Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim

Loopert, Mittwoch, 14.01.2015 (vor 3482 Tagen)

Hallo,

ich bin Anfang des Jahres von Potsdam nach Dresden (jetzt Hauptwohnsitz) gezogen, wobei ich in Potsdam ein Eigenheim besitze und dieses nun als Nebenwohnsitz angemeldet habe.

Ich zahle entsprechend in der Nebenwohnung keine Miete. Frage: Wird auf mich eine Zweitwohnsitzsteuer, welche sich meines Wissens nach in Potsdam ja aus der Jahreskaltmiete berechnet, zukommen und falls ja, in welcher Höhe wird diese ausfallen bzw. woraus errechnet sich diese dann?

Mit bestem Dank im vorraus,


Christian

Zweitwohnungsteuer für Eigenheim

Alfred @, Mittwoch, 14.01.2015 (vor 3482 Tagen) @ Loopert

Für Wohnungen, die eigengenutzt (trifft hier zu), ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, gilt als jährliche Nettokaltmiete die übliche Miete. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für die Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig bezahlt wird (vgl. § 3 Abs. 2 ZWStS Potsdam).

Die Registrierung mit Nebenwohnung kann also teuer werden. Ist das überhaupt nötig?

Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim

Rebell @, Mittwoch, 14.01.2015 (vor 3482 Tagen) @ Loopert

Ich zahle entsprechend in der Nebenwohnung keine Miete.

bitte einfach die Satzung von Potsdam abrufen und lesen - auch wenn man keine Miete bezahlt - wird die Zwst nach der Kaltmiete (geschätzt) und daraus 15 % ergibt die Zweitwohnungssteuer

Frage: Wird auf mich eine Zweitwohnsitzsteuer, welche sich meines Wissens nach in Potsdam ja aus der Jahreskaltmiete berechnet, zukommen und falls ja, in welcher Höhe wird diese ausfallen bzw. woraus errechnet sich diese dann?

Nimm den Mietspiegel http://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000007870.php.media/13062/Mietspiegel_2014_St...

zur Hand, dann kannst Dein Einfamilienhaus je nach Größe, Beschaffenheit und Baujahr alles entnehmen.

einfachstes Beispiel Kaltmiete € 7.-/qm x Deine vorh qm angenommen
es sind 100 qm x 7.-- x 12 ergibt Jahresrohmiete = € 8400.- daraus rechnet Potsdam 15 % ergibt dann eine Zweitwohnungssteuer 1260.--€

Hier kann nun jeder Forumsbesucher erkennen, wie die Sache ausgeht, wehe es hat jemand ein Eigentum (der ist dann Reich) und noch zusätzlich die Rolle tauscht - vom Erstwohnsitzbürger zum Zweitwohnsitzbürger und schon sitzt er in der Falle.

Fakt ist- die Meinung der Politik: Wer sich eine Zweitwohnung leisten kann muss auch in der Lage sein die Zweitwohnungssteuer zu bezahlen.

Die Ungleichbehandlung im Finanzausgleich - so gewollt - der Bürger mit Nebenwohnsitz ist unerwünscht, denn nur der Erstwohnsitzbürger zählt beim Finanzausgleich.
Aus diesem Grunde haben alle Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben in der Regel auch eine Hundesteuer - denn Hunde sind ebenfalls unerwünscht!

Einheimbesitzer nur erwünscht wenn Eigennutzung in Verbindung mit Erstwohnsitz - oder man gibt sein Eigentumsanpruch auf und vermietet, ja dann ist nämlich auch nur eine Mieter erwünscht der sich mit Erstwohnsitz meldet, dieses alles geregelt Kommunalen Finanzausgleich.

