Student "Zweitwohnung" in der selben Stadt (Heidelberg)

PeterPeterson, Montag, 23.06.2014 (vor 3823 Tagen)

Hallo,

folgende Situation: Meine Eltern wohnen in Heidelberg und ich entschied mich vor knapp über nem Jahr auszuziehen um näher an der Uni zu Wohnen.
Leider hab ich das mit der Ummeldung total vergessen und habe nun kürzlich einen Brief vom Bürgeramt bekommen (lustigerweise an die neue Wohnung, in der ich eben noch nicht gemeldet bin). (Wohnung ist eine Studenten 3er-WG vom Studentenwohnheim)
Die Ummeldung kam mir eben nicht in den Sinn, denn es handelt sich um die selbe Stadt und ich wohne immernoch überwiegend bei meinen Eltern (Wochenende, Semesterferien, teils auch unter der Woche).
Meinen Hauptwohnsitz würde ich doch gerne bei meinen Eltern behalten, da ich in 3 Monaten wieder komplett zu meinen Eltern ziehe.

Somit müsste ich dann meine Wohnung in der Studenten-WG als Zweitwohnsitz melden. Dadurch müsste ich aber die Zweitwohnsitzsteuer zahlen und auch nachzahlen :-(
Kann ich nicht dagegen Einspruch einlegen? Nach diesem Artikel hier http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/zweitwohnsitzsteuer-student-muss-nicht-zahlen-... (aus dem Jahre 2007 :S) könnte ich doch gegen die Zweitwohnsitzsteuer widersprechen und somit nur das Bußgeld zahlen, wegen der versäumten Anmeldung des Zweitwohnsitzes :-|

Peter

Haupt- und Nebenwohnung in einer Stadt

Alfred @, Montag, 23.06.2014 (vor 3823 Tagen) @ PeterPeterson

Das angezogene Urteil von 2007 wurde vom BVerwG aufgehoben und nicht mehr in Deinem Sinn verwendbar.

So wie Du es schilderst ist die Wohnung Deiner Eltern Deine Erstwohnung und melderechtlich Deine Hauptwohnung, die Wohnung im Studentenwohnheim wäre Deine Nebenwohnung, evtl. auch Deine Zweitwohnung, m.E. aber nicht steuerpflichtig, da Du keine Wohnung i.S.d. Heidelberger Satzung innehast.

Somit müsste ich dann meine Wohnung in der Studenten-WG als Zweitwohnsitz melden.

Eben das ist falsch – Dein Wohnsitz ist Heidelberg und nicht meldepflichtig. Meldepflichtig ist die Wohnung im Studentenwohnheim und die wäre nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt als Nebenwohnung zu registrieren.

Haupt- und Nebenwohnung in einer Stadt

PeterPeterson, Montag, 23.06.2014 (vor 3823 Tagen) @ Alfred

Und wie sieht es dann Steuermäßig aus?

Haupt- und Nebenwohnung in einer Stadt

Alfred @, Montag, 23.06.2014 (vor 3823 Tagen) @ PeterPeterson

Zweitwohnungsteuer wie geschrieben:

m.E. aber nicht steuerpflichtig, da Du keine Wohnung i.S.d. Heidelberger Satzung innehast.