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Rebell @, Dienstag, 28.10.2014 (vor 3491 Tagen)

AUF DAUER zu teuer????


Vor wenigen Tagen hat das 15. Kulturfestival begonnen, bereits jetzt laufen die Planungen für das kommende Jahr. Fast eine Million Euro möchte die Gemeinde 2015 für Veranstaltungen ausgeben, 240000 Euro allein für das nächste Kulturfestival. Und wie alle Jahre steht die Frage im Raum: Kann sich eine so finanzschwache Gemeinde auf Dauer so hohe Ausgaben für die Kultur leisten? "Wir werden uns etwas einfallen lassen müssen, was Schmerzen bereitet", bekundet Bürgermeister Alois Brundobler unumwunden. Die Krux: Ob und wo man den Rotstift ohne großen Imageschaden ansetzen kann, weiß niemand.
Die Ausgaben liegen bei den Veranstaltungshaushalten immer über den Einnahmen. Zwar ist das Defizit in den Vorjahren stetig gesunken, aber auch 2015 wird es wieder eines geben. 995400 Euro Gesamtausgaben für Veranstaltungen sind veranschlagt, 748400 Euro Einnahmen stehen dem gegenüber. Mit eingerechnet sind hier sämtliche Veranstaltungen im großen und kleinen Kurhaus, der Treffpunkt Gesundheit und natürlich das Kulturfestival. Dieses wird mit 240000 Euro zu Buche schlagen. Man rechnet mit Einnahmen von 160000 Euro. und weiß vorab schon das Defizit? = 80 000 €

http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_...

Ja lieber Herr Bürgermeister Brundobler da hilft nur noch die Zweitwohnungssteuer und auch die Kurtaxe kräftig zu erhöhen um dieses Defizit auszugleichen

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René ⌂ @, Dienstag, 28.10.2014 (vor 3490 Tagen) @ Rebell

Ich möchte dezent darauf hinweisen, dass das Thema nicht vordergründig mit Zweitwohnungsteuer sondern mit Kommunalpolitik zu tun hat.

Zu den freiwilligen kommunalen Aufgaben gehört auch Kultur - und dazu auch Veranstaltungen. Auch wenn der Bund der Steuerzahler Veranstaltungen mit Defiziten gerne moniert, so sehen andere eben jenen Verlust als Ausgabe und Bereicherung des (kulturellen) Lebens vor Ort. Für das Setzen solcher Akzente wählen die Einwohner auch die politische Vertretung der Gemeinde, die über solche Fragen dann zu befinden hat. Ich habe bereits an anderen Stellen deutlich gemacht, dass zur Erfüllung freiwilliger kommunaler Aufgaben Kommunen einen Handlungsspielraum brauchen, andernfalls sind sie reine Verwaltungseinrichtungen der Pflichtaufgaben.

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Gustav @, Mittwoch, 29.10.2014 (vor 3490 Tagen) @ René

Ich möchte dezent darauf hinweisen, dass das Thema nicht vordergründig mit Zweitwohnungsteuer sondern mit Kommunalpolitik zu tun hat.

Also doch interessant zu betrachten ? Bitte nicht leugnen die Zweitwohnungsssteuer ist ausschließlich kommunalpolitisch verankert. oder stimmt hier etwas nicht ? Misswirtschaft welche der Kommunalpolitische Geist zu verantworten hat wird hier hoffiert und als nötig und wichtig dargestellt? Jeder Kommunalpolitiker weiß doch exakt, dass die Kulturellen Erfolge leicht mit der Zweitwohnungssteuer kaschiert werden können - wer vertritt denn dazu eine andere Ansicht? Wäre es denn nicht einfacher und besser Steuern zu erheben ist Sach des Finanzamtes und nicht einer Kommune? Wozu eigentlich der kommunale 'Finanzausgleich noch obendrauf?

. Ich habe bereits an anderen Stellen deutlich gemacht, dass zur Erfüllung freiwilliger kommunaler Aufgaben Kommunen einen Handlungsspielraum brauchen, andernfalls sind sie reine Verwaltungseinrichtungen der Pflichtaufgaben.

