Umzug steht an wann ummelden?
Neldel, Mittwoch, 02.09.2015 (vor 3387 Tagen)
Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Ich habe meinen Job zum 31.10.2015 in München gekündigt und ziehe zu meinem Freund nach Würzburg.
Ich fange auch dort ab 1.11.15 an zu arbeiten.
Meine Wohnung hier in München ebenfalls zum 31.10. gekündigt.
Jetzt möchte ich mich schon zum 15.9. in Würzburg anmelden. Die Wohnung nutze ich noch bis zum 9.10. weil düs mein letzter Arbeitstag hier in München sein wird. (Abbau Überstunden und resturlaub). Umzug findet jetzt am wochenende 4.9. statt. Ich werde hier nur noch eine Matratze haben zum übernachten.
Jetzt meine Frage:
Kann ich mich ohne weiteres am 15.9 in Würzburg anmelden? Und in München abmelden obwohl ich noch bis zum 9.10 hier arbeiten werde?
Muss ich ggf. Die Wohnung in München bis zum 31.10 (Ende Mietverhältnis) als Zweitwohnung anmelden?
Vielen Dank vorab für die Hilfen
Gruß Nelly
Umzug steht an wann ummelden?
Rebell , Mittwoch, 02.09.2015 (vor 3387 Tagen) @ Neldel
Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Ich habe meinen Job zum 31.10.2015 in München gekündigt und ziehe zu meinem Freund nach Würzburg.
Ich fange auch dort ab 1.11.15 an zu arbeiten.
Meine Wohnung hier in München ebenfalls zum 31.10. gekündigt.
Das ist ok
Jetzt möchte ich mich schon zum 15.9. in Würzburg anmelden. Die Wohnung nutze ich noch bis zum 9.10. weil düs mein letzter Arbeitstag hier in München sein wird. (Abbau Überstunden und resturlaub).
Wer wird wohl etwas dagegen haben wenn der Umzug schon am 4.9.stattfinden soll - weshalb dann nicht gleichzeitig abmelden?
Umzug findet jetzt am wochenende 4.9. statt. Ich werde hier nur noch eine Matratze haben zum übernachten. In München zahlst bestimmt schon für das ganze Jahr - kann mir nicht vorstellen, dass München die Zwst reduziert - eigentlich hast diese bestimmt schon bezahlt?
Jetzt meine Frage:
Kann ich mich ohne weiteres am 15.9 in Würzburg anmelden?
Wozu eigentlich - um noch für über 3 Monate in Würzburg eine Zwst zu zhlen?
Bitte auch prüfen ob Du überhaupt zur Zwst veranlagt bist, wenn bis zu 25 000 Euro Jahreseinnahmen der positiven Einkünfte kannst Dich sowohl in München als auch in Würzburg auf Antrag von der Zwst befreien lassen
Und in München abmelden obwohl ich noch bis zum 9.10 hier arbeiten werde?
Das hängt doch nicht mit der Zwst oder Anmeldung Zweitwohnung zusammen?
Muss ich ggf. Die Wohnung in München bis zum 31.10 (Ende Mietverhältnis) als Zweitwohnung anmelden?
sollte wohl abmelden heißen! und trotzdem die Miete wegen Vertragsecht bezahlen!
Das kommt nun auf Deine Einkommen an- wenn Du von der Befreiung Gebrauch machen kannst ists wohl egal.
Wirst wohl besteuert, dan wärest wohl bescheuert schon 2015 in Würzburg anzumelden - könntest ja noch auf Urlaubsreise oder bei Freunden untergekommen sein und erst zum 1.Januar melderechtlich Anmeldung vollziehen.
Umzug steht an wann ummelden?
Neldel, Mittwoch, 02.09.2015 (vor 3387 Tagen) @ Rebell
Hallo rebell,
Vorerst danke für deine Antwort.
Ich meinte eigentlich, dass ich hier in München meinen hauptwohnsitz habe. Sonst keinen Zweitwohnsitz. Will Ab 15.9 den Hauptwohnsitz dann in Würzburg anmelden und möchte keine Zweitwohnung in München anmelden für den Zeitraum 15.9-31.10.
Defakto nutze ich meine jetzige Wohnung dann noch bis 9.10.
Gemessen am Einkommen wäre ich nicht befreit.
Ich bin mir unsicher ob ich für die letzten 6 Wochen hier in München die Wohnung dann als Zweitwohnung melden muss.
Herzlichen Dank vorab!
Umzug steht an wann ummelden?
