Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

otto @, Dresden, Mittwoch, 07.02.2007 (vor 6379 Tagen)

Hallo,

Mal was verdrehtes ...:

Ich lebe & arbeite seit vielen Jahren in Dresden als Zweitwohnsitz und zahle dort auch brav meine Einkommensteuer.

Meine Frage:
De jure ist Dresden der Zweitwohnsitz, de facto aber Hauptwohnsitz,
da ich dort meine Einkommensteuer bezahle. Das schließt auch ein, dass ich keine Pendlerpauschale in meiner Einkommensteuererklärung angebe.

Der Hintergrund dieser seltsamen Konstellation ist wie folgt:

Da ich beruflich viel unterwegs bin, wissen nur die Bewohner meines (de jure ) Hauptwohnsitzes, wie und wo ich erreichbar bin - was ja der Sinn der Meldeverordnung in Deutschland ist -oder> (Beispielsweise im Fall einer Einberufung oder falls die Polizei was von mir will - ich hatte schon den Fall).

Mein (de jure) Hauptwohnsitz ist das Gästezimmer meine geschiedenen Frau, die mit meinen Kindern außerhalb von Dresden wohnt.

Wie schätzte denn das Forum die Aussichten ein, gegen die ZWS vorzugehen>

Gruss Otto

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

Christian @, Mittwoch, 07.02.2007 (vor 6379 Tagen) @ otto

Hallo Otto,

so verdreht ist das gar nicht.

Der Sinn des Melderechts ist treffend erkannt und das Problem der „amtlichen“ Erreichbarkeit auch - in dem Fall aber unter Umständen etwas neben dem Melderecht liegend. Denn für nicht verheiratete Einwohner gilt grundsätzlich, dass sie sich bei mehreren Wohnungen an dem Ort mit Hauptwohnung zu melden haben, wo sie sich zeitlich vorwiegend aufhalten. Wer in einem Ort wohnt und arbeitet, wird sich dort üblicherweise auch vorwiegend aufhalten.

Wer beruflich allerdings viel unterwegs ist, lässt sich natürlich nur schwer in diesen Rahmen pressen. Da müsste man mal nachrechnen, ob dass dann wirklich Dresden ist mit der „de facto“ Hauptwohnung. Denn lässt sich die Hauptwohnung zeitlich nicht bestimmen, gilt dann:

„In Zweifelsfällen ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.“

Und das kann dann sehr wohl das Gästezimmer bei der geschiedenen Frau mit den Kindern sein (reicht im Melderecht für eine Wohnung). Besonders wegen der Kinder sogar plausibel, bei gemeinsamem Sorgerecht sogar unabweisbar.

Mit der Zweitwohnungsteuer hat das Melderecht grundsätzlich wenig zu. Da geht es - eigentlich und ausschließlich - erst mal nur darum, ob jemand mehr als eine Wohnung innehat. Das könnte bei Dir der Fall sein, wenn Du das Gästezimmer gemietet hast bzw., wie DD so schön sagt, die Schlüsselgewalt darüber hast. Dann bist du „Inhaber“ dieses Zimmers. Nach der DD Satzung ist ein Zimmer aber richtigerweise keine Wohnung, die dem persönlichen Lebensbedarf dient. Da taucht dann das nächste Problem auf: DD will diese Definition nicht auf die Haupt-/Erstwohnung angewendet wissen (da soll auf einmal die melderechtliche Wohnung ausreichen). Das ist zwar hirnrissig, aber nicht zu ändern.

Meine Meinung zu dem Thema: Du hast - selbst nach der DD-Satzung nicht mehr als eine Wohnung inne. Damit kannst Du keine Zweitwohnung innehaben und folglich auch nicht zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Allerdings wird sich das nicht mit der Stadt im Guten regeln lassen. Also - Widerspruch einlegen und dann, nachdem der Widerspruch abgelehnt ist, vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wie das dann ausgeht>>> Interessant ist es auf alle Fälle.

Dabei ist es nützlich, wenn die melderechtliche Situation, so wie oben beschrieben, mit dem Meldegesetz in Einklang steht.

Was die Einkommensteuer angeht: Die geht meines Wissens an die Stadt, in der man mit Hauptwohnung gemeldet ist. Spielt in diesem Zusammenhang aber auch keine Rolle.

Noch Fragen>

Gruss

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

otto @, Dresden, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6379 Tagen) @ Christian

Guten Morgen,

Mal ein grundsätzliches Statement am Anfang.

Grundsätzlich bringt mich die ZWS nicht um. Ich empfinde aber, das (bei mir) ein Punkt überschritten wurde, wurde man einfach nicht mehr stillhalten kann (darf).

