Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

DieMandy @, Mittwoch, 24.01.2007 (vor 6324 Tagen)

Hi ihr lieben, habe mitbekommen, dass einige von euch ziemliche ahnung zum thema zweitwohnsitzsteuer haben....

ich habe nämlich gar keine davon und bin echt auf eure hilfe angewiesen.

ich habe gerade n brief im postkasten gehabt, dass ich ne erklärung abgeben soll...

ich wohne seit fast3 monaten in hamburg und habe das auch nicht gewusst, dass wenn ich ne zweitwohnung habe, dass ich dafür auch noch zur kasse gebeten werde.

mein hauptwohnsitz ist immernoch bei meinen eltern, da ich auf BAB angewiesen bin.
ich musste wegen meiner ausbildung umziehen und habe mich dementsprechend hier als zweitwohnsitz angemeldet...
muss ich auch als azubi diese steuer zahlen>

wenn ja um welchen betrag handelt es sich denn da überhaupt>

wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
warte gespannt auf antwort

LG

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Mittwoch, 24.01.2007 (vor 6324 Tagen) @ DieMandy

Hallo,

Erklärung abgeben heißt noch nicht zahlen.

Wenn die Hamburger ihr ZWStGesetz nicht geändert haben, gilt:
„Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jede rechtlich zulässig bewohnbare Gesamtheit von Räumen, die eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht und mit einer Küche oder Kochgelegenheit, einem mit Bad- oder Duscheinrichtung versehenen Waschraum und einer in der Wohnung befindlichen Toilette mit Wasserspülung ausgestattet ist.“
Danach wird in der Erklärung auch gefragt, und es müsste auch so in den Erläuterungen zur Erklärung stehen.

Entspricht die Nebenwohnung nicht dieser Definition, fällt auch keine Zweitwohnungsteuer an.

Noch Fragen>

Gruß

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

DieMandy @, Mittwoch, 24.01.2007 (vor 6324 Tagen) @ Christian

ja das hab ich auch schon rausgefunden...
die definition von wohnung trifft bei mir ja auch zu...ich wohne seit 3 monaten mit meinem freund zusammen, habe dennoch mein zimmer bei meinen eltern.
was ich mich konkret frage, ist ab wann ich die ZWS zahlen muss.
welche kriterien müssen erfüllt sein>

LG

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Mittwoch, 24.01.2007 (vor 6324 Tagen) @ DieMandy

Hallo,

was ich mich konkret frage, ist, ob der Meldestatus stimmt. So wie sich das jetzt liest, hältst Du Dich wohl vorwiegend in Hamburg auf und müsstest dort mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sein. Das kann neben der Zweitwohnungsteuer dann auch eine Geldbuße (Verstoß gegen das Meldegesetz = Ordnungswidrigkeit) kosten. So die Hamburger denn nachhaken.

Ansonsten: Wenn Du in Hamburg in einer Nebenwohnung gemeldet bist, die die Kriterien erfüllt, bis Du nach dem Hamburger ZWStG steuerpflichtig. Alles andere interessiert die Hamburger nicht. Das entspricht zwar nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, aber das lässt sich nur auf dem Klageweg feststellen.

Für die Steuerpflicht gilt:
Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats.

Noch Fragen>

Gruß

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

DieMandy @, Mittwoch, 24.01.2007 (vor 6324 Tagen) @ Christian

also ich habe defintiv meinen hauptwohnsitz bei meinen eltern, da ich ja nur wegen meiner ausbildung umziehen musste...das mit dem zusammenwohnen mit meinem freund steht auf einem anderen blatt...

ich habe mich hier defintiv als zweitwohnsitz gemeldet (habe von der gemeinde dementsprechend auch keine änderung im personalausweis, zwecks adressänderung bekommen.

ja ich habe noch ne frage:
1. Interessiert es auch nicht, dass ich noch auszubildene bin>

2. Also ich verstehe unter Nebenwohnsitz, dass man eigentlich noch einen Hauptwohnsitz hat, für welchen ich auch noch miete zahle aber man aus beruflichen gründen wegziehen muss und somit 2x miete zahlt (vom haupt-und nebenwohnsitz) oder sehe ich das alles falsch>

sorry, wenn ich schwer von begriff sein sollte,aber ich finde das alles sehr verwirrend.

