doppelt bewohnte Zweitwohnung Augsburg

wilbuc, Montag, 10.03.2014 (vor 3791 Tagen)

Mein Hauptwohnsitz ist in München. Von meiner Mutter habe ich eine Eigentumswohnung geerbt, in der ich meinen Zweitwohnsitz angemeldet habe. Der Steuerbescheid zur Zweitwohnungssteuer ist durch, soweit - so gut. Mein Lebensgefährte hat seinen Hauptwohnsitz ebenfalls in München. Aus verschiedenen Gründen wird er seinen Zweitwohnsitz in derselben Wohnung anmelden. Wie wird die ZWeitwohnungssteuer nun berechnet? Bleibt der Betrag gleich und jeder von uns muss ihn hälftig zahlen, oder müssen wir jeweils den vollen Betrag zahlen. Kennt sich jemand hiermit aus? Vielen Dank für Eure Hilfe

doppelt bewohnte Zweitwohnung Augsburg

Alfred @, Dienstag, 11.03.2014 (vor 3790 Tagen) @ wilbuc

Mir ist nicht ganz klar, wer Inhaber der Wohnung ist, deswegen ganz allgemein.
Geregelt ist das in Paragraf 4 Abs. 2. entweder 1den vollen Betrag, oder beide hälftig.

doppelt bewohnte Zweitwohnung Augsburg

wilbuc, Dienstag, 11.03.2014 (vor 3790 Tagen) @ Alfred

Die Wohnung gehört mir und im Moment habe nur ich meinen zweiten Wohnsitz dort gemeldet. Ich bezahle die Zweitwohnungssteuer seit Dezember 2013.
Das würde bedeuten, wenn mein Lebensgefährt nun seinen zweiten Wohnsitz ebenfalls dort anmeldet, in derselben Wohnung, muss er keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen, da ich diese bereits in voller Höhe trage? Das wär ja schon mal was.

doppelt bewohnte Zweitwohnung Augsburg

Alfred @, Dienstag, 11.03.2014 (vor 3790 Tagen) @ wilbuc

Das wär ja schon mal was.

Wird wohl so sein.. Nur eins am Rande: Gemeldet und registriert werden Nebenwohnungen, nicht Wohnsitze.

doppelt bewohnte Zweitwohnung Augsburg

Himbim13 @, Mittwoch, 12.03.2014 (vor 3789 Tagen) @ wilbuc

Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist aber u.a., bzw. hauptsächlich, der Ausgangspunkt. Entsprechend dem Melderechtsrahmengesetz (MeldRRG) ist dieser Sachverhalt der örtlich kommunalen Steuerbehörde zu übermitteln. Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass nach dem MeldRRG Rückmeldungen an die mitbeteiligten Meldebehörden erfolgen.