Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze
Bad Kohlgrub muss sich es gefallen lassen bei der Hundesteuer
Leipzig/Bad Kohlgrub | 15.10.2014 | 15:25 Uhr
Kampf um die Hundesteuer: Gericht legt Schmerzgrenze fest
Rottweiler werden höher besteuert als etwa Pudel. Die Frage ist, ob das rechtens ist. − F.: dpa
Kommunen dürfen für Kampfhunde keine beliebig hohen Steuern erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es sei zwar rechtmäßig, wenn die Steuer für bestimmte Rassen höher ausfalle als für andere Hunde. Aber die Kampfhundesteuer dürfe keine "erdrosselnde Wirkung" entfalten. Die Schmerzgrenze sei überschritten, wenn die Steuer die jährlichen durchschnittlichen Haltungskosten für den Hund übersteigt. Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Ehepaars aus dem bayerischen Bad Kohlgrub. Die Gemeinde hatte für dessen Rottweilerhündin 2000 Euro pro Jahr verlangt - zu viel, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied. (Az: BVerwG 9 C 8.13)Besitzer Wolfgang Seidelmann (66) und seine Frau hatten den Rottweiler Mona 2011 aus einem Tierheim geholt. Das Tier bestand einen Wesenstest und wurde als ungefährlich eingestuft. Wenig später schickte die Gemeinde Bad Kohlgrub einen Bescheid. Mona sei ein Kampfhund der Kategorie 2, und deswegen würden 2000 Euro pro Jahr fällig. Ein "normaler" Hund kostet in Bad Kohlgrub 75 Euro. "2000 Euro waren einfach zu viel für uns", sagte Seidelmann. Der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Wolfgang Bier, sagte, es sei zulässig, dass die Gemeinden über erhöhte Kampfhundesteuern die Haltung bestimmter Rassen zurückdrängen wollten. Aber: "Klar ist, dass der Lenkungszweck, den eine Gemeinde verfolgt, nicht umschlagen darf in eine faktische Verbotsfunktion. Wenn ein Steuersatz so ausgestattet ist, dass kein vernünftiger Mensch mehr so einen Hund hält, dann überschreitet die Gemeinde ihre steuerrechtliche Kompetenz."Die Seidelmanns hatten Mona nach Erhalt des Steuerbescheides ans Tierheim zurückgegeben. "Wir nehmen den Hund jetzt trotzdem manchmal noch", sagte Wolfgang Seidelmann. Wenn Bad Kohlgrub seine Hundesteuersatzung ändere, wollten sie Mona wieder ganz zu sich holen. 800 Euro sei er bereit zu zahlen, sagte Seidelmann.(veröffentlicht in Passauer Neue Presse)
Bürger mit Zweitwohnsitz dürfen dagegen grenzenlos besteuert werden, ja auch diese sind wie die Hunde unerwünscht in Bad Kohlgrub - deshalb auch diese Besteuerungen?
Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze
René , Donnerstag, 16.10.2014 (vor 3653 Tagen) @ Rebell
Die Pressemitteilung des Gerichtes
[blockquote]Kampfhundesteuer von 2000 € pro Jahr „erdrosselnd“
Eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2000 € pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die Gemeinde Bad Kohlgrub erhebt für einen „normalen“ Hund eine Hundesteuer von jährlich 75 €. Für einen so genannten Kampfhund - hier ging es um einen durch Verordnung des Freistaates Bayern gelisteten Rottweiler - erhebt die Gemeinde dagegen eine Jahressteuer von 2000 €. Gegen die in dieser Höhe festgesetzte Hundesteuer erhoben die Halter des Hundes Klage. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt die Regelung über die Kampfhundesteuer dagegen für ungültig und gab der Klage der Hundehalter statt. Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Einschätzung jetzt gefolgt.
