Gemeinde Sachsenkam hat es zu bunt getrieben ?!

Gustav @, Dienstag, 09.09.2014 (vor 3539 Tagen)

Wie unverschämt sich Gemeinden über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rigoros bereichern wollen zeigt ein Vorfall im Oberbayerischen Sachsenkam, für eine 35 qm einfache über 80 Jahre alte Geräte- Holzhütte auf einem Grundstück im Naturschutzgebiet am Kirchsee - ohne Zufahrt Ohne Strom- Gas- Wasser-Abwasseranschluß, keine Beheizungsmöglichkeit. Baugrund ist nicht bzw. sehr schwer bebaubar- allerdings besteht dort auch Bauverbot.
Urprünglicher Zweitwohnungssteuerbescheid € 50.- und nun will man dafür
€ 880.- Zweitwohnungssteuer erheben. 17,6 fach Erhöhung !
Widerspruch wurde einfach abgelehnt, dem Eigentümer wurde die Sache nun zu bunt und hat nun Klage erhoben, denn auch das Landratsamt Bad- Tölz zeigte sich nicht als kommunale Aufsicht gerade bürgerfreundlich.

Der Kläger (Mitglied des Vereins Freunde für Ferien in Bayern e.V.) teilte diese negative Verhaltensweise von der Gemeinde dem Verein mit.
Sobald das Verfahren beim Verwaltungsgericht entschieden ist erfolgt eine Berichterstattung in diesem Forum!
Aufruf an alle: Klage erheben sollten noch viel mehr Betroffene - denn vielfach sind die Satzungen von Haus aus ungültig - das trifft auch bei der Gemeinde Sachsenkam zu!
Das hat eine damit befasste Anwaltskanzlei inzwischen zusätzlich festgehalten in der Klageschrift mit 12 Seiten aufgeführt!

Gemeinde Sachsenkam hat es zu bunt getrieben ?!

Himbim13 @, Mittwoch, 10.09.2014 (vor 3539 Tagen) @ Gustav

Sachsenkam
Die Gemeinde im Landkreis Bad Tölz liegend scheint es dem Lkr. Miesbach nacheifern zu wollen. Dort sitzen ja auch die ehemaligen Pogromnisten der Zweitwohnungsinnehabenden. Gehörte dazu nicht auch der einstige Landrat von Miesbach und der ehemalige Bürgermeister von Tegernsee. Herr Jansen. Ziehen diese Herren im Hintergrund noch die Strippen. Es ist schon bemerkenswert, dass die jetzige bayerische Wirtschaftsministerin und eventuell bereits gehandelte zukünftige bayerische Ministerpräsidentin, Frau Ilse Aigner, die aus dem Lkr. Rosenheim stammt in dieser Frage so still ist.
Es sei erlaubt, die Frage zu stellen, wie diese Damen und Herren eigentlich die ehemaligen Altwähler zurück gewinnen wollen?:-(

Gemeinde Sachsenkam hat es zu bunt getrieben ?!

Rebell @, Mittwoch, 10.09.2014 (vor 3538 Tagen) @ Himbim13

Frau Ilse Aigner, die aus dem Lkr. Rosenheim stammt in dieser Frage so still ist. Es sei erlaubt, die Frage zu stellen, wie diese Damen und Herren eigentlich die ehemaligen Altwähler zurück gewinnen wollen?:


So eine Frage stellt sich keinesfalls fü die CSU, denn die bayerischen Wähler sind großzügig insbesondere die Oberbayern, ja die gehen doch auch blind zur Wahl. Wie könnte es denn anders sein, trotz Betrugsvorwürfen und Verfahren wegen Vetternwirtschaft passiert all denen nichts negativ zu bewertendes. Freispruch ist die Regel - im Seehoferland!
Je mehr der Staat betrogen um so besser das Abschneiden beim Wahlergebnis!
Oder man kann sich wie bei Hypo -Alpe Adria bei Gericht freikaufen.
"Die großen lässt man laufen und die "Kleinen" kann man mit Beutelschneiderei - so wie es Jürgen Keitel nennt - abkassieren, diese wehren sich so oder so nicht.

Gute Beispiel sind die vielen Betroffenen(in Bayern 50 000) welche gerne zahlen ohne große Widersprüche, man braucht sich nicht wundern dass es dann solche Typen wie in der Gemeinde Sachsenkam gibt, da wird man wohl die unbeliebten Gäste mit einer Zweitwohnung- selbst bei Besitz einer "Bruchbude" mit einer Sauerstoff- Besteuerung erfassen, denn jeder der nach Sachsenkam kommt und atmet verbraucht oberbayerischen Sauerstoff und dem kann man auch mit einer Steuer dafür etwas abknüpfen.
Lasst uns gespannt sein was zur Zweitwohnungsstuer zusätzliche Erfindungen es noch geben wird.

Gemeinde Sachsenkam hat es zu bunt getrieben ?!

René ⌂ @, Dienstag, 23.09.2014 (vor 3526 Tagen) @ Gustav

Ich habe bei der Kommune um die Satzung nachgefragt.

Bei dem Vorfall scheint das Drama nicht sie 17,6fache Erhöhung zu sein, sondern dass wohl ein Raum, der nicht zum Schlafen und Wohnen geeignet zu sein scheint, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird. Hier würde ich mich gerne über die Argumente in der Klageerwiderung freuen!