Zweitwohnsitzsteuer Kelsterbach

TK1911, Mittwoch, 05.03.2014 (vor 3676 Tagen)

Hallo Forum,

mein Bruder hat mich gestern darüber informiert, dass ich Post von der Stadt Kelsterbach erhalten habe und es um die Zweitwohnsitzsteuer geht, die es seit dem 1.1.2014 in Kelsterbach gibt.

Folgender Sachverhalt:
Es handelt sich bei der Wohnung um die ehemals elterliche Mietwohnung. Zwecks Studium bin ich im September 2006 nach Karlsruhe gezogen und habe mich dort mit dem Hauptwohnsitz angemeldet - dort sagte man mir, dass ich die elterliche Wohnung nur noch als Zweitwohnsitz angeben kann - dies habe ich auch gemacht.

August/September 2009 bin ich dann in die Gegend von Heidelberg gezogen und habe mich dort mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Meine Eltern sind beide verstorben und mein Bruder ist nach wie vor in der Wohnung und ist nun seit mitte letztem Jahr alleiniger Mieter. Ich persönlich war niemals als Mieter in der Wohnung eingetragen und habe auch keinen Mietvertrag unterschrieben. War also eher "geduldeter Gast". :-)

Weder ich noch meine Eltern oder mein Bruder haben jemals irgendwelche steuerlichen Vorteile aus der Sache mit dem Zweitwohnsitzgezogen.
Ich habe auch garnicht daran gedacht den Zweitwohnsitz abzumelden - habe mir garnichts dabei gedacht.

Wie gehe ich nun am besten vor und mit was für Kosten muss ich rechnen bzw. muss ich überhaupt mit Kosten rechnen?

Über Hilfe wäre ich dankbar.

Viele Grüße

Zweitwohnungsteuer Kelsterbach

Alfred @, Mittwoch, 05.03.2014 (vor 3676 Tagen) @ TK1911

Ich nehme an, dass es sich bei der „Post von der Stadt“ – fälschlich an die Anschrift Deiner Nebenwohnung gegangen - um die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer handelt. Leider ist dieses Formular im Netz (noch) nicht zu finden, sodass ich nicht weiß, welche Fragen dort gestellt werden. Insbesondere weiß ich nicht, ob die Fragen – wie bei den meisten Kommunen üblich – Fußfallen enthalten.

Steuerschuldner bist Du deswegen aber nicht, denn Inhaber der Wohnung bist nicht Du sondern ist Dein Bruder, der Dir allenfalls (bei Deinen gelegentlichen Besuchen) eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit bietet.

Anlass für die Anfrage ist, wie Du richtig erkannt hast, Deine melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in Kelsterbach. So wie Du schreibst, dass Du Dich nur zu Besuchszwecken in Kelsterbach aufhältst, ist diese Registrierung u.U. zwar nicht unmöglich, aber nicht erforderlich. Bei Gelegenheit solltest Du die Nebenwohnung geräuschlos abmelden. Hat aber mit der Zweitwohnungsteuerpflicht nur am Rande zu tun

Zweitwohnungsteuer Kelsterbach

TK1911, Mittwoch, 05.03.2014 (vor 3676 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank schonmal für die Antwort.

Korrekt, es handelt sich um die Zweitwohnsitzsteuer.

Mein Bruder war so freundlich und hat mir die Sachen eingescannt. Anbei die Anlagen:

https://www.dropbox.com/s/4mh7pwq2y7aocmz/Scannen0003.jpg

https://www.dropbox.com/s/7mnepq6c0547cih/Scannen0004.jpg

https://www.dropbox.com/s/nlqjbwamtp35au2/Scannen0005.jpg

https://www.dropbox.com/s/om513ofkm3m7fkg/Scannen0007.jpg

Die Erklärung soll ich bis zum 14.03.2014 ausfüllen.

Was genau meinst du damit:
- Bei Gelegenheit solltest Du die Nebenwohnung geräuschlos abmelden. Hat aber mit der Zweitwohnungsteuerpflicht nur am Rande zu tun

Danke Dir und viele Grüße

Zweitwohnungsteuer Kelsterbach

Alfred @, Mittwoch, 05.03.2014 (vor 3676 Tagen) @ TK1911

1. Den Termin musst Du nicht zu ernst nehmen. Die Stadt hätte die Anfrage an Deine Hauptwohnung schicken müssen Terminüberschreitungen muss sie da verkraften und kann froh sein, wenn Du überhaupt antwortest.