Der Staat(-Apparat) (und damit auch die Kommune) testet permanent, wie weit er gehen kann. Es beginnt mit dem jährlichen Blick auf die Steuererklärung die man ausfüllen muss (aber ohne steuerliches Fachwissen einfach nicht mehr versteht) und endet beim Sozialsystem (Gesundheit, Rente, Bildung).

Faktisch ist überall der Wurm drin. Die Gesetzeslage ist veraltet & inkonsistent. So richtig interessieren tut es keinen, dessen Job es eigentlich wäre. Die ursprünglich Intensionen von Gesetzen werden pervertiert (ZWS = Luxussteuer, Hartz IV= Fordern und Fördern, Familien und Sozialrecht)

Per Definition ist der Staat (-Apparat) ein Steuerungs- – und Reglungsinstrument einer Gesellschaft zum Wohle der erwähnten Gesellschaft.
Ist er das noch>

Zum Thema:

1. [„Was die Einkommensteuer angeht: Die geht meines Wissens an die Stadt, in der man mit Hauptwohnung gemeldet ist. Spielt in diesem Zusammenhang aber auch keine Rolle“

Muss ich als Steuerzahler über die inneren Finanzströme des Staates Bescheid wissen> Ich bezahle in Dresden Steuern. Da endet bei mir das Verständnis. Als analoger Fall: Ich frage doch auch nicht, was der Vermieter meiner Wohnung mit dem Mietzins so treibt, was ich ihm monatlich überweise.
2. „In Zweifelsfällen ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.“

Das ist ja eine prickelnd: Wenn ich mich beispielsweise 200 Tage im Jahr außerhalb von Dresden an verschieden Dienstorten aufhalte- ist dann der Schwerpunkt die Autobahn, der Flughafen, das Hotel> Wo ist die Grenze- bei 100 Tagen, bei 150 Tagen>
3. „Besonders wegen der Kinder sogar plausibel, bei gemeinsamem Sorgerecht sogar unabweisbar.“

„…Schlüsselgewalt darüber hast. Dann bist du „Inhaber“ dieses Zimmers.“

Das ist nun noch spannender. Das tangiert sowohl das Steuerecht als auch das Familienrecht und Sozialrecht. Nur die Stichworte: doppelte Haushaltsführung (Steuerrecht), Lebens – und Bedarfsgemeinschaften (Familien – und Sozialrecht).
Schlüsselgewalt habe ich nicht, gemeinsames Sorgerecht habe ich. Anwesend bin ich im Mittel 1,5 Mal pro Monat, seit 8 Jahren geschieden.

Das wird ja wirklich gruselig:
1. Der Fiskus sagt mir: doppelte Haushaltsführung bei geschiedenen Paaren>- niemals! Sorgerecht - was ist das> Das ist ein Begriff aus dem Familienrecht.
Hauptwohnung – Nebenwohnung- das ist Melderecht.
2. Die Meldebehörde sagt mir: wir müssen sie erreichen – ja wie erreichen wir sie denn>
3. Das Amt für Soziales sagt mir: Fiskus erkennt doppelte Haushaltsführung nicht an, das ist ein Steuerproblem, Unterhaltzahlungen werden davon nicht berührt. Hauptwohnung – Nebenwohnung- das ist Melderecht, geht uns auch nichts an.
4. Und die ZWS der Stadt Dresden – tja, anscheinend der Schmetterling in Bolivien, der den Tornado in Florida auslösen könnte …

Es könnte mir jetzt folgendes Szenario vorstellen:
Ich erhebe Einspruch gegen den ZWS, wird abgelehnt, ich bezahle.
Damit wurde von Amtswegen her festgestellt, dass ich eine Nebenwohnung in DD habe.
Damit gehe ich zum Finanzamt und sage dass die Schwesterbehörde festgestellt hat, dass ich ja eigentlich eine Nebenwohnung und damit doppelte Haushaltsführung habe.

Die werden sagen, dass ich spinne, da ich ja faktisch nur eine Hauptwohnung in DD habe und damit keine Grundlage für eine doppelte Haushaltsführung vorliegt.

Tja und dann kann ich gegen die Stadt Dresden vorgehen>
Oder vielleicht gegen das Finanzamt>
Oder vielleicht gegen die Meldebehörde, die der Auslöser der Konfusion ist>

Mir ist durchaus klar, dass die beschriebene Konstellation einen Sonderfall beschreibt, und damit den Rahmen dieses Forums sprengt. Ich bitte um Nachsicht!

Herzliche Gruesse
Otto

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

Christian @, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6379 Tagen) @ otto

Hallo Otto,

Grundsätzlich vorweg: ich lese bei Dir nur, was Behörden sagen. Die beschriebene Konstellation ist kein Sonderfall, weder spannend noch gruselig. Das Leben ist halt kompliziert, und man kann nicht alles gleichzeitig haben wollen. Und ein bisschen rühren/befassen muss man sich auch, wenn man nicht getreten werden will.

Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz „weit von zu Hause“ (= Hauptwohnung“) entfernt liegt und man am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält. Das ist bei Dir nicht der Fall. Du unterhältst nur 1 Wohnung, nämlich die in Dresden. Deswegen gibt es auch keine doppelte Haushaltsführung, und deswegen brauchst Du auch keine ZWSt zu zahlen. Mit dem Personenstand (verheiratet, geschieden, ledig usw.) hat das nichts zu tun. Für den Rest empfehle ich einen Steuerberater, da gibt es eine Menge Möglichkeiten, auch für Alleinstehende ohne doppelten Hausstand (z.B.: Einsatzwechseltätigkeit).

Ansonsten zur Einkommensteuer nur eine Frage: Woher kriegst Du Deine Lohnsteuerkarte> Etwa von Dresden>

Wenn DD Dich jetzt - bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen unberechtigt - zur ZWSt veranlagen will, gibt es 2 Möglichkeiten - zahlen (weil es ja nicht umbringt) oder wehren (weil es nicht berechtigt ist). Keine Möglichkeit ist: Über Schmetterlinge in Bolivien zu philosophieren.

Zahlen bedeutet nicht, dass man dann einen Nachweis für die doppelte Haushaltsführung hätte. Das liegt u.a. daran, dass die ZWSt in deinem Fall nicht berechtigt ist. Das Finanzamt ist auch keine „Schwesterbehörde“ einer städtischen Behörde. Die vom FA lachen sich kringelig über das Dresdener Steueramt und husten denen was.

Wehren bedeutet Rechtsweg, und da ist ein sachkundiger Rechtsanwalt empfehlenswert - oder eigene Kenntnisse sind erforderlich.

Ob sich das mit der Erreichbarkeit für amtliche/offizielle Schreiben (der eigentliche Auslöser des Problems, nicht die Meldebehörde) in DD anders regeln lässt, kann ich nicht beurteilen, da mir dazu die Informationen fehlen. Dein Festhalten an der melderechtlichen Hauptwohnung ist wegen der ständigen Erreichbarkeit durchaus verständlich. Im Mittel 1,5 Mal pro Monat ist für eine Hauptwohnung ein bisschen wenig. Könnte aber reichen, wenn das von Dir angegebene Beispiel „200 Tage im Jahr außerhalb Dresdens“ zutreffen sollte. Dann kann es ein Zweifelsfall sein, und dann gilt: Die Hauptwohnung ist dort, wo der Schwerpunkt Deiner Lebensbeziehungen liegt.

So wie es aussieht, würde das dann bedeuten
- Meldestatus mit Nebenwohnung in DD zutreffend (>),
- wegen fehlender 2. Wohnung:
+ keine doppelte Haushaltsführung
+ keine ZWSt (das muss ggf. „erstritten“ werden)

Familien- und Sozialrecht, Gesundheitspolitik, Unterhaltsverpflichtungen usw.: Da sehe ich konkret keine Berührungspunkte zur ZWSt.

Noch Fragen

Gruß

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

otto @, Dresden, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6378 Tagen) @ Christian

Danke soweit erstmal, ihr habt mir sehr geholfen bei der Durchdringung des Problems.
Zusammenfassend ergibt sich folgende Argumentationslinie:

Wo es keine zweite Wohnung gibt, gibt es keine ZWSt.

Zur Aussage:
„Familien- und Sozialrecht, Gesundheitspolitik, Unterhaltsverpflichtungen usw.: Da sehe ich konkret keine Berührungspunkte zur ZWSt“
Das ist richtig.Der Punkt ist eben der: wenn N Behörden abkassieren und es kommt die N+1 Behörde die dasselbe probiert (in diesem Fall das Dresdner Steueramt), dann muss halt ab diesen Punkt‚nein’ gesagt werden.

„Woher kriegst Du Deine Lohnsteuerkarte> Etwa von Dresden>”
Nein, Von der (de jure) Hauptwohnung.

„Keine Möglichkeit ist: Über Schmetterlinge in Bolivien zu philosophieren.“
Der Vergleich kommt aus der Chaostheorie und bedeutet kurz: Ist ein System instabil, so bedarf es nur einer geringen zufällige Änderung (Schmetterling) in einem der Parameter und es kippt in einen neuen Zustand. In meinem Fall heisst das: Die ZWSt führt das dazu, dass ich meine, eine Inkonsistenz im Steuer, Melde und Familienrecht zuerkennen glaube. Kurz: man gerät zwischen die Mühsteine der Behörden und keiner ist Willens oder in der Lage oder Zuständig diesen Zustand aufzulösen oder Fragen zu beantworten.