Die ganz welt posaunt von Integration - aber im Raahmen des Kommunalen Finanzausgleich ergibt sich die nicht stattfindende Integration ob nun Moslem oder Katholik - - auch Asylanten werden im KFAG behandlet wie eine Erstwohnsitzbürger, denn für jeden Asylanten der außerhalb der Aufnahmelager einquartiert werden zahlt der Staat pro Tag € 38.-- Miete und die Kommune erhält im Finanzausgleich auch ca € 1000.--

Weshalb: Kanzlerin hat es deutlich genung ausgesprochen : Der Islam gehört zu Deutschland!

Der Bürger mit Nebenwohnsitz hat nur Zahlungsverpflichtungen vor Ort, hat aber keine Möglichkeit mit einem Votum sich einzubringen- exakt wie ein Hund - der kann sich auch nicht bei einer Wahl vor Ort beteiligen!

Zweitwohnungsteuer für Eigenheim

Alfred @, Mittwoch, 14.01.2015 (vor 3482 Tagen) @ Rebell

...heimbesitzer nur erwünscht wenn Eigennutzung in Verbindung mit Erstwohnsitz - oder man gibt sein Eigentumsanpruch auf und vermietet, ...

Seit wann gibt ein Vermieter den Eigentumsanspruch an der vermieteten Sache auf?

Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim

Gustav @, Mittwoch, 14.01.2015 (vor 3482 Tagen) @ Loopert

ich bin Anfang des Jahres von Potsdam nach Dresden (jetzt Hauptwohnsitz) gezogen, wobei ich in Potsdam ein Eigenheim besitze und dieses nun als Nebenwohnsitz angemeldet habe.

Wozu eigentlich dieses Eigenheim als Nebenwohnung melden?

soll das heißen des Eigenheim steht leer und ist ungenutzt oder ?????

Ich zahle entsprechend in der Nebenwohnung keine Miete.

ob Du in Deinem Eigenheim keine Miete bezahlst, das wird die Stadt Potsdam wenig interessieren - Du bist ab sofort keine erwünschte Kreativität mehr in Potsdam, denn wie in Diesem Deinem Fall bekommt Potsdam keinen Finanzausgleich für Dich - den kassiert nun Dresden. Also bist Du ab sofort in Potsdam unerwünscht -es geht hier nur um das Geld aus dem KFAG. Du kannst also nur noch in Dresden zur Wahl gehen!

Frage: Wird auf mich eine Zweitwohnsitzsteuer, welche sich meines Wissens nach in Potsdam ja aus der Jahreskaltmiete berechnet, zukommen und falls ja, in welcher Höhe wird diese ausfallen bzw. woraus errechnet sich diese dann?

Du bist am Besten beraten - stell Dein Eigenheim zur Integration von Moslems und oder Asylanten dem Freistaat Sachsen zur Belegung für Asylanten oder Flüchtlngen zur Verfügung - der Staat übernimmt auch die Grantie, dass nach Mietende sämtlichen Beschädigungen oder auch Abnützungsschäden die Gewähr diese zu ersetzen und zahlt Dir eine sehr lukrative Miete. Dann ist auch keine Zweitwohnungsstuer fällig.

Du kannst auch an andere Bürger vermieten - auch dann entfällt die Zweitwohnungssteuer.

Merke Dir Besitz verpflichtet, Bürger mit Nebenwohnsitz sind und bleiben bundesweit unerwünscht das wird über das bundeseinheiltiche Meldegesetz und im Kommunalen Finanzausgleich deutlich genug geregelt.

Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist zwar keine Pflicht einer Kommune - aber jede Kommune ist gezwungen jede möglich Art von Einnahmen über mögliche Steuern zu erheben.

Deutschland ist ein Einwanderungsland - Bürger mit Nebenwohnsitze sind allerdings weniger Wert als jeder Asylant mit Erstwohnsitz - die Demonstrationen der letzten Tage beweisen es deutlich - #

Du hast nun etwas Pech, da Du nun mit dem Rollentausch von Potsdam nach Dresden in Erfahrung bringen musst und dabei sollte es Dir bewusst sein, Du bist in Potsdam nichts mehr Wert - dafür allerdings in Dresden willkommen !"!

Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim

Loopert, Mittwoch, 14.01.2015 (vor 3482 Tagen) @ Gustav

Hallo,


ich bedanke mich schon mal für die Antworten. Das ich in Potsdam jetzt auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen müsste, habe ich verstanden (habe auch nochmal die Satzung zur Hand genommen). Das wurde mir neulich, als ich mit der Steuerbehörde in Potsdam telefoniert habe zwar anders gesagt, aber gut...wäre ja auch zu einfach gewesen, wenn die sich da ausgekannt hätten....

Gehe ich aber jetzt richtig in der Annahme, dass ich meine Zweitwohnung in Potsdam auch einfach abmelden kann? Dann verstehe ich nämlich den Unterpunkt "ungenutzt" nicht. Denn nur weil mir das Objekt gehört, muss ich dieses ja nicht zwangsweise als Wohnung nutzen und kann somit den Zweitwohnsitz auch abmelden, richtig?


Grüße und Dank

Christian

Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim

Rebell @, Mittwoch, 14.01.2015 (vor 3481 Tagen) @ Loopert

Gehe ich aber jetzt richtig in der Annahme, dass ich meine Zweitwohnung in Potsdam auch einfach abmelden kann? Dann verstehe ich nämlich den Unterpunkt "ungenutzt" nicht.

Ein Zweitwohnung abmelden gibt es nicht - Sie sind nicht nur Innehaber ( so die Formel bei Anmietung) sondern Sie sind Besitzer ( bestimmt also im Grundbuch als Eigentümer registriert) und haben stehts die Möglichkeit diese Zweitwohnung nachdem Sie in Dresden mit Erstwohnung gem. Meldegesetz - ordentlich gemeldet sind - aus diesem Grunde zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen.

Denn nur weil mir das Objekt gehört, muss ich dieses ja nicht zwangsweise als Wohnung nutzen und kann somit den Zweitwohnsitz auch abmelden, richtig?

Ja Sie treiben doch den Aufwand mit dem Einfamilienhaus, da Sie zusätzlich zur Erstwohnung in Dresden nutzen. Das Haus in Potsam als Ihr Eigentum zu nennen ist zwar gerecht aber dieser Aufwand wird besteuert. Selbst wenn Sie dieses Eigentum nicht bewohnen müssen Sie trotzdem alle anfallenden Kosten wie Haus- und Grundsteuer bezahlen - und sämtliche sonsten Fisxkosten und schon ist es auch Ihnen bald klar - Die Zweitwohnungssteuer ist eben eine Aufwandsteuer- der Begriff Zweitwohnungssteuer ist somit auch noch irreführend - denn es wird Ihr Aufwand besteuer. Wer kein Eigenheim oder keine Zweitwohnung hat - der treibt auch keinen Aufwand und kann somit nicht besteuert werden!

Es gab jüngst auch schon ein Urteil - bei einem Nachweis , dass eine Wohnung oder Haus nicht genutzt wird - kann die Gemeinde keine Zweitwohnungssteuer erheben. Ob es Ihnen allerdings gelingt dieses zu beweisen?
Der Beweis, dass es sich um eine Kapitalanlage handelt, ist angeblich nur dann zu führen, wenn keinerlei Möbelstücke im Haus ( Wohnung) sich befindet und mit dem Nachweis- dass weder Strom noch Wasser über das ganze Jahr nicht verbraucht wird.
Dieses ist in der Regel kaum möglich, da ein ganzes Haus ohne jeglichen Stromverbrauch auch im Winter gehalten werden kann - ist sehr problematisch. Es gibt wohl Einzelfälle wo es gelingt - aber es gibt auch ein VGH Urteil von Bad - Wiessen - da hat das Gericht die Klage abgelehnt und der Eigentümerin empföhlen das Haus entweder zu vermieten oder zu verkaufen!!!
So ist es in usnerem Rechtsstaat !

Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim Neue Beteiligungen

Kommunalfreund @, Donnerstag, 15.01.2015 (vor 3481 Tagen) @ Rebell

Das fällt doch stark auf, das gab es doch in diesem Forum noch gar nie?

innerhalb von 45 Minuten 5 Beiträge?


Was wollen denn alle diese Beteiligten mit ihren Kommentaren?
Sollte denn die Zweitwohnungssteuer abgeschafft werden ?

Den finanzschwachen Kommunen ist das nicht zumutbar? Es sei denn man würde dafür einen Ausgleich auf den Weg bringen.

Wie aus diesen allen Beiträgen allerdings abgeleitet werden kann, es sind nur ganz wenige Betroffene die sich hier melden.

Entweder ist der Rest damit zufrieden und hat sich abgefunden, denn es trifft ja nur die Richtigen es sind durchwegs Personen die es sich leisten können.

Wenn mann den Eintrag von Christian liest, so muss man allerdings gleichzeitig feststellen wie naiv kann man denn sein und überrascht die Frage stellen, hat er denn noch nie etwas von der Zweitwohnungssteuer gehört?
Es scheint so er wäre damit nun wie vom Blitz getroffen mit seiner Ahnungslosigkeit. es kommt noch dazu, dass er auch nicht der Ärmste ist, sonst könnte er es sich nicht leisten in Potsdam ein Einfamilienhaus zu besitzen und in Dresden einen Erstwohnsitz!

Besitz verpflichtet - so sollte es auch bleiben. Jeder Flüchtling ob als Asylant oder Kriegsflüchtling braucht dringend eine Unterkunft.

Es ist gut vorstellbar, dass unser Staat - wir sind und werden noch stärker - ein Einwanderungsland. Es bleibt zu hoffen, dass jeder der eine Zweitwohnung hat und diese nicht unbedingt zum täglichen Bedarf unterhält einfach gezwungen solchen hilfsbedürftigen Menschen zur Verfügung zu stellen. Grund und Boden geht allmählich zur Neige und lässt sich nicht produzieren- Wohnraumnöte werden künftig größer und den Armen fehlen die Wohngelegenheiten oder diese können sich nicht mal eine Wohnung leisten und die meisten - welche von der Zweitwohnungssteuer betroffenen "Reichen" sollten zur Solidarität gezwungen werden. Wer es nicht freiwillig macht - dem müssen Gesetze einfach nachhelfen!!!

Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim Neue Beteiligungen

Loopert, Donnerstag, 15.01.2015 (vor 3481 Tagen) @ Kommunalfreund

Hallo,


ich finde ihre Ansichten sehr befremdlich und würde an ihre Stelle keine Mutmaßungen über den Status anderer machen, welche ich lediglich unter einem Nickname aus dem Internet kenne - ohne dabei aber wirkliche Fakten überschauen zu können.

Naiv hin oder her, mir war bewusst, dass es eine Zweitwohnsitzsteuer gibt, mir war aber nicht bewusst, dass ich diese auch für eine Eigenheim abführen muss - das erscheint mir weiterhin unlogisch, da ich für das Objekt Grundsteuer in Potsdam abführe und auch Strom und Wasser dort beziehe. Genauso wie die Dienstleistungen rund um das Haus von regionalen Dienstleistern ausgeführt werden. Aber gut, über Sinn und Unsinn solcher einer Steuer dürfen sich dann andere den Kopf zermartern.

Da ich aber in dieser Situation bisher noch nicht war, finde ich diesen Umstand nicht sonderlich "naiv" oder "weltfremd" - wer nichts weiß muss alles glauben, nicht wahr? Entsprechend bin ich auch davon ausgegangen, dass wenn man direkt bei einer damit beschäftigen Person im Bürgerservice der Stadt nachfragt, auch eine faktisch richtig Antwort bekommt. Dies war aber dann wohl nicht der Fall...