Danke, dass du versuchst mir weiterzuhelfen. :-)
Aber ich habe echt kein plan davon....

LG

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Christian @, Mittwoch, 24.01.2007 (vor 6324 Tagen) @ DieMandy

1 Gemäß Melderecht interessiert bei (volljährigen) ledigen Einwohnern, die mehrere Wohnungen haben, definitiv NUR, wo der Einwohner sich, rein zeitlich gesehen, vorwiegend aufhält. Warum er das tut (Ausbildung, Beruf, Studium usw.), ist völlig unerheblich. Entsprechend dieser zeitlichen Aufteilung hat sich mit Haupt- und Nebenwohnung zu melden. Die rechtlichen Nutzungsverhältnisse (Miete, Eigentum usw.) spielen im Melderecht auch keine Rolle. Die Eintragung im Personalausweis richtet sich nach der Anmeldung.

2. Wenn eine Zweitwohnungsteuer rechtmäßig erhoben wird, interessiert überhaupt nicht, warum man eine Zweitwohnung unterhält. Ob Beruf, Ausbildung, Schule Studium, Wohnung usw., maßgeblich ist einzig und allein, dass man mehr als eine Wohnung innehat. Da spielen die Besitzverhältnisse dann aber sehr wohl eine Rolle. Ob diese „mehreren Wohnungen“ dann Wohnsitze sind oder wie sich das sonst melderechtlich arrangiert, ist für eine rechtmäßig erhobene Zweitwohnungsteuer auch ziemlich belanglos. Maßgeblich für die Zweitwohnungsteuer ist allerdings erst Mal die jeweilige Satzung der Stadt/Gemeinde, und die können sehr unterschiedlich ausfallen.

3. Der Wohnsitz spielt im Melderecht und für die Zweitwohnungsteuer eigentlich überhaupt keine Rolle.

4. Die Sache mit der Zweitwohnungsteuer ist nicht verwirrend, sondern von vielen Kommunen gezielt so angelegt, um durch sprachliche Unzucht zu desinformieren. Für jedermann verständlich wäre z.B. in Hamburg die Norm: „Wer in HH mit Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt Nebenwohnungsteuer.“ Das wäre sachlich und rechtlich zutreffend beschrieben, und jedermann könnte es begreifen.:-D

Noch Fragen>

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DieMandy @, Donnerstag, 25.01.2007 (vor 6323 Tagen) @ Christian

ok...

dann muss ich diesen unsinn also wirklich bezahlen.

ich habe heute auch beim finanzamt angerufen.
die haben mir das gleiche gesagt.
sie haben mir auch gleich gesagt, dass diese steuer ja entfallen würde, wenn ich mich hier hauptwohnsitzlich melden würde.
aber das können die vergessen.

außerdem haben sie mir gesagt, dass ich in dem schreiben bitte
die quadratmeter der wohnung angeben möchte, da ich ja nicht alleine die wohnung beziehe.
und ich muss anscheinend nur steuern für die fläche bezahlen, die ich auch alleine nutze.
naja da wird mir schon was einfallen, wie ich das aufgliedern werde ^^

ich danke dir auf jeden fall für deine hilfe.
jetzt hab ich das sogar verstanden :-)

LG

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Donnerstag, 25.01.2007 (vor 6323 Tagen) @ DieMandy

Hallo,
» sie haben mir auch gleich gesagt, dass diese steuer ja entfallen würde, wenn ich mich hier hauptwohnsitzlich
» melden würde. aber das können die vergessen.

Da wäre ich vorsichtig. Es gilt, wie ich gesagt habe, der zeitlich vorwiegende Aufenthalt. Wenn das Hamburg ist, hat nach dem Melderecht dort deine Hauptwohnung/alleinige Wohnung zu sein. Ich will nicht Furcht und Schrecken verbreiten, aber die Städte halten sich Außendienstmitarbeiter, die auch solche Sachen nachkontrollieren können (Befragung der Nachbarn usw.). Das geht manchmal schneller, als einem lieb ist. Wenn Du dich allerdings vorwiegend in Deinem Heimatort aufhältst, ist melderechtlich alles in Ordnung.