Die Gemeinden dürfen nach Art. 105 Abs. 2 a GG örtliche Aufwandsteuern erheben. Hierzu gehört traditionell die Hundesteuer. Auch eine erhöhte Hundesteuer für sogenannte Kampfhunde ist zulässig, und zwar auch dann, wenn ein Negativattest die individuelle Ungefährlichkeit des konkreten Hundes bescheinigt. Denn die Gemeinde darf bei ihrer Steuererhebung zwar neben fiskalischen Zwecken auch den Lenkungszweck verfolgen, Kampfhunde der gelisteten Rassen aus dem Gemeindegebiet zurückzudrängen. Die Steuer darf aber nicht so hoch festgesetzt werden, dass ihr eine „erdrosselnde Wirkung“ zukommt, sie also faktisch in ein Verbot der Kampfhundehaltung umschlägt. Für eine solche Regelung fehlt der Gemeinde die Rechtsetzungskompetenz. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine faktische Verbotswirkung hier zu Recht bejaht. Diese ergibt sich nicht nur daraus, dass sich der auf 2000 € festgesetzte Steuersatz für einen Kampfhund auf das 26-fache des Hundesteuersatzes für einen normalen Hund beläuft. Entscheidend ist darüber hinaus, dass allein die Jahressteuer für einen Kampfhund den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für das Halten eines solchen Hundes übersteigt.[/blockquote]
Das Urteil wirkt vernünftig. Was hast du daran auszusetzen? Es wird hoffentlich noch Leitsätze dazu geben, der letzte Satz der Pressemeldung hätte fast Potential:
[blockquote]Eine (kommunale) Aufwandssteuer darf den durchschnittlichen jährlichen Aufwand der zu besteuerenden Sache nicht übersteigen.[/blockquote]
Würde man dies auf die ZWS übertragen, so liegen 9% der Jahresrohmiete nicht über den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für das Halten einer Nebenwohnung. Andererseits gibt es (vermutlich immer noch) Kommunen mit Staffelsteuern, deren unterste Stufe so extrem hoch war, dass für sehr kleine Mietobjekte (bspw. Zimmer in WG) die Steuer im Verhältnis zur Miete extrem hoch war. Aber die degressive Steuer wurde ja Anfang das Jahres höchstrichterlich gekippt.
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Rebell , Donnerstag, 16.10.2014 (vor 3653 Tagen) @ René
Aber die degressive Steuer wurde ja Anfang das Jahres höchstrichterlich gekippt.
Gekippt ja, aber nicht alle Betroffenen haben dieses kapiert, die Kommunen stört das nicht, so lange keiner klagt und deshalb bleiben fast alle diese Satzung unbeschadet weiterhin werden diese sätze einfach verrechnet.
Im Grunde müssten diese Kommunen 10 Jahr rückwirkend die erhobenen Steuerbeträge zurückerstatten- da diese Satzungen von der ersten Stunde an nichtig gewesen sind!
Wenn alle so zufrieden sind, ja dann kann diese Steuer unendlich erhoben werden - es gibt dazu keine Deckelung. alle Kommunen welche weniger als 35 % der Jahresmiete fordern, sollten eigentlich mit einem Ordnungsgeld belegt werden, denn im Grunde sind diesa ja verpflichtet jede sich bietende Möglichkeit zur Schuldentilgung und Schuldenabbau zu nutzen!
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René , Donnerstag, 16.10.2014 (vor 3652 Tagen) @ Rebell
Gekippt ja, aber nicht alle Betroffenen haben dieses kapiert, die Kommunen stört das nicht, so lange keiner klagt und deshalb bleiben fast alle diese Satzung unbeschadet weiterhin werden diese sätze einfach verrechnet.
Ja, klar. Im Widerspruchsverfahren sollte man schon das Urteil mal anklingen lassen, um da wach zu rütteln.
Im Grunde müssten diese Kommunen 10 Jahr rückwirkend die erhobenen Steuerbeträge zurückerstatten- da diese Satzungen von der ersten Stunde an nichtig gewesen sind!
Nein, die Bescheide wurden ja rechtskräftig.
Wenn alle so zufrieden sind, ja dann kann diese Steuer unendlich erhoben werden - es gibt dazu keine Deckelung.
Nein. Hat ja nun das Bundesverwaltungsgericht klarstellt. Eine örtliche Aufwandsteuer darf regulierend wirken, aber nicht verhindernd.
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Rebell , Freitag, 17.10.2014 (vor 3652 Tagen) @ René
Nein. Hat ja nun das Bundesverwaltungsgericht klarstellt. Eine örtliche Aufwandsteuer darf regulierend wirken, aber nicht verhindernd.
