und mit Nebenwohnung für die Wohnung Deiner Eltern registriert. Hinsichtlich der Nebenwohnung gehe ich davon aus, dass Deine Eltern die Verfügungsbefugnis haben und Du nur "geduldeter" Bewohner bist. Wenn das so zutrifft, bist Du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Das sollte der Stadt Leipzig eigentlich leicht klar zu machen sein.

Ich bin Zeitsoldat und somit gezwungen mich mit meinem Erstwohnsitz an der Kaserne meiner Einheit zu melden.
Ich bin Zeitsoldat und somit gezwungen mich mit meinem Erstwohnsitz an der Kaserne meiner Einheit zu melden.

Wer behauptet diesen Unsinn?

Soldat mit Nebenwohnung

Frage 1984, Montag, 25.11.2013 (vor 3896 Tagen) @ Alfred

Dieser unsin steht im hessischen einwohnermeldegesetz. der soldat, ledig, keine kinder und aufgrund der entfernung kasernenschlafer hatt sich mit erstwohnsitz an der kaserne zu melden.

Soldat mit Nebenwohnung

Alfred @, Dienstag, 26.11.2013 (vor 3896 Tagen) @ Frage 1984

Steht so nicht im Gesetz.

Das Hessische Meldegesetz regelt in § 24 Abs. 2 die Meldepflicht beim Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft und ist in Verbindung mit §§ 13 und 25 zu sehen. Danach gelten (u.a.) für Soldaten auf Zeit die gleichen Bestimmungen wie für jeden Einwohner, der mehrere Wohnungen hat. Die Sonderregelung des § 24 Abs.1 lit c) gilt für sie nicht.

Konkret dürfte für Dich gelten: Als lediger Volljähriger nutzt Du überwiegend die Gemeinschaftunterkunft (=Wohnung im Sinne des Meldegesetzes) und zeitlich untergeordnet die Wohnung Deiner Eltern. Weil das so ist, hast Du am Standort Deine Hauptwohnung.

An der in Deinem Fall wohl fehlenden ZWSt-Pflicht in Leipzig ändert sich dadurch nichts.