Der Handlungspielraum darf allerdings nicht so gestaltet werden wie dieses im Mittelalter Sache war auch das Raubrittertum wurde doch abgeschafft, und jetzt kommt Rene zum Schluß, dass den Kommunen dieser Handlungsspielraum auch oder wieder zusteht um die Misswirtschaft zu kaschieren - um sonst geht es doch nichts anderes?

Weshalb sind es denn nicht alle Kommunen, die eine Zweitwohnungssteuer erheben?

Vielleicht spielt es doch eine Rolle ob ein Beitrag aus einem Schreiberling aus Berlin oder Thüringen oder aus Hessen kommt ?
Nicht nur die Brille sondern auch die Einstellung spiegelt sich wieder mit solchen Einträgen?
Sollte dieser Beitrag gelöscht werden besteht die Möglichkeit diesen zu wiederholen- habe sicherheitshalber Kopie abgespeichert!

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René ⌂ @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ Gustav
bearbeitet von René, Freitag, 31.10.2014

Bitte nicht leugnen die Zweitwohnungsssteuer ist ausschließlich kommunalpolitisch verankert.

Dem muss ich widersprechen. In Bayern hat das Land dies bis 2005 ausgeschlossen, auch die bayrische Befreiungsregel für Geringverdiener ist eine Entscheidung des Landes. Streichen wir das Wort "ausschließlich" weg: Ja!

Misswirtschaft welche der Kommunalpolitische Geist zu verantworten hat wird hier hoffiert und als nötig und wichtig dargestellt?

Auch hier: Ist dieses Fest eine Misswirtschaft? Oder ist es politischer Wille?

Wenn das Fest so eingeplant wurde, dass es +/- 0 ergibt und dann ein Defizit von 80.000 Euro eingetreten ist, so ist es eine Misswirtschaft. Das ist hier nicht der Fall. Es ist im Rahmen der Haushaltsplanung bekannt, dass es ein "Verlustgeschäft" ist - und die politischen, gewählten Vertreter haben zu befinden, ob es trotzdem durchgeführt werden soll oder nicht.

Jeder Kommunalpolitiker weiß doch exakt, dass die Kulturellen Erfolge leicht mit der Zweitwohnungssteuer kaschiert werden können - wer vertritt denn dazu eine andere Ansicht?

Nein! Was meinst du, was 6000-Einwohner-Kommunen an ZWS-Einnahmen (abzgl. Verwaltungskosten) erzielen? Es wird allenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein sein.

Wäre es denn nicht einfacher und besser Steuern zu erheben ist Sach des Finanzamtes und nicht einer Kommune?

(Die Fragestellung interpretiere ich wie folgt: Das Finanzamt ist Institution des Bundeslandes und für das Einziehen der Steuer zuständig. Das Parlament entscheidet über Steuergesetze, die ggf. mit kommunalen Hebesätzen verknüpft werden können)

Meine Meinung: Ja!

Wozu eigentlich der kommunale 'Finanzausgleich' noch obendrauf?

Wieso obendrauf?

Der Handlungspielraum darf allerdings nicht so gestaltet werden wie dieses im Mittelalter Sache war auch das Raubrittertum wurde doch abgeschafft,

Ich halte die Metapher für falsch!

und jetzt kommt Rene zum Schluß, dass den Kommunen dieser Handlungsspielraum auch oder wieder zusteht um die Misswirtschaft zu kaschieren - um sonst geht es doch nichts anderes?

Ich habe nicht gesagt, dass Kommunen Misswirtschaft betreiben sollen, sondern Handlungsspielräume zum Setzen lokaler Akzente benötigen. Und ein lokaler Akzent kann so ein Fest sein.

Der Bürgermeister sagt, dass die Durchführung dieser Feste mit Verlusten verbunden ist. Wo kaschiert er? In dem leider nicht mehr online verfügbaren Artikel der pnp stand meines Erachtens, dass u.a. die Erhöhung der Hebesätze in Erwägung gezogen wird. Auch die Konsequenzen an der Beibehaltung dieses Festes werden erörtert.