Der Vorreiter Überlingen schaltet um und beschließt neue Satzung - was allerdings dabei bedenklich sein soll?
Nur 18 % - Baden Baden 35 % - und wie kann es anderst erwartet werden
Berlin nur 5 %
17.10.2014 | von Hanspeter Walter | 0 Kommentare
Überlingen Zweitwohnungssteuer: Kleine Wohnungen werden günstiger, große teurer
Überlingen - Eine neue Satzung für die Zweitwohnungssteuer hat der Gemeinderat beschlossen. Ein Stufenmodell ist laut einem Gerichtsurteil nicht mehr zulässig, jetzt gilt ein linearer Verlauf. Der Steuersatz beträgt nun 18 Prozent des jährlichen Mietaufwands. Die Konsequenz: Besitzer kleiner Zweitwohnungen werden entlastet, große Zweitdomizile werden teurer.
Es lebe somit die Vielfalt bei den deutschen Kommunen!!!
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René , Freitag, 17.10.2014 (vor 3651 Tagen) @ Rebell
Nur 18 % - Baden Baden 35 % - und wie kann es anderst erwartet werden Berlin nur 5 %
So ist das bei kommunalen Entscheidungen. Um einer möglichen Neiddebatte vorzubeugen: Schau dir doch mal vergleichend die Grundsteuerhebesätze B der Kommunen an.
Die Konsequenz: Besitzer kleiner Zweitwohnungen werden entlastet, große Zweitdomizile werden teurer.
Jepp. Das ist die logische Konsequenz des Grundsatzurteils gegen degressive Steuersätze. Unter sozialen Aspekten ist die neue Lösung zweifelsfrei sinnvoller als die alte (mal vom grundsätzlichen Für und Wider der Steuer abgesehen)
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Himbim13 , Samstag, 18.10.2014 (vor 3651 Tagen) @ Rebell
bearbeitet von René, Samstag, 18.10.2014
“Nein, die Bescheide wurden ja rechtskräftig.”
Wieso kann ein Bescheid der infolge einer rechtswidrigen Satzung erlassen wurde überhaupt rechtskräftig werden?
Ein Bescheid gemäß einer kommunalen Satzung stellt einen Verwaltungsakt dar. Einen Verwaltungsakt nach den Maßgaben des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Es geht also nicht um einen fehlerhaften Bescheid, sondern um die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Entspricht eine Satzung nicht höchstrichterlicher Entscheidung so stellt sich doch die Frage kann ein Verwaltungsakt infolge einer rechtswidrigen Satzung überhaupt Rechtskraft erlangen.
Die Forderung infolge einer Satzung, setzt doch voraus, dass die Satzung geltendem Recht entspricht.
Entspricht die Satzung nicht geltendem Recht, so kann doch die Forderung infolge dem geltendem Recht nicht erhoben werden, es sei denn, eine solche Forderung wird widerrechtlich erhoben. Widerrechtlich erhobene Abgaben sollten aber dem gleichen Recht der Verjährung unterliegen wie Forderungen aus der Gesetzeslage.
Wie man sieht ist eine derartige Rechtslage von einem einzelnen Betroffenen, alleine aus finanzieller Sicht gar nicht zu bewältigen. Nur mit der Unterstützung einer Gemeinschaft aus allen von dieser Abgabebetroffenen ist die Möglichkeit gegeben rechtliche Klärung zu schaffen. Und wenn eine solche nicht möglich ist bleibt nur die Alternative, die, die diese Abgabe vertreten, aus ihren Machtbereich bei der nächsten Landtagswahl ggf. auch Bundestagswahl in ihrer Macht zu beschneiden.
