Meldepflicht in Berlin

Neu-Berliner, Montag, 13.07.2015 (vor 3438 Tagen)

Hallo erstmal,

folgendes: Ich bin Student in Dresden, und werde für 4 Monate ein Praktikum in Berlin absolvieren. Eine Nachfrage beim zuständigen Bezirksamt hat ergeben, dass ich auf jeden Fall meinen Wohnsitz in Berlin melden müsste.

Ich habe allerdings meine Zweifel, ob das so korrekt ist.

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1myh/page/bsbeprod.psml/action/portlets.jw.Ma...

§ 20 I MeldG besagt doch, dass es keine Meldepflicht für Aufenthalte gibt, die unter 6 Monate dauern, sofern ich im Inland einen Wohnsitz habe.

Es stellt sich theoretisch die Frage, ob der Landesgesetzgeber "Inland" als "Inland Berlins" gilt oder aber im Sinne von Art. 11 GG "Inland" als Bundesgebiet allgemein definiert werden muss.

Ich würde ja eherzu der weiten Inlandsdefinition tendieren, aber vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

Sofern Inland nur das Inland Berlins meinte, müsste ja jeder, der drei Wochen Urlaub in Berlin macht, einen Wohnsitz anmelden. Sowas kann doch nie und nimmer richtig sein.

Ich bin auf Meinungen gespannt.


Beste Grüße

Neu-Berliner

Meldepflicht in Berlin

Neu-Berliner, Montag, 13.07.2015 (vor 3438 Tagen) @ Neu-Berliner

Ich war einfach mal so frei und habe der entsprechenden Sachbearbeiterin meine Ansicht dargelegt.

Vielleicht war der guten Frau nicht klar, dass ich meine Wohnung in Sachsen behalten möchte; in jedem Fall hätte ich dann aber eine Nachfrage erwartet, bevor man einfach irgendwas behauptet.

Nun denn.

Meldepflicht in Berlin

Alfred @, Dienstag, 14.07.2015 (vor 3437 Tagen) @ Neu-Berliner

Deine Zweifel sind berechtigt. Die Auskunft des Bezirksamts ist falsch. Du bist nicht meldepflichtig.

Meldepflicht in Berlin

René ⌂ @, Dienstag, 11.08.2015 (vor 3409 Tagen) @ Neu-Berliner

Was im Gesetz steht, gilt. Wie du schon vermutest: vielleicht war ihr der Behalt der Hauptwohnung nicht klar.

Allerdings schadet die Meldung auch nicht. Die unterliegst eben nur noch nicht der MeldePFLICHT.

Sollte dir Berlin doch besser gefallen und du dein Praktikum zu verlängern gedenkst: am sechs Monaten musst du dich melden, ZWS fällt aber erst ab einem Jahr an.