Und nur damit ich nicht falsch verstanden werden: Natürlich kann diese Feste auch kritisieren und in Frage gestellt werden. Ich persönlich werde keine inhaltliche Bewertung vornehmen.

Weshalb sind es denn nicht alle Kommunen, die eine Zweitwohnungssteuer erheben?

Weil sie's nicht müssen ... ;-)

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Rebell @, Mittwoch, 29.10.2014 (vor 3490 Tagen) @ René

Ich möchte dezent darauf hinweisen, dass das Thema nicht vordergründig mit Zweitwohnungsteuer sondern mit Kommunalpolitik zu tun hat.

Vollkommen richti gerkannt dazu noch ein Hinweis:Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. (so entdeckt bei der Stadt Pfungstatt als Erläuterung)

Dazu gehört allerdings auch verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern,dass das nicht immer zutrifft sei wie folgt gescchildert: Wie im hessischen Pfungstadt die Steuerzahler baden gehen. In den dortigen Bade und Saunapark wurden 6,6 Mio € investiert, um letztlich Defizite zu senken. Doch die Betriebstechnik blieb im Wesentlichen die alte, sodass vor allem Brandschutzanforderungen nur unzureichend erfüllt wurden. Daher musste die Stadt nochmals 12 bis 18 Mio € in das Bad stecken, um sämtliche Mängel zu beseitigen. Die Folge: Das Bad wurde nach dem Umbau geschlossen.

Da half auch die Zweitwohnungssteuer nichts mehr um etwas zu retten.

Wer nun behaupten möchte, so ein Betrag sei hier wohl am falschen Platz in diesem Forum, der möge sich überlegen ob er dieses Forum überhaupt noch rechtfertigen könne??

Misswirtschaft mit der Zwst zu kaschiern ist das der richtig Weg ???

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René ⌂ @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ Rebell

Wer nun behaupten möchte, so ein Betrag sei hier wohl am falschen Platz in diesem Forum, der möge sich überlegen ob er dieses Forum überhaupt noch rechtfertigen könne?

Jepp. So wie du den Vorfall schilderst, scheint es ein krasser Fall von Misswirtschaft zu sein (aber ich habe nicht die Zeit, diesen nach zu recherchieren). Die Frage ist nun: und?

Wie du schon erkannt hast: Die ZWS kann weder die Unsummen erzielen, die das Bad an Verlusten eingefahren hat, noch das Bad öffnen.

Daher wäre die Frage, ob dieses Thema überhaupt eine Frage für dieses Forum ist. Meine Meinung: Nein!

Dieses Forum ist eingerichtet worden, damit insbesondere Betroffene zur Steuer Fragen stellen können (oder auch ihre persönliche Sicht darlegen können).

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Soraya @, Donnerstag, 30.10.2014 (vor 3489 Tagen) @ René

Ich möchte dezent darauf hinweisen, dass das Thema nicht vordergründig mit Zweitwohnungsteuer sondern mit Kommunalpolitik zu tun hat.

Ist es denn kommunalpolitisch sooo wichtig die Zweitwohnungssteuer zu erheben?
oder hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen vorsätzlich geschaffen um eine gewisse Minderheit auszusteuern und dabei als "Reiche" an den Pranger zu stellen mit dem Argument Beitrag zur Erhaltung der Infrastruktur?

oder vom Hintereingang eines Gebäudes die eigentlich verbotene Vermögensabgabe möglichst zu erschleichen?

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. Für das Setzen solcher Akzente wählen die Einwohner auch die politische Vertretung der Gemeinde, die über solche Fragen dann zu befinden hat.
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Ach lieber Rene hast Du es immer noch nicht registriert und kapiert, dass bei der Setzung solcher Akzente doch diese unedlen Bürger doch niemals Gelegenheit haben vor Ort bei Kommunalwahlen keine Möglichkeit geboten bekommen sich einzubringen ?