Die Höhe der unterschiedlichen Zweitwohnungssteuersätze in den Kommunen mit den unterschiedlichen Grundsteuerhebesätzen B der Kommunen zu vergleichen hinkt in soweit, dass Grundsteuer von allen Grundbesitzern in der Gemeinde zu entrichten ist. Auch die unterschiedliche Höhe dieser Steuer ist einsichtig. Die unterschiedlichen Höhen der 2.WhgSt. verhält sich aber wie ein fehlerhafter Bescheid zu einem rechtswidrigen Verwaltungsakt. Denn, die rechtliche Kastration der betroffenen Abgabenschuldner ist im Kern gesehen mit den politischen Ereignissen früherer politischer Systeme vergleichbar. Auch, wenn, vielleicht solche Vergleiche mancher redaktionellen Auffassung nicht gefällt und einer nicht verständlichen Zensur unterworfen wird.
Anmerkung des Seitenbetreibers: Letzer Satz durch Seitenbetreiber entfernt!
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René , Samstag, 18.10.2014 (vor 3651 Tagen) @ Himbim13
“Nein, die Bescheide wurden ja rechtskräftig.”
Wieso kann ein Bescheid der infolge einer rechtswidrigen Satzung erlassen wurde überhaupt rechtskräftig werden?
Du hast das Recht gegen jeden Bescheid binnen der im Bescheid genannten Frist einen Widerspruch (bzw. in einzelnen Sachen in einigen Bundesländern auch direkt Klage) einzulegen. Machst du das nicht, ist der Bescheid rechtskräftig.
Entspricht eine Satzung nicht höchstrichterlicher Entscheidung so stellt sich doch die Frage kann ein Verwaltungsakt infolge einer rechtswidrigen Satzung überhaupt Rechtskraft erlangen.
Jepp!
In meinem eigenen ZWS-Verfahren wurde im Vorfeld mit der Kommune verhandelt, den Widerspruch noch nicht zu bescheiden. Damit war mein Verfahren noch nicht rechtskräftig. Andernfalls hätte ich auch klagen müssen. Win-Win-Situation.
Wie man sieht ist eine derartige Rechtslage von einem einzelnen Betroffenen, alleine aus finanzieller Sicht gar nicht zu bewältigen. Nur mit der Unterstützung einer Gemeinschaft aus allen von dieser Abgabebetroffenen ist die Möglichkeit gegeben rechtliche Klärung zu schaffen. Und wenn eine solche nicht möglich ist bleibt nur die Alternative, die, die diese Abgabe vertreten, aus ihren Machtbereich bei der nächsten Landtagswahl ggf. auch Bundestagswahl in ihrer Macht zu beschneiden.
Zunächst schließen sich beide Sachen nicht aus.
Klar, Zusammenschlüsse lohnen sich immer. Ich habe mich auch nur einem Verfahren angeschlossen.
Allerdings wirst bei einer Bagatellsteuer wohl keine Wahlen beeinflussen.
Den letzten Satz deines Beitrages habe ich gelöscht!
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Rebell , Mittwoch, 22.10.2014 (vor 3647 Tagen) @ René
Den letzten Satz deines Beitrages habe ich gelöscht!
typisch Berlinerisch ? oder zeichnet sich schon ab Rammelo nicht nur in Thüringen - auch in Berlin ?
Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze
Schmunzel , Donnerstag, 23.10.2014 (vor 3645 Tagen) @ Rebell
Gemeint war sicher Bodo Ramelow und nicht Rammelo.
Und der hat mit Überwachungen / Zensierungen (so war das wohl zu verstehen) sicher nichts zu tun, da er das Glück hatte, geografisch im Westen aufzuwachsen. http://de.wikipedia.org/wiki/Bodo_Ramelow
Die Linke übrigens stellt zur ZWS nachweislich wenigstens Fragen wie diese:
Kleine Anfrage Drucksache 5/11114
des Abgeordneten Dr. Dietmar Pellmann
Fraktion DIE LINKE
Thema: Zweitwohnungssteuer in sächsischen Städten und Gemeinden
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welchen sächsischen Städten und Gemeinden wird gegenwärtig eine Zweitwohnungssteuer erhoben?
2. Wie hoch ist die jeweilige Steuer?
3. Wie viele Personen zahlen in den jeweiligen Städten und Gemeinden Zweitwohnungssteuer?
4. Wie hoch sind die Einnahmen, die in den jeweiligen Städten und Gemeinden jährlich durch die Zweitwohnungssteuer erzielt werden?
Dresden, den 22. Januar 2013
gez.
Dr. Dietmar Pellmann
MdL
Was es bringt?