2. Das Formular enthält natürlich eine Fußfalle und vermutlich wirst Du deswegen bürokratischen Ärger bekommen, weil die Stadt vmtl. nicht weiß, was sie tut.

3. Zum Ausfüllen des Formulars:
Die allgemeinen Angaben kannst Du bedenkenlos ausfüllen. Ab „Bankverbindung“ solltest Du auf Seite 1 alles entwerten (Buchhalternase). Auf Seite 2 kreuzt Du “Sonstiges“ an. In das freie Feld trägst Du ein: Anlage 1 ungeeignet für den Sachverhalt. Meine NW ist keine ZW, ich nutze dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit.“ – das sollte platzmäßig reinpassen.

4. Den Rest der Fragen entwertest Du wieder. Dann Ort, Datum und Unterschrift und ab damit an die Stadt. Kopie aufheben.

5. Das Formular ist damit vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt. Wie die Stadt darauf reagiert, bleibt abzuwarten. Nachfragen wird sie vermutlich, für die Antworten kannst Du dann hier – oder direkt per E-Mail an mich - Formulierungsvorschläge abholen.

Sonstiges:

Bei Gelegenheit solltest Du die Nebenwohnung geräuschlos abmelden. Hat aber mit der Zweitwohnungsteuerpflicht nur am Rande zu tun.


Mit „geräuschlos abmelden“ meine ich, die Nebenwohnung irgendwann im Laufe des Jahres abmelden und dabei die Frage nach dem Tag des Auszug tagesaktuell beantworten.
"Nur Am Rande zu tun": Bei der Satzung der Stadt Kelsterbach ist eine Nebenwohnung nur dann eine Zweitwohnung, wenn sie „innegehabt“ wird. Das ist bei Dir nicht der Fall. Deswegen hat Deine Nebenwohnung Dir zwar die dumme Anfrage beschert, aber macht Dich nicht zum Steuerschuldner.

Zweitwohnungsteuer Kelsterbach

TK1911, Donnerstag, 06.03.2014 (vor 3675 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

prima. Danke Dir schonmal! Werde es dann mal so ausfüllen wie du vorgeschlagen hast und abschicken.

2. Das Formular enthält natürlich eine Fußfalle und vermutlich wirst Du deswegen bürokratischen Ärger bekommen, weil die Stadt vmtl. nicht weiß, was sie tut.

Was genau ist die Fußfalle und was für einen bürokratischen Ärger meinst du?

Viele Grüße

Zweitwohnungsteuer Kelsterbach

Alfred @, Donnerstag, 06.03.2014 (vor 3675 Tagen) @ TK1911

Der unvermeidliche bürokratische Ärger beginnt damit, dass Du überhaupt eine Erklärung abgeben musst, die in sich nicht schlüssig ist. Die wahrheitsgemäße Darlegung Deiner Wohnverhältnisse ist nach diesem Formular überhaupt nicht möglich. Deswegen wird Deine Erklärung vmtl. zu Nachfragen führen, die unnötig wären, hätte der „Erfinder“ des Formulars nur einmal kurz nachgedacht. Die Verwaltung geht ersichtlich davon aus, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung ist, die besteuert werden kann. Das führt in meinen Augen zu unnötigem bürokratischer Ärger, der Dir wohl nicht erspart bleiben wird. Wie weit die Stadt dabei geht, lässt sich nicht einmal erahnen, denn bisher gibt es keine Präzedenzfälle.

Die Fußfalle im Formular besteht darin, dass aus der Nebenwohnung (unter „Allgemeine Angaben“) ohne weiteren Hinweis plötzlich eine Zweitwohnung wird. Nach der Satzung der Stadt Kelsterbach ist eine Nebenwohnung aber nur dann eine Zweitwohnung, wenn sie neben der Hauptwohnung innegehabt wird (das ist nicht in allen Satzungen so geregelt). Im Zweitwohnungsteuer"recht" ist das „Innehaben“ aber ein sehr spezifischer Ausdruck, der die Verfügungsbefugnis bezüglich der Wohnung einschließt und somit weit über das Nutzen einer Wohnung - nichts anderes lässt sich durch die Registrierung einer Nebenwohnung feststellen -, hinausgeht.