Stadt Gießen fordert Zweitwohnsitzsteuer

Philipp10, Montag, 23.11.2015 (vor 3077 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich habe bis vor 3 Jahren in Gießen studiert und dort auch meinen Zweitwohnsitz gemeldet. Ich habe das Studium dort abgebrochen und beende es jetzt im Fernstudium, weil ich die Gelegenheit habe in meiner Heimatstadt bereits nebenher zu arbeiten. Leider habe ich vergessen meinen Zweitwohnsitz in Gießen abzumelden. Habe dort in zwei verschiedenen WGs gewohnt.

Jetzt habe Ich vor ein paar Tagen einen Zweitwohnsitzsteuerbescheid der Stadt Gießen erhalten. Gefordert werden 1.440 €. Muss ich das jetzt wirklich bezahlen oder gibt es eine Möglichkeit da noch rauszukommen? In dem berechneten Zeitraum habe ich Gießen nichteinmal betreten. Ich habe dort auch keinen laufenden Mietvertrag oder ähnliches. Den einzigen Fehler den ich gemacht habe, war mich nicht abzumelden. Das kann doch jetzt keine 1.440 € kosten oder? Ich verdiene nichtmal ansatzweise so viel Geld um das einfach mal so bezahlen zu können...spielt das auch eine Rolle? Außerdem wohne ich auch wieder bei meinen Eltern zuhause.

Vielen Dank schonmal für die Antworten
Gruß Philipp

Stadt Gießen fordert Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Montag, 23.11.2015 (vor 3077 Tagen) @ Philipp10

Ich habe bis vor 3 Jahren in Gießen studiert und dort auch meinen Zweitwohnsitz gemeldet.

Streiche "meinen Zweitwohnsitz" und setze "meine Nebenwohnung".

Als Steuerschuldner kein Geld zu haben, spielt für das Eintreiben einer Steuer keine Rolle.

Nach meiner Auffassung – und wohl auch der des BVerwG – darf die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht allein an die formale Anmeldung einer Wohnung als Nebenwohnung geknüpft werden. Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 13.05.2009 – Az. 9 C 7.08 im Namen des Volkes u.a. entschieden, dass Bundesrecht dann verletzt ist, „wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.

Von dieser Entscheidung solltest Du Gebrauch machen und Widerspruch einlegen. Der Haken liegt allerdings bei den NACHWEISLICH unrichtigen melderechtlichen Verhältnissen. Diesen Nachweis musst Du erbringen.

Stadt Gießen fordert Zweitwohnungsteuer

René ⌂ @, Dienstag, 24.11.2015 (vor 3075 Tagen) @ Alfred

Danke für das Urteil. Ich habe es in der Liste der Grundsatzurteile mit aufgenommen.

Stadt Gießen fordert Zweitwohnsitzsteuer

René ⌂ @, Mittwoch, 25.11.2015 (vor 3075 Tagen) @ Philipp10

Woher soll die Kommune denn wissen, dass du nicht mehr dort wohnst, wenn du es ihr nicht verraten hast?

Du kannst versuchen, deine Abmeldung rückwirkend vorzunehmen. In der Vergangenheit hatten das Leute probiert. Allerdings gibt es da keinen Anspruch, andererseits ist auch eine vergessene Abmeldung ein Meldevergehen.

Ansonsten wie Alfred schon schrieb...