Erst mal gar nichts – aber nicht zu fragen bringt schon mal überhaupt gar nichts.
Insbesondere findet sich KEINE Nachfrage der FDP, auch und gerade in den Perioden, wo diese nicht in der Regierung war...
Zurück zum Thema.
Hier wären wohl eher die Piraten (1 Pirat) und nicht der „Rammelo“ der Ansprechpartner. Wobei ein Blick in Foren-Regeln die Diskussion vermieden hätte.
Wo ich gerade bei den Piraten bin.
Da fand sich dies:
http://berlin.piratenpartei.de/audio/grundsatzprogramm-demokratie/
„Demokratie bezieht alle ein: Allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, ist die Gelegenheit für demokratische Mitbestimmung in der städtischen Politik zu eröffnen. Dafür ist ein zeitgerechtes Staatsangehörigkeitsrecht erforderlich, das auch ein uneingeschränktes Recht zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Staatsgebiet vorsieht. Darüber hinaus setzen wir uns für ein bezirkliches Wahlrecht ein, das die EU-Staatsangehörigkeit nicht voraussetzt.“
So ähnlich findet sich das bundesweit.
Noch Fragen liebe ZWS-Zahler*?
*Lebensmittelpunkt zwangsläufig nicht in der jeweiligen Stadt und somit keine Gelegenheit für demokratische Mitbestimmung in der städtischen Politik
Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze
René , Freitag, 24.10.2014 (vor 3645 Tagen) @ Schmunzel
Die Linke übrigens stellt zur ZWS nachweislich wenigstens Fragen wie diese:
Kleine Anfrage Drucksache 5/11114
des Abgeordneten Dr. Dietmar Pellmann
Fraktion DIE LINKE
Thema: Zweitwohnungssteuer in sächsischen Städten und Gemeinden
Und weiter zur Antwort der sächsischen Regierung.
Vielen Dank für den Hinweis! Von den insgesamt 27 Kommunen sind bereits 17 erfasst. Ich freue mich, durch jahrelange Sammlung bereits mehr als die Hälfte der Kommunen erfasst zu haben. Die anderen 10 werde ich die nächsten Tage einpflegen.
Besonders schön ist die Kommune Dorfhain, die zwar 15% der Miete verlangt, aber nicht einen Euro einnimmt!
Was es bringt?
Statistische Anfragen bringen unmittelbar nur selten etwas. Die Frage ist eher: was verfolgt die Linke damit? Anfragen wie diese hat diese Fraktion schon mehrere gestellt - aber welche politische Initiative geht davon aus?
Nicht uninteressant ist eine aus dem Jahr 2007, in der sie auch nach dem Verwaltungsaufwand fragten...
Insbesondere findet sich KEINE Nachfrage der FDP, auch und gerade in den Perioden, wo diese nicht in der Regierung war...
Und? Ich werde mal nachforschen, welche Initiativen es von der Linken gab.
Zurück zum Thema.
Hier wären wohl eher die Piraten (1 Pirat) und nicht der „Rammelo“ der Ansprechpartner.
verstehe ich nicht.
„Demokratie bezieht alle ein: Allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, [..]
Noch Fragen liebe ZWS-Zahler*?
*Lebensmittelpunkt zwangsläufig nicht in der jeweiligen Stadt und somit keine Gelegenheit für demokratische Mitbestimmung in der städtischen Politik
Bei genauer Lesart dieses Grundsatzprogrammabschnitts im Zusammenhang mit dem derzeit geltenden Melderecht würde ich das auch so auslegen, wie du es ausgelegt hast: es geht um den Lebensmittelpunkt. Und den hat sehr wohl jemand in Berlin, der aus einem anderen Staat kommend und die entsprechende Staatsbürgerschaft noch inne hat, aber hier arbeitet, lebt, sozialisiert. Den hat aber nicht jemand inne, der sich zur überwiegenden Zeit an einem anderen Ort aufhält.
Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze
Alfred , Freitag, 24.10.2014 (vor 3645 Tagen) @ René
„Demokratie bezieht alle ein: Allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, [..]
Noch Fragen liebe ZWS-Zahler*?