Es scheint es funktioniert recht gut die Volksverdummung bis ins letzte Nest unserer Republik? Anderst kann man in diesem Falle Deinen Beitrag dazu nicht bewerten- selbst wenn Du auch solche oder ähnlich Beiträge aus dem Blickfeld nehmen würdest.

Wo bleibt denn Alfred bei diesen Themen?

Allmählich muss man sich wundern, dass nur eine Handvoll Menschen in diesem Forum sich äußern?

Sind das denn nur Extreme zu verachtende Ausgelassenheiten??

Auffallend habe ich schon registriert, dass kein einziger Politiker sich in diesem Forum zu Wort gemeldet hat - warum?

hat jemand dazu eine Ahnung ?

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Himbim13 @, Donnerstag, 30.10.2014 (vor 3488 Tagen) @ Soraya

Auffallend habe ich schon registriert, dass kein einziger Politiker sich in diesem Forum zu Wort gemeldet hat - warum?
hat jemand dazu eine Ahnung ?

Ja! Wer vor dem vollen Fressnapf sitzt hat keine Zeit zum bellen. Erst wenn der Fressnapf leer ist, wird um neues Futter gejault.;-)

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René ⌂ @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3488 Tagen) @ Himbim13

Auffallend habe ich schon registriert, dass kein einziger Politiker sich in diesem Forum zu Wort gemeldet hat - warum? hat jemand dazu eine Ahnung ?

Ja! Wer vor dem vollen Fressnapf sitzt hat keine Zeit zum bellen. Erst wenn der Fressnapf leer ist, wird um neues Futter gejault.;-)

Auf die Gemeinde Bad Füssing (um die es ja hier geht): Laut Beschluss der Gemeindevertretung am 5.5.2014 soll laut "Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts" die Aufwandsentschädigungen in Bad Füssing 34 Euro je Sitzung beantragen.

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René ⌂ @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ Soraya

Ist es denn kommunalpolitisch sooo wichtig die Zweitwohnungssteuer zu erheben?

Das musst du die politischen Vertreter der Gemeinden fragen, die über Satzungen zu entscheiden haben.

Wie am Beispiel der Piraten mal dargestellt, kann es durchaus örtlich unterschiedliche Schwerpunkte geben.

oder hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen vorsätzlich geschaffen um eine gewisse Minderheit auszusteuern und dabei als "Reiche" an den Pranger zu stellen mit dem Argument Beitrag zur Erhaltung der Infrastruktur?

Der (Bundes-)Gesetzgeber hat die Kompetenz zur Erhebung von weiteren Steuern an die Länder übertragen, sofern die Steuern nicht gleichartig sind. Die Länder delegierten dieses Recht an die Kommunen. Nur Bayern schränkte es mal ein. Dieses Argument "Beitrag zur Erhaltung der Infrastruktur" stammt ja insbesondere aus Überlingen bzw. den anderen Kommunen aus den Anfangsjahren.

Ich kann deinen Vorsatz nicht nachvollziehen ;-)

oder vom Hintereingang eines Gebäudes die eigentlich verbotene Vermögensabgabe möglichst zu erschleichen?

Du vergleichst Aufwand- mit Substanzsteuer. Und einmalig mit wiederkehrend. Und die Vermögensabgabe ist nicht per se verboten.

Ach lieber Rene hast Du es immer noch nicht registriert und kapiert, dass bei der Setzung solcher Akzente doch diese unedlen Bürger doch niemals Gelegenheit haben vor Ort bei Kommunalwahlen keine Möglichkeit geboten bekommen sich einzubringen?

Was soll die Unterstellung? Lies die Seite zur Ummeldung!

Es scheint es funktioniert recht gut die Volksverdummung bis ins letzte Nest unserer Republik? Anderst kann man in diesem Falle Deinen Beitrag dazu nicht bewerten- selbst wenn Du auch solche oder ähnlich Beiträge aus dem Blickfeld nehmen würdest.

Ist mir egal, ob du meinen Beitrag teilst oder nicht. Diesen mit Volksverdummung in Verbindung zu bringen kann man ja machen, sollte man aber nicht!