Alfred , Mittwoch, 02.09.2015 (vor 3387 Tagen) @ Neldel
Das Melderecht hat so seine bürokratischen Tücken.
Dein Wunschtermin 15.9.ist keinesfalls korrekt. Meldepflicht besteht mit Beziehen der Wohnung. Das ist in Würzburg am 4.9. der Fall. Meldung mussbinnen1 Woche erfolgen. Aus der Wohnung in München bist Du damit nicht ausgezogen, denn Du nutzt sie weiter zum Wohnen und Schlafen. Die Abmeldung kann erst zum 9.10 ( binnen 1 Woche) erfolgen. Inder Zeit vom 4.9. bis 9.10. bist Du folglich mit 2 Wohnungen – einer Haupt. und 1 Nebenwohnung zu registrieren.
Das Ende des Mietvertrages hat keinen Einfluss auf die melderechtliche Registrierung, denn vom 9.10 bis 31.10 wird die Wohnung von Dir nicht genutzt.
Ob Du in der Zeit vom 3.9. bis 9.10. Inhaberin einer ZW bist, lässt sich so ohne Weiteres nicht sagen. Wenn Du Dich in dieser Zeit berufsbedingt vorwiegend in M. aufhältst (Montag bis Freitag) ist dort Deine Hauptwohnung und in Würzburg Deine Nebenwohnung. Nur wenn Du Inhaberin der Nebenwohnung bist, wärst Du in W. steuerpflichtig.
Umzug steht an wann ummelden?
Rebell , Donnerstag, 03.09.2015 (vor 3386 Tagen) @ Alfred
Das Melderecht hat so seine bürokratischen Tücken.
Dein Wunschtermin 15.9.ist keinesfalls korrekt. Meldepflicht besteht mit Beziehen der Wohnung. Das ist in Würzburg am 4.9. der Fall. Meldung mussbinnen1 Woche erfolgen. Aus der Wohnung in München bist Du damit nicht ausgezogen, denn Du nutzt sie weiter zum Wohnen und Schlafen. Die Abmeldung kann erst zum 9.10 ( binnen 1 Woche) erfolgen. Inder Zeit vom 4.9. bis 9.10. bist Du folglich mit 2 Wohnungen – einer Haupt. und 1 Nebenwohnung zu registrieren.
Das Ende des Mietvertrages hat keinen Einfluss auf die melderechtliche Registrierung, denn vom 9.10 bis 31.10 wird die Wohnung von Dir nicht genutzt.
Ob Du in der Zeit vom 3.9. bis 9.10. Inhaberin einer ZW bist, lässt sich so ohne Weiteres nicht sagen. Wenn Du Dich in dieser Zeit berufsbedingt vorwiegend in M. aufhältst (Montag bis Freitag) ist dort Deine Hauptwohnung und in Würzburg Deine Nebenwohnung. Nur wenn Du Inhaberin der Nebenwohnung bist, wärst Du in W. steuerpflichtig.
Alles soo korrekt - Alfred hat es, nachdem Du bekundet hast - für eine Befreiung im Augenblick zu hohes Einkommen genießt- die neue Einkommensgrenze ist inzwischen erhöht mache Dich mal bitte Schlau!
Aber zu bedenken ist auch, dass Du ein Bürger mit Zweitwohnsitz so manche Rechte verlierst und bist zusätzlich nicht willkommen in einer Stadt.
Würde mal nachfragen beim inzwischen sehr sympatisch regierenden Ob Reiter, der gehört zwar der SPD an ist allerdings überraschend ein sehr zugänglicher Typ als Oberbürgermeister, das trifft auch auf den Kömmerer Wolowitz zu.
Schreib doch bitte eine kurze Mail ich wette Du bekommst eine Antwort.
Diesen Vorschlag nur deshalb, diese Herrschaften - auch der Innenminister sollten von solchen Querelen informiert werden.
Deutschland will ein Einwanderungsland sein, groß posaunen wie man Integration unterstützen möchte und verspricht Milliarden Euro dafür bereitzustellen, wenn es um einen beruflichen oder persönlichen Wohnungswechsel oder Umzug geht sind die Hürden Zweitwohnungssteuer mit bürokratischen Abzockeregelungen verbunden!
Auf der einen Seite ganz Afrika nach Deutschland umzusiedeln - Geld sei genügend da - aber bei der Zweitwohnungssteuer werden solche "Bürger auf Zeit" in diskriminierender Weise nicht berücksichtigt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich - deshalb der kommunale Druck - je mehr Erstwohnsitzbürger desto höher der Finanzausgleich.