*Lebensmittelpunkt zwangsläufig nicht in der jeweiligen Stadt und somit keine Gelegenheit für demokratische Mitbestimmung in der städtischen Politik
Bei genauer Lesart dieses Grundsatzprogrammabschnitts im Zusammenhang mit dem derzeit geltenden Melderecht würde ich das auch so auslegen, wie du es ausgelegt hast: es geht um den Lebensmittelpunkt. Und den hat sehr wohl jemand in Berlin, der aus einem anderen Staat kommend und die entsprechende Staatsbürgerschaft noch inne hat, aber hier arbeitet, lebt, sozialisiert. Den hat aber nicht jemand inne, der sich zur überwiegenden Zeit an einem anderen Ort aufhält.
Ständiges Wiederholen macht die Sache auch durch Auslegung nicht richtiger. Beim Melderecht geht es bei volljährigen Alleinstehenden in der Regel um den vorwiegenden Aufenthalt und nicht um den Lebensmittelpunkt.
Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze
Schmunzel , Montag, 27.10.2014 (vor 3641 Tagen) @ René
Das Thema war, dass da irgendein Satz verschwunden ist.
Dazu muss man natürlich nicht bei den Linken, sondern beim Administrator, also bei Ihnen nachfragen so wie das Himbim13 getan hat.
Das Ganze fällt ja auch überhaupt nur dadurch auf, dass es auf diese Frage bisher anscheinend noch keine Antwort gegeben hat.
Der Administrator sind Sie und zugleich sind Sie (siehe Ihr Interview mit der BZ) auch bei den Piraten (also Pirat), welche in der öffentlichen Wahrnehmung aber vor allem für ein freies Internet stehen:
http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Nutzungsm.C3.B6glichkeiten_der_digitalen_Ko...
Danke für die Auflistung in Gestalt der Antwort an die Linken.
Hatte ich auch schon irgendwo gesehen.
NEIN – eine über Anfragen (es gab auch noch fast wortgleiche Anfragen von anderer Seite) hinausgehende Initiative – hat es ja eben leider nicht gegeben.
Es ist jedoch zu vermuten, dass der Zweck der Anfrage schon darin bestand, den Unsinn der ZWS herauszuarbeiten.
Ein Indiz: Herr Gintschel von der Linken Chemnitz hat sich für mich erkundigen wollen, ob sich das in Chemnitz überhaupt rechnet ...
Dumm nur, dass ich bis heute auf die Antwort warte und dass dann wenn es ernst wird – also wenn abgestimmt wird, sich die Linke meistens bei den Ja-Sagern zu dieser Steuer wiederfindet.
Nochmal zum Grundsatzprogramm der Piraten.
Ein anonymisiertes Beispiel soll verdeutlichen wie dergleichen ankommt.
Max Mustermann lebt in Berlin. Sein ganzes Leben schon.
Alle Freunde und Bekannte, die er kennt, sind auch hier und auch jene, die er wählt oder besser wählen konnte.
Denn Max Mustermann hat die Völkerwanderung unserer Tage („Globalisierung“) in eine andere Stadt verschlagen, wo er Arbeit gefunden hat, um in Berlin nicht arbeitslos zu bleiben.
In der anderen Stadt ist er natürlich so kurz wie irgendwie möglich - von Montag bis Freitag. Außer seinen Arbeitskollegen hat er dort verständlicherweise keine besonderen Kontakte.
Max Mustermann hat nun, da ihm durch das Innehaben seiner eigenen Wohnung in Berlin eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seitens demokratischer Entscheidungsträger angedichtet wird – Zweitwohnungssteuer in Berlin zu entrichten.
Nicht soviel wie anderswo – aber das allein ist es ja nicht!
In Berlin darf er nicht wählen, obgleich er jeden dort kennt.
Dafür darf er ja in der anderen Stadt wählen, wo er eben keinen kennt.
Und nun liest er auch noch dieses:
„Demokratie bezieht alle ein: Allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, ist die Gelegenheit für demokratische Mitbestimmung in der städtischen Politik zu eröffnen. ... Darüber hinaus setzen wir uns für ein bezirkliches Wahlrecht ein, das die EU-Staatsangehörigkeit nicht voraussetzt.“
NEIN – zuallererst muss man sich um die Mustermänner unserer Tage kümmern (in aller Regel Inländer) und erst dann um Andere.