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Rebell @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ René
bearbeitet von René, Freitag, 31.10.2014

oder hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen vorsätzlich geschaffen um eine gewisse Minderheit auszusteuern und dabei als "Reiche" an den Pranger zu stellen mit dem Argument Beitrag zur Erhaltung der Infrastruktur?

ist das denn so schwer zu verstehen? Der gesetzlich geregelte Kommunale Finanzausgleich kennt nur Bürger mit Erstwohnsitz das sind die edlen Bürger, jene mit Zweitwohnsitz sind einmal edle Bürger und das andere Mal sind es die unerwünschten Bürger, das hat doch der Gesetzgeber so fixiert. ganz toll ist allerdings wenn das Rollenspiel von vorne beginnt!!

Die kommunen sind somit gezwungen worden deise unerwüünschten unedlen Bürger mit einer kommunalen Steuer mit Hunden- Besitzer gleichgestellt die unerwünschten Zweitwohnungsbesitzer extra zu besteuern. Dies geschieht allerdings nicht in allern Kommunen - also nur die auserlesenen Kommunen vollziehen diese Besteuerung - und das auch noch willkürlich.

Dieses Argument "Beitrag zur Erhaltung der Infrastruktur" stammt ja insbesondere aus Überlingen bzw. den anderen Kommunen aus den Anfangsjahren.

von wegen in den Anfangsjahren - das ist heute noch so und auch morgen die gleiche Ausrede!

Ich kann deinen Vorsatz nicht nachvollziehen ;-)

ja dann lass es einfach bleiben - die Wahrheit zu hören und zu lesen fällt einem Blinden genauso schwer wie einem Taubstummen.

Du vergleichst Aufwand- mit Substanzsteuer. Und einmalig mit wiederkehrend. Und die Vermögensabgabe ist nicht per se verboten.

Bestandsbesteuerung - ist allerdings nur dort möglich wo ein Bestand anzutreffen ist , bei Habenichts kann nichts gefordert werden.

Leider verurteilen die Habenichts all jene die etwas haben - unterschlagen allerdings warum man denn nichts hätte - nicht gelernt nichts bewegt nur immer gefordert bleibt Habe- oder Taugenichts?????!

Es scheint es funktioniert recht gut die Volksverdummung bis ins letzte Nest unserer Republik?

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Alfred @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ Rebell

...das sind die edlen Bürger, jene mit Zweitwohnsitz sind einmal edle Bürger und das andere Mal sind es die unerwünschten Bürger, ... ...unerwüünschten unedlen Bürger ...

Das dürfte wohl so nicht stimmen. Soweit mir bekannt, gründete Bayer das Prinzip der Äquivalenz ursprünglich eher darauf, dass der zur Zahlung von ZwSt Verpflichtete die Steuer dafür zahlte, dass die Gemeinde Infrastruktur auch für die Zeit vorhält, in der er diese mangels Anwesenheit am Ort gar nicht in Anspruch nimmt. Die Konstruktion mit der Beteiligung an den Infrastrukturkosten und dem Finanzausgleich sind Erfindungen späterer Winkeladvokaten, denen man in der Regel nicht glauben kann. Aber leider kommen sie damit durch.

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René ⌂ @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ Rebell

Der gesetzlich geregelte Kommunale Finanzausgleich kennt nur Bürger mit Erstwohnsitz das sind die edlen Bürger, jene mit Zweitwohnsitz sind einmal edle Bürger und das andere Mal sind es die unerwünschten Bürger, das hat doch der Gesetzgeber so fixiert.

Die Voraussetzung für die ZWS ist das Grundgesetz und die Landesgesetze, die diese Hoheit weitergeben. Der kommunale Finanzausgleich spielt dafür keine Rolle. Aus dem Blickpunkt "Nicht ganzjährige genutzte Infrastruktur" (siehe Alfred) nicht einmal argumentativ.

Dass es aber unbenommen davon sinnvoll ist, Nebenwohnungen im Rahmen des Ausgleichs mit zu berücksichtigen, hatten wir ja schon mal gesprochen.