» außerdem haben sie mir gesagt, dass ich in dem schreiben bitte
» die quadratmeter der wohnung angeben möchte, da ich ja nicht alleine die
» wohnung beziehe.
» und ich muss anscheinend nur steuern für die fläche bezahlen, die ich auch
» alleine nutze.

Was nutzt Du denn alleine> Bist Du gemeinsam mit Deinem Freund Mieter der Wohnung> Wie ist das denn mit dem Mietvertrag> Welche Fläche ist da für Dich/für Deinen Freund ausgewiesen> Oder, wenn du beispielsweise bei Deinem Freund zur Untermiete wohnst, hast Du keine Wohnung im Sinne des Hamburger Gesetzes inne. Oder zahlst Du vielleicht überhaupt keine Miete und hast auch kein eigenes Zimmer, dann müsste Hamburg eigentlich Probleme kriegen. Drückt auf jeden Fall die Steuer
Und wie ist das mit der melderechtlichen Hauptwohnung. Zahlst Du denn da Miete>

Also, einfach zahlen muss ja auch nicht sein - Klagen kann auch mal notwendig sein.

Gruß

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

DieMandy @, Sonntag, 28.01.2007 (vor 6321 Tagen) @ Christian

hallo erstmal...

danke für eure antworten...

Was nutzt Du denn alleine>

das mit dem alleine nutzen ist solche sache...wir wohnen zusammen in einer 3 raumwohnung, wo der dritte raum nunmal die küche ist.
das heißt, dass ich keine fläche habe, die ich alleine nutze.

Bist Du gemeinsam mit Deinem Freund Mieter der Wohnung>

ja wir stehen zusammen im mietvertrag und ich zahle auch meinen teil der miete>
ist nicht sehr clever, das ich mietvertrag mit stehe oder>

Oder, wenn du beispielsweise bei Deinem Freund zur Untermiete wohnst, hast Du keine Wohnung im Sinne des Hamburger Gesetzes inne.

inwiefern hbe ich keine ohnung nach dem hh-mietgesetz inne, sobal ich untermieter bin>
in dem formular ist sogar noch n extra formularbogen, wenn man zur untermiete irgendwo wohnt ^^.


Und wie ist das mit der melderechtlichen Hauptwohnung. Zahlst Du denn da Miete>

nein ich zahle bei der hauptwohnung keine miete...
habe da nur meinen schlafplatz, wenn ich bei meinen eltern bin...
aber das amt hat mir ja gesagt, dass die das eh nicht interessiert, warum ich die nebenwohnung beziehe, noch interessiert es sie, wo mein hauptwohnsitz ist.
sie sagten wortwörtlich, dass es sie nur interessiert, dass ich zweitwohnsitz hier habe.


ich habe damals vom arbietsamt gesagt bekommen, dass ich meine wohnung dort bitte als ZWS melden möchte.
Sobal ich nämlich hier HWS melden würde, würden mir die Leistungen vom Arbeitsamt wegfallen.
Sie sagten auch, dass ich mir deswegen ja keine Sorgen machen bräuchte, weil ich ja nur wegen meiner ausbildung umziehen musste und das deshalb als ZWS gemeldet werden kann.
haben die mich etwa angelogen>
na sicher verbringe ich die ganze woche hier in hamburg,ich hab ja nunmal hier meinen ausbildungsplatz...

ich weiß momentan gar nicht mehr was noch richtig und was falsch ist....
was mache ich denn am besten und wie mache ich es richtig>
soll ich das alles so hinnehmen, damit die ruhig gestellt sind>

ich kann es mir auf jeden fall finanziell nicht erlauben auf mein BAB zu verzichten ^^

LG

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Sonntag, 28.01.2007 (vor 6321 Tagen) @ DieMandy

Hallo,
das Hamburger Zweitwohnungsgesetz ist sozusagen die Mutter aller Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen und nach meiner Überzeugung deswegen genau so rechtswidrig, wie alle Satzungen dieses Typs. Das hilft Dir aber auch nicht weiter, denn um das bestätigt zu bekommen, musst Du erst vor Gericht ziehen. Kostet auf jeden Fall Geld und evtl. sogar Nerven, selbst wenn in Deinem Fall bei der Zweitwohnungsteuer gute Erfolgsaussichten bestünden.

