Zweitwohungssteuer Schüler in Dresden

Steffi85 @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6372 Tagen)

Hallo...

Vielleicht könnt ihr mir helfen.. Ich habe schon viel bei euch im Forum gelesen, bin aber leider noch nicht schlau geworden... :-(

Ich habe heute den Zweitwohnungssteuerbescheid bekommen. Ich darf zahlen

Allerdings bin ich Schüler und habe kein eigenes Einkommen, nicht mal BaföG. Also nur den Unterhalt meiner Eltern.

Was kann ich nun tun> Bin völlig von der Rolle,... :-|

Zweitwohungssteuer Schüler in Dresden

Christian @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6372 Tagen) @ Steffi85

Hallo Steffi85
Aus den wenigen Angaben lässt sich nicht genug erkennen.:-|
Um zu helfen brauche ich:
Zur Nebenwohnung in Dresden: Wohnungsbeschaffenheit> Zur Miete>
Zur Hauptwohnung: Bei den Eltern> Eine eigene Wohnung> Zur Miete> Wohnungsbeschaffenheit>
Das Einkommen spielt überhaupt keine Rolle, wer zwei eigene Wohnungen hat, muss zahlen. :-D
Also bitte antworten, dann kommt Hilfe. Und: Bitte auf der Rolle bleiben.
Gruß

Zweitwohungssteuer Schüler in Dresden

Steffi85 @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6372 Tagen) @ Christian

» Zur Nebenwohnung in Dresden: Wohnungsbeschaffenheit> Zur Miete>
Also Wohnung ist 1-Raum: 22,8m², 220Euro warm, EBK, winzig kleiner Balkon

» Zur Hauptwohnung: Bei den Eltern> Eine eigene Wohnung> Zur Miete>Wohnungsbeschaffenheit>»
bei Eltern habe ich nur ein Zimmer, zahle dort keine Miete

Zweitwohungssteuer Schüler in Dresden

Christian @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6372 Tagen) @ Steffi85

Hallo Steffi85

ich gehe mal davon aus, dass die 1-Raum-Wohnung eine Kochnische und ein WC mit Bad oder Dusche hat. Ist aber eigentlich egal. Die Dresdener kennen ihre eigene Satzung nicht. Sie dürfen Dich nicht besteuern. :-D

Auf jeden Fall musst Du Widerspruch einlegen. Für die Zahlung der Steuerschuld würde ich Ratenzahlung beantragen und vorerst nur die 1. Rate in Höhe von ca. 7,5 % überweisen. Das Steueramt rührt sich schon, wenn sie mehr wollen. Wenn Du überhaupt nicht zahlen willst, wird es etwas komplizierter und belastet mit diesem unverantwortlichen städtischen Unfug unnötig die Justiz. Bei Widerspruch und erfolgreicher Klage gibt es das Geld eh wieder zurück (ggf. mit Zinsen).

Wie viel Hilfe brauchst Du sonst noch> Oder reicht das>

Bei mehr Hilfe: Maile einfach an mich, dann bitte gleich Datum des Steuerbescheids und Kassenzeichen angeben.

Gruß

Zweitwohungssteuer Schüler in Dresden

Steffi85 @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6372 Tagen) @ Christian

Vielen Dank!
Das hilft mir auf jeden Fall erstmal weiter!!!!!

Wenn noch was ist, melde ich mich.

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe. Echt lieb! ;-)

Zweitwohungssteuer Schüler in Dresden

René ⌂ @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6372 Tagen) @ Christian

» ich gehe mal davon aus, dass die 1-Raum-Wohnung eine Kochnische und ein WC mit Bad oder Dusche hat. Ist aber eigentlich egal. Die Dresdener haben ein Knall. Kennen ihre eigene Satzung nicht. Sie dürfen Dich nicht besteuern.

ich kann ehrlich gesagt deinen Gedankengang nicht folgen - zumindest auf den Fall bezogen.

» Auf jeden Fall musst Du Widerspruch einlegen.

Beachte, daß bei Ablehnung des Widerspruchs, die Stadt eine Bearbeitungsgebühr verlangt - und die Chancen liegen hoch, daß sie kommt. Das heißt, dann müßtest du eine Klage einreichen. Da du kein Geld hast (ich gehe mal davon aus, daß hier nicht noch ungemeine Besitztümer im Hintergrund liegen), dürfte es nicht schwer werden, Prozesskostenhilfe zu bekommen ...

Zweitwohungssteuer Schüler in Dresden

Christian @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6372 Tagen) @ René

Hallo René,

» ich kann ehrlich gesagt deinen Gedankengang nicht folgen - …

Was ist da so schwer> Die Dresdener Satzung besagt in § 2, Abs. 1:

[blockquote] „Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die ein Einwohner/eine Einwohnerin als Nebenwohnung neben seiner/ihrer Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder in der Landeshauptstadt Dresden innehat.“ ..... [/blockquote]

Lassen wir den eher amüsanten Lapsus mit „in der Landeshauptstadt Dresden“ mal außen vor, ist es völlig egal, was für eine Nebenwohnung in Dresden innegehabt wird - ob Hütte oder palastähnliches Anwesen. Es mangelt schlicht an einer Erstwohnung. Dazu sagen Yvonne Winkler und das OVG Rheinland-Pfalz (und ich auch):

[blockquote] „Wer eine Hauptwohnung zwar nutzt, diese aber als Erstwohnung nicht innehat, bringt im Sinne der Zweitwohnungsteuer selbst dann keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck, wenn er eine Nebenwohnung innehat.“ [/blockquote]

Also: Keine Erstwohnung (wie hier der Fall) = keine Zweitwohnung - die Satzung Dresdens sagt das ganz klar.

Und hier wage ich ein Wort der Kritik an dem von mir so gelobten Artikel: Er leidet scheinbar am Overkill.

Dresden wird den Widerspruch ablehnen und eine Gebühr verlangen - aber die Konsequenz kann doch wohl nicht sein, deswegen die rechtswidrige ZWSt zu zahlen> Wer nicht klagt, der nicht gewinnt.

Alles was danach passiert, fällt unter „Hilfe“.

Gruß