Nicht derjenige, der Unterschiede benennt, sondern derjenige, der diese überhaupt erst schafft – ist für den daraus resultierenden Unfrieden verantwortlich!
Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze
René , Dienstag, 28.10.2014 (vor 3641 Tagen) @ Schmunzel
bearbeitet von René, Montag, 02.03.2015
Das Ganze fällt ja auch überhaupt nur dadurch auf, dass es auf diese Frage bisher anscheinend noch keine Antwort gegeben hat.
Ich habe bisher eine Antwort gegeben - und hoffe, dass diese ausreichend ist. Siehe den entsprechenden Thread.
Der Administrator sind Sie und zugleich sind Sie (siehe Ihr Interview mit der BZ) auch bei den Piraten (also Pirat), welche in der öffentlichen Wahrnehmung aber vor allem für ein freies Internet stehen:
http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Nutzungsm.C3.B6glichkeiten_der_digitalen_Ko...
Zunächst möchte ich den Betrieb der Seite und die Mitgliedschaft bei den Piraten getrennt sehen. Ich betreibe diese Seite übrigens auch schon länger als es überhaupt die Piraten als Partei gibt!
Zum Parteiprogramm verweise ich noch mal auf diese Karikatur:
(Bildquelle: Bildquelle)
NEIN – eine über Anfragen (es gab auch noch fast wortgleiche Anfragen von anderer Seite) hinausgehende Initiative – hat es ja eben leider nicht gegeben.
ok.
Zum zweiten Teil folgt Antwort später.
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Himbim13 , Dienstag, 21.10.2014 (vor 3648 Tagen) @ Himbim13
Anmerkung des Seitenbetreibers: Letzer Satz durch Seitenbetreiber entfernt!
Sehr geehrter Herr Rene!
Bisher habe ich das Forum Zweitwohnsitzsteuer stets als Hort der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit im Gegensatz zu der anderen Medienwelt angesehen. Um so erstaunter bin ich eigentlich infolge der erfolgten Redigierung meines Beitrages. Selbstverständlich haben Sie und das spreche Ihnen gar nicht ab, als Verantwortlicher für diese Seite das Recht Beiträge zu redigieren.
Aber ist es denn nicht verständlich, wissen zu wollen, warum!
Hat der gestrichen Teil meines Beitrages gegen die Nettikette verstoßen? War der gestrichene Teil meines Beitrages obszön, beleidigend? Ist es in diesen freiheitlich demokratischen Rechtstaat bereits wieder verboten als Zeitzeuge vergangener politischer Systeme gewisse “LENKUNGEN” zu vergleichen? Oder geht mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit bereits wieder eine LENKUNG einher. Haben LENKUNGEN nicht wie ein Geldstück zwei Seiten? Wird nicht von der
Politik gefordert, dass Zeitzeugen ihre Lebenserfahrungen den nachfolgenden Generationen vor Augen halten. Selbst verständlich ist damit die Eigenverantwortung nicht außer Kraft gesetzt.
Die Zweitwohnsitzsteuer ist ein Politikum. Ein Politikum der LENKUNG, das den einzelnen Betroffenen in gerissener Weise in die Ohnmächtigkeit führt. Wo ist da der Unterschied zu der
“Braunen” und der “Gewalt des realexistierenden Sozialismus?” Alles geschah nach den damals geltenden Gesetzen. Eingreifende LENKUNG nach Arisierung und Lenkung nach der Kollektivierung. der Landwirtschaft. Ist Ihnen bekannt wie viele Menschen infolge des Verlustes ihres Eigentums sich das Leben nahmen. Wie viele dieser Betroffenen wirtschaftlich ruiniert wurden? Alles hatte seinen Anfang und sein Ende. Ist es nicht ein demokratisches Recht eines Bürgers, ja in meinen Augen sogar eine Pflicht, auf beginnende Tendenzen vergleichend hin zu weisen und warnend den Finger zu heben. Ist die Wahlbeteiligung nicht bereits schon ein Anzeichen für etwas Beginnendes?