Hütten sind Keine Wohnungen in Sachsenkam

Rebell @, Freitag, 19.06.2015 (vor 3226 Tagen)

und können somit auch nicht mit einer Zweitwohnungssteuer veranlagt werden.

die Entscheidung ist gefallen beim VG München 18.06.2015- Urteil wird noch zugestellt.

da hat auch ein 'Gutachten nicht zum Erfolg geführt, denn schöne Aussichten haben keinen Einfluss auf eine Besteuerungsmöglichkeit.

Da haben auch solche juristische vorgetragene Argumente wie nachstehend aufgeführt nicht zum Erfolg geführt.


Zweitwohnung ist danach jede Wohnung in der Gemeinde .... die eine Person,die in einem anderen Gebäude ihre Wohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebenführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.

Es kommt maßgeblich darauf an, dss mindestens ein umschlossener Raum vorliegt. der zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist. Die Eignung zum Wohnen oder Schlafen setzt dabei zunächst keinen Mindestausstattungsstandard voraus. Gemeint ist allein eine "bescheidene Bleibe" (Thimet..........)

Für die Annahme einer Wohnung ist es dabei nicht erforderlich, dass ein Mindestausstattung wie Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasser-beseitigung, Stromversorgung und Heizung vorhanden ist. Auch eine nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit zu Wohnzwecken für einen Zeitraum von nur einigen Monaten im Jahr ändert nichts an dem begrifflichen Vorliegen einer Wohnung. Auch ein Wochenendhäuschen, das wegen seiner einfachen Ausstattung und oder abgelegenen Lage nicht ganzjährig genutzt werden kann, weil etwa eine Zufahrtsmöglichkeit bei widriger Witterung nicht besteht, eine Heizung nicht vorhanden oder die Trinkwasserversorgung nicht durchgehend gewährleistet ist, bleibt trotz derartiger tatsächlicher Hindernisse eine bestuerbar Wohnung( VG München...

Dass eine Nutzung im Winter fast vollständig ausscheidet, oder nur eine eingeschränkte nutzung möglich ist, ist insofern unerheblich und führt nicht dazu, dass die Holzhütte der Kläger nicht besteuerbar wäre.

Diese Argumente und das vorliegende Gutachten konnten das Gericht nicht überzeugen - Bescheide werden aufgehoben

Hütten sind Keine Wohnungen in Sachsenkam

Gustav @, Donnerstag, 25.06.2015 (vor 3219 Tagen) @ Rebell

da hat auch ein 'Gutachten nicht zum Erfolg geführt, denn schöne Aussichten haben keinen Einfluss auf eine Besteuerungsmöglichkeit.

das hat den Bürgermeister scheinbar schon genervt, denn das Gutachten hat ja auch für die Gemeinde Sachsenkam Geld gekostet.

Da haben auch solche juristische vorgetragene Argumente wie nachstehend aufgeführt nicht zum Erfolg geführt.

ganz i Gegenteil, der Richter stellte dabei fest, dass bei diesem Ergebnis des Gutachtens ein qm - Mietpreis von über 16.--€ zu grunde gelegt worden sei - da bekommt man in Münchens besten lagen billigere und ganz ausgestattete luxuriöse Wohnungen.

Zweitwohnung ist danach jede Wohnung in der Gemeinde .... die eine Person,die in einem anderen Gebäude ihre Wohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebenführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.

ja das sind halt Floskeln von Juristen und Kommunen- die Kläger hatten das Glück, der Anwalt hat einen sachlichen Schriftsatz vorgelegt und der Richter hat es erkannt die Verteidigung konnte keine derartige Vergleichsmietergebnisse presentieren.

Gemeint ist allein eine "bescheidene Bleibe" (Thimet..........)

Ja mei die Frau Dr. Thimet die kann es nicht ehrlich darlegen, denn die Gehaltszahlungen kommen vom Bayerischen Gemeindetag - da gibts sogar Kommentare - die mit Mafia im Einklang seien. ob es wohl stimmt ??

Für die Annahme einer Wohnung ist es dabei nicht erforderlich, dass ein Mindestausstattung wie Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasser-beseitigung, Stromversorgung und Heizung vorhanden ist.

Genau, das hat Richter Eder nicht so gesehen

Diese Hütten könnten auch nicht als Erstwohnsitz dienen, denn gemäß Meldegesetz nicht möglich, da diese über keine Hausnummer verfügen, auch das hat das Gericht so erkannt. Wenn schon nicht als Wohnsitz möglich, dann auch eine Aufwandsteuer für einen Zweitwohnsitz.

Dass eine Nutzung im Winter fast vollständig ausscheidet, oder nur eine eingeschränkte nutzung möglich ist, ist insofern unerheblich und führt nicht dazu, dass die Holzhütte der Kläger nicht besteuerbar wäre.
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Diese Argumente und das vorliegende Gutachten konnten das Gericht nicht überzeugen - Bescheide werden aufgehoben

alles weitere >http://www.merkur.de/lokales/bad-toelz/steuer-streit-kirchsee-huetten-5161037.html

Die Neider haben sich natürlich auch schon gemeldet- alles was nur im entferntesten Sinne abläuft und zugeordnet werden kann ist dick mit Neid behaftet.