Ich bedanke mich nochmals für die zahlreichen Antworten und werde eine Lösung für dieses Problem finden.


Mit bestem Gruß in die Runde,


Christian

Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim Neue Beteiligungen

Kommunalfreund @, Donnerstag, 15.01.2015 (vor 3481 Tagen) @ Loopert

ich finde ihre Ansichten sehr befremdlich und würde an ihre Stelle keine Mutmaßungen über den Status anderer machen,

Oh bitte um Entschudligung - diese Ansichten vertreten ssogar namhafte Politiker - und auch die Kommunalverbände geben den genannten Fakten z.T. offiziell Recht.


Naiv hin oder her, mir war bewusst, dass es eine Zweitwohnsitzsteuer gibt, mir war aber nicht bewusst, dass ich diese auch für eine Eigenheim abführen muss - das erscheint mir weiterhin unlogisch, da ich für das Objekt Grundsteuer in Potsdam abführe und auch Strom und Wasser dort beziehe. Genauso wie die Dienstleistungen rund um das Haus von regionalen Dienstleistern ausgeführt werden.

Diese Ihre Meinung haben schon viele vertreten, eigentlich könnte man Ihnen wohl Recht geben aber die offiziellen Begründungen zur Erhebung dieser Zweitwohnungssteuer sind eben mal so und diese Steuer ist auch so konstruiert.

Bitte gehen Sie mal in Sich - bevor Sie davon betroffen wurden, hätte Sie eigentlich auch die Meinung vertreten ? Man stelle sich mal vor in einem Gemeinderat wird die desaströse Finanzssituation vom Bürgermeister erörtert und es wird die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vorgeschlagen und zur Abstimmung aufgefordert. Mit einstimmigem Beschluß wird die Zweitwohnungssteuererhebung gefasst. Nach exakt 4 Wochen bekommt einer dieser Gemeinderäte auch einen Zweitwohnungssteuerbescheid in Höhe von € 1 500.- jährlich zugestellt. Mit großem Entsetzen bekundet er- wenn man ihm das vorher erklärt hätte, wäre er dagegen gewesen- aber Mehrheit ist Mehrheit und auch dieser hat sich bestimmt naiv verhalten und hat sich nicht informiert aber seine Stimme dafür abgegeben!

Sehr viele Bürger in diesem Lande kommen erst auf diesen Unfug, wenn diese selbst betroffen sind.

Da ich aber in dieser Situation bisher noch nicht war, finde ich diesen Umstand nicht sonderlich "naiv" oder "weltfremd" - wer nichts weiß muss alles glauben, nicht wahr? Entsprechend bin ich auch davon ausgegangen, dass wenn man direkt bei einer damit beschäftigen Person im Bürgerservice der Stadt nachfragt, auch eine faktisch richtig Antwort bekommt. Dies war aber dann wohl nicht der Fall...

Auch soo eine Erfahrung müssen gutgläubige Menschen machen- erst danach merkt man eben, dass man doch ein bisschen naiv alles geglaubt hat was solche "beschäftige Personen" alles anrichten können mit eigentlich von OBEN verordneten unwahren - nicht der Wahrheit entsprechenden Auskünften. Das ist schon so gewollt ob in der Kommune - im Landratsamt oder bei den meisten Politikern - ??

Ich bedanke mich nochmals für die zahlreichen Antworten und werde eine Lösung für dieses Problem finden.

Herzlichsten Glückwunsch - Sie haben bestimmt hiermit in Erfahrung bringen können denn Nur der "Ehrliche ist der Dumme!"

Haben Sie denn aus der DDR- Zeit nicht mehr Erfahrung und Erkenntnisse gesammelt oder haben Sie der Neuen WEST- BRD- volles Vertrauen
geschenkt?