Ansonsten: Danke, dass ich durch die den Begriff der Einwohnerveredelung kennengelernt habe, aber du verwendest ihn falsch: das sind Aufschläge für Stadtstaaten bzw. Großstädte.

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Alfred @, Samstag, 01.11.2014 (vor 3487 Tagen) @ René

Dass es aber unbenommen davon sinnvoll ist, Nebenwohnungen im Rahmen des Ausgleichs mit zu berücksichtigen, hatten wir ja schon mal gesprochen.

Das ist natürlich machbar, aber was wäre daran sinnvoll?

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Alfred @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ René

Dieses Argument "Beitrag zur Erhaltung der Infrastruktur" stammt ja insbesondere aus Überlingen bzw. den anderen Kommunen aus den Anfangsjahren.

Das dürfte wohl so nicht stimmen. Soweit mir bekannt, gründete Bayer das Prinzip der Äquivalenz ursprünglich eher darauf, dass der zur Zahlung von ZwSt Verpflichtete die Steuer dafür zahlte, dass die Gemeinde Infrastruktur auch für die Zeit vorhält, in der er diese mangels Anwesenheit am Ort gar nicht in Anspruch nimmt. Die Konstruktion mit der Beteiligung an den Infrastrukturkosten und dem Finanzausgleich sind Erfindungen späterer Winkeladvokaten, denen man in der Regel nicht glauben sollte, was sie von sich geben.

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René ⌂ @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ Alfred

Soweit mir bekannt, gründete Bayer das Prinzip der Äquivalenz ursprünglich eher darauf, dass der zur Zahlung von ZwSt Verpflichtete die Steuer dafür zahlte, dass die Gemeinde Infrastruktur auch für die Zeit vorhält, in der er diese mangels Anwesenheit am Ort gar nicht in Anspruch nimmt.

Ok, akzeptiert! (Wobei das auch in gewisser Hinsicht Erhalt ist.)

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Soraya @, Sonntag, 02.11.2014 (vor 3485 Tagen) @ Alfred

Die Konstruktion mit der Beteiligung an den Infrastrukturkosten und dem Finanzausgleich sind Erfindungen späterer Winkeladvokaten, denen man in der Regel nicht glauben sollte, was sie von sich geben.


ich glaube es noch so langsam selbst, dieses Forum bzw. manche Teilnehmer drücken sich fast aus wie Erich Honecker, der hatte auch von sich gegeben

niemand wil eine Mauer errichten

Fakt ist, dass Kommunen mur für Erstwohnsitzbürger ein Ausgleich im Kommunalen Finanzausgleich gesetzlich verankert ist - dazu braucht man kein Winkeladvokat sein - das wissen schon die Affen auf den Bäumen im Wald!

Fakt ist auch, dass seit 1988 in Bayern diese Nebenwohnsitze beim Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt sind - inzwischen überlegt man eventuell die Abschaffung!

Faakt ist auch, dass die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer nicht in die Bewertung der Finanzkraft einbezogen werden - als diese Einnahmen wie "Schwarzgeld" behandelt werden, denn zur Erlangung von Zuwendugen im Finanzausgleich ist die ermittelte Finanzkraft einer Kommune die entsprechende Grunlage!

Das kann jeder noch so dümmliche Bürger längst überall nachlesen, dazu bedarf nicht den geistigen Beistand eines Winkeladvokaten ?

es sei nun die Frage erlaubt: Wer macht denn diese "verrückten" erfindungen ?

Eigentlich ist es beschämend solche Zitate in diesem Forum entdecken zu müssen!

Danke Alfred, da habe ich schon klügere Zitate gelesen!

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Alfred @, Sonntag, 02.11.2014 (vor 3485 Tagen) @ Soraya

Wieder eine, die den Winkeladvokaten auf den Leim gegangen ist.

Der Vergleich mit Honecker ist ungebührlich und zudem - wie nicht anders zu erwarten - falsch.

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René ⌂ @, Montag, 03.11.2014 (vor 3484 Tagen) @ Soraya

niemand wil eine Mauer errichten

Das Zitat ist von Bob, der Baumeister!

Ansonsten ist glaube ich alles gesagt!