„Für den Rest empfehle ich einen Steuerberater, da gibt es eine Menge Möglichkeiten, auch für Alleinstehende ohne doppelten Hausstand (z.B.: Einsatzwechseltätigkeit)“
Eine Diskussion über Steuererleichterungen war und ist nicht meine Absicht. Ich wollte nur klarmachen, was eine ZWSt für Implikationen hat. Die Anerkennung einer ZWSt setzt Haupt – und Nebenwohnungen voraus und das hat durchaus fiskalische Folgen- die dann aber erst erstritten werden müssen –z.B. doppelte Haushaltsführung.
Kurz: Eine Behörde ist im Irrtum: Entweder das Steueramt oder der Fiskus.
Das gleiche gilt zum Thema Familien- und Sozialrecht.

„Das Leben ist halt kompliziert, und man kann nicht alles gleichzeitig haben wollen.“
Ich will nicht alles haben. Ich bin es nur leid, pausenlos von Überbau getreten zu werden und mich rechtfertigen zu müssen. Und da ist es mir egal, ob der Überbau ‚Stadt Dresden’ (Steueramt), ‚Bundesland Sachsen’(Fiskus) oder ‚Bundesrepublik Deutschland’ oder wie auch immer heisst.

Was mich zum Schluss nochmal interessiert, inwieweit sich das überhaupt für die Kommunen rechnet. Jeder Vorgang kostet Geld, jeder Widerspruch kostet, jede Klage kostet.
Mal von den 'negativen Emotionen' der Betroffenen abgesehen, die bestimmt auf die nächste Möglichkeit warten, sich zu revanchieren.

Herzliche Grüsse
Otto

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6378 Tagen) @ otto

Hallo Otto,

es scheint sich zu rechnen, denn die meisten Menschen wehren sich nicht gegen die Zweitwohnungsteuer. Meistens geht es nicht um viel Geld und die meisten Menschen scheuen den Aufwand einer Klage.
Die Gemeinden stellen Steuerertrag ./. Verwaltungsaufwand gegenüber und es bleibt ein offenbar lohnender Rest, sonst würden die ZWS-Satzungen nicht wie Pilze aus dem Boden sprießen. Wenn ich im www noch eine Modellrechnung finde, stelle ich sie ein.

Gruß
Yvonne

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

otto @, Dresden, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6378 Tagen) @ Yvonne Winkler

Da heisst wir - als Bevölkerung - sind am Zustand selbst schuld, da wir die Sache durch unsere Akzeptanz erst profitabel machen>
Spätestens bei einer - sagen wir mal Klage-Quote von 5 oder 10% - ist der Verwaltungsaufwand grösser als der Gewinn und damit würde die Steuer sterben>

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

otto @, Dresden, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6378 Tagen) @ otto

Ich habe mir mal die Forumsbeiträge angeschaut. Im Durchschnitt geht es um eine Grösse von ca. 200 Euro pro Jahr. Das scheint auch in etwa die Grenze zu sein, wo die Betroffenen sich scheuen sich zu wehren, dh. die 10% Marke wurde auch von den Kommunen geschickt gewählt. Genug um zu verdienen, zu wenig um einen ernsten Widerstand zu provozieren.

Interpretiere ich hier was in den Sachverhalt hinein, was nicht da>

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6378 Tagen) @ otto

Ich schätze insbesondere den studentischen Anteil geringer, so um die 120 - 150 Euro.

» Interpretiere ich hier was in den Sachverhalt hinein, was nicht da>

Keine Ahnung, aber die Interpretation springt ins Auge...

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6378 Tagen) @ otto

Nein, so einfach ist es nicht :-D
Der Bürger müsste mit den Klagen Erfolg haben, erst dann werden die Städte sich überlegen, ob es sich lohnt! Solange sie gewinnen, kostet es sie nichts, denn der Bürger muss den Verwaltungsaufwand zahlen, wenn er verliert.

Nicht jede Zweitwohnungsteuersatzung ist zum Scheitern verurteilt. Es gibt auch einige, die nicht zu beanstanden sind, insbesondere die nach dem Überlinger Modell.
Aber diejenigen, die an das Melderecht anknüpfen, haben aus unserer Sicht grundlegende Begründungsmängel und das würde ich als Bürger nicht einfach hinnehmen.

Gruß
Yvonne

Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 08.02.2007 (vor 6379 Tagen) @ otto

Hallo Otto,

auch Sonderfälle interessieren uns, insbesondere, wenn sie übersichtlich und klar dargestellt werden. Dann lesen wir auch längere Beiträge gerne:-D

Ich fände es ganz spannend, den Fall mal auf die Goldwaage gelegt zu sehen. In diesem Fall ist es einfacher, der Stadt Dresden paroli zu bieten, als sich mit dem Finanzamt herumzuärgern...

Gruß
Yvonne