» aber das amt hat mir ja gesagt, dass die das eh nicht interessiert, warum
» ich die nebenwohnung beziehe, noch interessiert es sie, wo mein
» hauptwohnsitz ist.
» sie sagten wortwörtlich, dass es sie nur interessiert, dass ich
» zweitwohnsitz hier habe.

Aus Sicht des HH-Finanzamtes wahr und richtig (denn so ist das Hamburger Gesetz), aber eben genau so falsch, denn eine Zweitwohnung hat nur inne, wer mehr als eine eigene Wohnung hat (sagt das Bundesverfassungsgericht). Aber dazu muss man vor ein Gericht (s. oben).

» ich kann es mir auf jeden fall finanziell nicht erlauben auf mein BAB zu
» verzichten ^^
Ob die Auskunft Deines „Heimat“-Arbeitsamtes richtig war, wage ich zu bezweifeln. Richtig wird wohl sein, dass dann Dein bisheriges Arbeitsamt nicht mehr für Dich zuständig ist, dafür muss aber eigentlich das Hamburger AA in die Bresche springen und Dein „BAB“ weiter zahlen. Und von welchem Arbeitsamt Du das Geld bekommst, dürfte Dir wohl ziemlich egal sein. Allerdings kenne ich mich mit den entsprechenden Leistungen überhaupt nicht aus - ich weiß nicht einmal, was “BAB“ heißt - für mich bedeutet es Bundesautobahn. Erkundige Dich mal in Hamburg beim Arbeitsamt, ob die nicht diese Leistung übernehmen, wenn Du Hamburgerin (also mit Hauptwohnung in Hamburg gemeldet) bist. Müsste eigentlich so sein. Denn wenn Dir die Leistung zusteht, ist es eigentlich egal, wo Du gemeldet bis. Das zuständige Arbeitsamt (dann Hamburg) muss zahlen. Aber vielleicht hat dazu jemand im Forum mehr Ahnung.

Denn ich bleibe dabei: So wie Du Deine Wohn- und Lebensverhältnisse schilderst, hältst Du Dich vorwiegend in Hamburg auf. Demzufolge hat melderechtlich Deine Hauptwohnung dort zu sein. Dann wird vermutlich auch das Hamburger Arbeitsamt für Dich zuständig und muss ggf. zahlen. - wie gesagt, frage dort nach. Ich weiß, das ist eine hässliche Lauferei/Telefoniererei, aber nicht zu umgehen. Aber wenn es so ist, wie ich (nur) vermute,
- bekommst Du Deine Ausbildungsunterstützung weiter,
- stimmt Dein Meldestatus
- fällt für Dich keine Zweitwohnungsteuer mehr an.

» Was nutzt Du denn alleine>
» das heißt, dass ich keine fläche habe, die ich alleine nutze.

Dann wird HH Dir die Miete zu 50% anrechnen.

» ich weiß momentan gar nicht mehr was noch richtig und was falsch ist....
» was mache ich denn am besten und wie mache ich es richtig>
» soll ich das alles so hinnehmen, damit die ruhig gestellt sind>

Kann ich Dir nachfühlen, zumal so ziemlich alles falsch ist. Prüfe erst Mal meinen Vorschlag und frage beim HH-Arbeitsamt wegen Deiner „BAB“ nach. Dann fällt unter Umständen die ZWSt nur für die Zeit an, für die Du in Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet warst.

Du kannst natürlich gegen die Stadt prozessieren, um die Steuer nicht zu zahlen, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht und dauern wird es auf alle Fälle. Nerven und Geld wird es auch kosten.

Noch Fragen

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

DieMandy @, Sonntag, 28.01.2007 (vor 6320 Tagen) @ Christian

danke erstmal für die antwort.

also zur erklärung:
BAB bedeutung Berufsausbildungsbeihilfe.
diese beinhaltet auch, die heimfahretn zu meinen eltern.
das heißt, dass mir die besuche zu meinen eltern alle zwei wochen wiedererstattet werden.
diese erstattung würde auf jeden fall wegfallen, sobald ich hier hauptwohnsitzlich gemeldet wäre. und das wäre nicht wenig.

