Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Karo @, München, Donnerstag, 26.01.2006 (vor 6689 Tagen)

Müssen Studenten, die in München studieren auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen> Hab ein eigenes kleines Appartement bekomme weder Wohngeld noch BaföG....

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Angelika, Donnerstag, 26.01.2006 (vor 6689 Tagen) @ Karo

» Müssen Studenten, die in München studieren auch Zweitwohnsitzsteuer
» zahlen> Hab ein eigenes kleines Appartement bekomme weder Wohngeld noch
» BaföG....

Hallo,

sieht wohl so aus. Siehe auch auf der nachfolgenden Internetseite der Stadt München
http://www.muenchen.de/Rathaus/ska/aktuelles/Zweitwohnungssteuer/154251/Ausnahmestudium...

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

max @, Sonntag, 29.01.2006 (vor 6686 Tagen) @ Angelika

» » Müssen Studenten, die in München studieren auch Zweitwohnsitzsteuer
» » zahlen> Hab ein eigenes kleines Appartement bekomme weder Wohngeld noch
» » BaföG....
»
» Hallo,
»
» sieht wohl so aus. Siehe auch auf der nachfolgenden Internetseite der
» Stadt München
» http://www.muenchen.de/Rathaus/ska/aktuelles/Zweitwohnungssteuer/154251/Ausnahmestudium...


Hallo! Bin zwar kein Student, hab aber hier im Forum einen Link zu den Geschätzte Einnahmen der Zweitwohnungssteuer gefunden.
Da wird die Anzahl der Studenten abgezogen. Scheinbar wissen die "Regierenden" mal wieder nicht so recht, was sie überhaupt machen.

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Sarah5 @, Sonntag, 29.01.2006 (vor 6685 Tagen) @ Angelika

Das ist total Quatsch, das Studenten zahlen müssen!!!!
Ich bin selber Studentin und werde (wenn es sein muss)bis vors Gericht ziehen, denn so eine Abzocke lässt sich hoffentlich kein normal denker Mensch gefallen!

Studenten müssen laut Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg keine Zweitwohnsteuer zahlen, wenn sie bei ihren Eltern nur ein Zimmer bewohnen. Steht den Studenten bei ihren Eltern dagegen eine abgeschlossene Wohnung mit einem Bad und einer Kochnische zur Verfügung, kann die Zweitsteuer eingefordert werden.
Az.: 5 A 118/04

Und hier noch ein Beispiel, was ich gefunden habe:

Für eine «Studentenbude» muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlt werden. Ist der Studierende mit seinem Hauptwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet, dann darf die Universitätsstadt keine Steuern verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 5 A 118/04), berichtet die in Köln erscheinende Zeitschrift «Capital» (Ausgabe 11/2005). Voraussetzung ist, dass der Student bei den Eltern nicht tatsächlich über eine eigene Wohnung mit Küche und eigenem Bad verfügt.
Das Gericht stellte fest, dass für eine Zweitwohnung erstmal eine Erstwohnung nötig ist. In dem verhandelten Fall hatte eine Studentin gegen die Stadt Lüneburg geklagt, die von ihr Zweitwohnungssteuer verlangte. Im Hauptwohnsitz war sie in Celle gemeldet, wo sie ein Zimmer in der Wohnung der Mutter bewohnte. Die Richter entschieden für die Klägerin. Denn das Kinderzimmer sahen sie nicht als Erstwohnung der Studentin an.


Also als Student nicht zahlen!!! Bezieht euch auf diesen Auszug!

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

ResignierterZWS-Zahler @, Sonntag, 29.01.2006 (vor 6685 Tagen) @ Sarah5

» Bezieht euch auf diesen Auszug!

Das dürfte in den meisten Fällen nicht klappen. Wie hier schon häufiger zu lesen war, drehen das viele Städte so, dass sie den melderechtlichen Wohnungsbegriff in ihre Satzung aufnehmen und dann argumentieren, das Lüneburger Urteil sei eben darum für sie nicht anwendbar.

Viel eher sehe ich die Chance, über die bei (den meisten) Studenten nicht vorhandene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu argumentieren (Zweitwohnsitzsteuer = Steuer, die auf besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abzielt => auf Studenten nicht anwendbar, da ZW notwendig, um am Studienort überhaupt studieren zu können und eben nicht Zeichen dieser besonderen Leistungsfähigkeit).


Problem dürfte jetzt aber eben wieder in dieser nicht vorhandenen Leistungsfähigkeit liegen:

- Die Stadt/Gemeinde lehnt den Widerspruch mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen ab.

- Um an dieser Stelle überhaupt noch eine Chance zu haben, braucht man spätestens jetzt einen Anwalt. Da eine Rechtschutzversicherung mit Verwaltungsrechtschutzmodul bei den meisten Haushalten leider nicht zur Standardausrüstung gehört, werden sich den Anwalt die wenigsten Studenten leisten können. OK, wenn man später recht bekommt, kann man vielleicht das Geld zurückbekommen, aber ist das bei den Launen diverser Richter wirklich gesichert>

- Viele werden jetzt in der gleichen Situation stehen wie ich: Für die verbleibenden zwei Jahre Studium fallen noch etwa um die 200 Euro Zweitwohnsitzsteuer an. Ein Anwalt (mit evtl. Prozess vor Gericht) wird diese Summe IMHO deutlich übersteigen, falls man verliert.

