Anschaffung Möbel + Renovierungskosten

MuenchenWG, Mittwoch, 21.10.2015 (vor 3202 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich plane mir aufgrund des langen Fahrtweges zur Arbeit in München ein WG-Zimmer bzw. eine kleine Wohnung als Zweitwohnsitz zu nehmen. Allerdings stößt man hier bereits mit der Miete und den Nebenkosten allein schnell an die absetzbare Obergrenze von 1000,- Euro. Da ich mir aber auch einen kompletten zweiten Hausrat zulegen müsste meine Frage, ob Möbel bzw. mögliche Renovierungsarbeiten on top abgesetzt werden können, oder ob alles in allem bereits in den 1000,- Euro enthalten sein muss? Habe hier leider widersprüchliche Infos gefunden.
Wär toll wenn mir hierzu jemand Auskunft geben könnte!
Lieben Dank im Voraus!

Anschaffung Möbel + Renovierungskosten

René ⌂ @, Mittwoch, 21.10.2015 (vor 3202 Tagen) @ MuenchenWG

Ich kann dir leider auch nur den Gesetzeswortlaut wieder geben:

[blockquote]notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. 2Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. 3Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. 4Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 Euro im Monat.[/blockquote]

Ich bin kein Jurist, aber ich lese da All-Inkl 1000 Euro im Monat für die Unterkunft aus dem Gesetz. Also inklusive Anschaffung, weil "tatsächliche Aufwendung für die Nutzung der Unterkunft".

Beachte die 9%ige-ZWS in München.

Mehr Infos dazu siehe auch: http://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/

Anschaffung Möbel + Renovierungskosten

Alfred @, Mittwoch, 21.10.2015 (vor 3202 Tagen) @ René

Beachte die 9%ige-ZWS in München.

Ob die überhaupt fällig wird, ist aus der Anfrage nicht ersichtlich. Der "Zweitwohnsitz" kann durchaus die Erstwohnung sein, weil arbeitsbedingt vorwiegender Aufenthalt in M. und deswegen dort die Registrierung mit Hauptwohnung. Aus dem Wohnsitz am Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird auf diese Weise die Nebenwohnung und - sofern dort ZWSt erhoben wird - bei entsprechender Satzung die Zweitwohnung.

Anschaffung Möbel + Renovierungskosten

MuenchenWG, Donnerstag, 22.10.2015 (vor 3201 Tagen) @ René

Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Das hatte ich schon befürchtet, aber damit habt Ihr mir sehr geholfen! Dann muss die neue Küche doch wohl etwas kleiner ausfallen ;-)

Anschaffung Möbel + Renovierungskosten

René ⌂ @, Donnerstag, 22.10.2015 (vor 3201 Tagen) @ MuenchenWG

Das hatte ich schon befürchtet, aber damit habt Ihr mir sehr geholfen! Dann muss die neue Küche doch wohl etwas kleiner ausfallen ;-)

Ich denke, das ist im Sinne des Gesetzgebers. Schließlich handelst du aus einer Notwendigkeit heraus.

(Ja, bei der Höhe für das erste Jahr lässt sich streiten. Fallen ja doch viele Kosten für den Start an)

Beachte aber auch, dass Anschaffungen größer 410 Euro netto (also zzgl. MwSt) einer Abschreibung unterliegen und du jährlich nur einen Anteil absetzen darfst. Ich fand die Aussage, dass Möbel einer Abschreibung von 13 Jahren unterliegen. Ob das auch auf Küchen zutrifft, weiß ich nicht.

Anschaffung Möbel + Renovierungskosten

Thomas Bauerfeind ⌂, Mittwoch, 21.10.2015 (vor 3202 Tagen) @ MuenchenWG

Die 1.000 € umfassen auch die Kosten der Einrichtungsgegenstände!

Siehe BMF-Schreiben vom 24.10.2014, Randziffer 104.

Viele Grüße

Thomas Bauerfeind

www.doppelte-haushaltsfuehrung.de