ja du hast recht, ich werde mich am besten mal beim zuständigen arbeitsamt hier erkundigen...obwohl ich mir schon fast zu 80% sicher bin, dass diese leistungen wegfallen werden...naja wie auch immer, fragen kostet nichts!
ach und mich mit behörden rumzustreiten, dazu hab ich immer lust *lol*
stört mich auch nicht weiter :-)

gerichtlich gegen irgendwas vorzugehen, wäre eine möglichkeit, hätte ich aber keinen nerv für...
das sind mir die etwa 200 euro für die ZWS nicht wert.
ums geld würde es mir nicht gehen, habe für solchen scheiß extra ne rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

darf ich dich mal fragen, wie alt du bist und woher es kommt, dass du dich damit so gut auskennst>

LG

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Sonntag, 28.01.2007 (vor 6320 Tagen) @ DieMandy

Hallo,
mit dem Streichen der Heimfahrten könntest Du Recht haben, dürfte aber eigentlich nicht so sein. Lasse Dir den Grund für die Gewährung/Streichung auf jeden Fall genau erklären. Aber das Melderecht nimmt darauf keine Rücksicht, es ist in dieser Beziehung völlig unabhängig.

Mit Behörden herumstreiten bringt leider nicht viel, wenn die über ihre eigenen Maßnahmen die Entscheidungsgewalt haben. Da hilft letztlich nur ein Gericht.

Was die Rechtsschutzversicherung angeht: Prüfe zuerst mal kritisch, ob ein derartiger Rechtsstreit überhaupt abgedeckt ist. Falls ja: Dann zu, suche Dir einen Rechtsanwalt und klage.

Warum ich mich damit auskenne> Die Antwort ist zweiteilig.
- Ich kenne mich damit aus, weil ich mich damit intensiv beschäftigt habe.
- Ich habe mich intensiv damit beschäftigt, weil - ganz vorsichtig formuliert -, eine Stadtverwaltung (vom Bearbeiter bis zum Oberbürgermeister) mir bei der Zweitwohnungsteuer vermutlich bewusst die Unwahrheit gesagt. Man könnte es auch deutlich sagen, aber das gäbe dann vermutlich eine Beleidigungsklage.

Noch (zulässige) Fragen>

Gruß

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

DieMandy @, Sonntag, 28.01.2007 (vor 6320 Tagen) @ Christian

ok...frage beantwortet.:-)

naja ich glaube mir nun bewusst zu sein, dass ich keine andere wahl habe, als mich hier hauptwohnsitzlich zu melden...

ehrlich gesagt, freu ich mich jetzt schon auf den ganzen papierkram ^^

weil ich ja mein BAB wieder neu beantragen darf (was denn in dem letzten halben jahr ungefähr das vierte mal wäre).
und solch ein antrag auch mal eben die ausmaße eines hartz IV antrag annimmt....

LG

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Sonntag, 28.01.2007 (vor 6320 Tagen) @ DieMandy

Hallo,

also das Melderecht kennt eigentlich keine Wahlmöglichkeiten (Ausnahme bei Behinderten) und die Meldung muss die persönlichen Lebens- und Wohnverhältnisse zutreffend wiedergeben. Die Kriterien dafür sind einfach. Die Folgen manchmal leider nicht.

eine Ummeldung ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass Du für die Zeit bis dahin zur ZWSt herangezogen wirst.

Wenn so ein Antrag annähernd Hartz IV-Umfang hat - Prost Mahlzeit.

Mein Mitgefühl;-) , Gruß

Christian

Habe auch das Problem mit der Zweitwohnsitzsteuer

DieMandy @, Montag, 29.01.2007 (vor 6320 Tagen) @ Christian

ja ich weiß, dass ich für die monate, wo ich noch nebenwohnsitzlich hier gemeldet bin, die ZWS zahlen muss...ich habe bis zum 28.2. zeit die erklärung dort eingehen zu lassen.
bis dahin muss ich mich erkundigen, wie es mit meinem BAB weitergeht.
ich werde mich aber so schnell wie möglich ummelden...naja in diesem monat werde ich das sicher nicht mehr schaffen, aber was solls.
ja BAB anträge sind schon was schönes, vorallem weil ich bei jedem bescheid in widerspruch gehe.
bisher immer mit erfolg :-)

da muss ich wohl oder übel durch *schnief*
obwohl ich für diesen ganzen papierkram momentan gar keine nerven habe...aber wem nützt es was, wenn ich deswegen jetzt rumjammer...

LG