- Es verbleiben jetzt folgende Möglichkeiten:
a) 200 Euro zahlen und man hat seine Ruhe.
b) Es auf einen Prozess ankommen lassen, bei dem man entweder ein Vielfaches der 200 Euro (eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite), einen Teil dieses Vielfachen (wenn der Richter sich überlegt, jeder zahlt seine eigenen Kosten) oder mit Glück gar nichts zahlen muss. Von dem mit einem Prozess verbundenen Stress ganz zu schweigen.

- Für die meisten Studenten (ohne Rechtschutzversicherung) düfte damit die Sache klar sein: Mit der Faust in der Tasche zahlen. Letzteres aber bitte erst, wenn man durch eine ausreichende Anzahl Widersprüche die Verwaltungskosten gehörig in die Höhe getrieben hat. Wobei letzteres bei einer hinreichenden Anzahl Widersprüche verschiedener Leute auch nicht mehr der Fall ist, wenn die Stadt dazu übergehen kann, "Serienbriefe" als Antworten zu verschicken...

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Christian @, Grafschaft, Mittwoch, 08.03.2006 (vor 6648 Tagen) @ ResignierterZWS-Zahler

Liebe Sarah5

bitte nicht resignieren. Wenn du für dich wegen des finanziellen Risikos den Rechtsweg (der ja auch Erfolg haben kann)ausgeschlossen hast, nehme den politischen Weg. Schuld ist nämlich nicht die Verwaltung, sondern der Gesetzgeber, in deinem Fall: die Stadträte. Und das sind (Partei)politiker.

Suche dein "Mitglied des Bundestages" auf und mache ihr/ihm die Hölle heiß! Das kostet zwar auch etwas (Zeit und Nerven). Aber du hast auch etwas zu bieten: Deine Stimme! Lasse dich nicht abspeisen und sie/ihn nicht von der Kette!

Und nutze den melderechtlichen Wohnungsbegriff in der Satzung, um so zu argumentieren wie die Kläger in Hannover und Düsseldorf. Du hast viele geschützte Rechte (Familie, Heimat, Ausbildung usw.) auf die du dich berúfen kannst. Für den Rechtsweg kann es in deinem Fall allerdings schon zu spät sein, aber selbst dann gibt es noch Möglichkeiten.

Aber argumentiere nicht mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die ist bei jedem lebenden Menschen vorhanden, und für eine Aufwandssteuer ist keine BESONDERE wirtschaftliche Leistuzngsfähigkeit erforderlich. Wer an einem Automanten spielt, Sekt trinkt, raucht, tankt usw. zahlt auch Aufwandssteuer - er merkt es nur nicht.

Und was die Richter angeht - sie mögen ihre Launen haben, aber sie sprechen Recht. Man muss nur die richtige Frage stellen.


Also, Kopf hoch und mehr Vertrauen in den Rechtsstaat.

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Thomas Weihermüller @, Dresden, Sonntag, 29.01.2006 (vor 6685 Tagen) @ Sarah5

Bloß kurz (und zum wiederholten Male ;-) )der Hinweis, daß das in der »CAPITAL« angegebene Urteil des VG Lüneburg noch nicht rechtskräftig ist. Die Stadt Lüneburg hat Berufung eingelegt (Aktenzeichen des Berufungsvrfahrens: OVG Lüneburg, 13 LC 91/05)

Viele Grüße

Th. Weihermüller
Leiter Steueramt
Landeshauptstadt Dresden

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

bert, münchen, Montag, 13.02.2006 (vor 6670 Tagen) @ Thomas Weihermüller

was spricht dagegen, seinen erstwohnsitz in die stadt zu verlegen, in der man studiert>

mfg

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Jochen @, Dienstag, 14.02.2006 (vor 6670 Tagen) @ bert

Nichts spricht dagegen,

eher vieles dafür. Wenn man von 30 Tagen ohnehin 28 dort ist.

Jochen

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

j.parent, Schwebetal, Montag, 27.02.2006 (vor 6657 Tagen) @ Jochen

» Nichts spricht dagegen,
»
» eher vieles dafür. Wenn man von 30 Tagen ohnehin 28 dort ist.
»
» Jochen

Muss man nicht eine eigene Hausratsversicherug abschließen wenn man den Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz macht>

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Egal, Montag, 27.02.2006 (vor 6657 Tagen) @ j.parent

» Muss man nicht eine eigene Hausratsversicherug abschließen wenn man den
» Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz macht>

Das hängt ganz von der Versicherungsgesellschaft ab:
- Bei einigen ist es ok, so lange man in Ausbildung/Studium ist, unabhängig von der Wohnsitzfrage.
- Bei anderen ist eine eigene Versicherung nötig, sobald man den ersten berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche hat (z. B. Berufsausbildung) und dann noch studiert. Probleme könnte es bei solchen Gesellschaften auch mit dem Bachelor geben (berufsqualifizierender Abschluss!) und man dann noch den zugehörigen Master macht.
- Wieder andere Gesellschaften machen das (evtl. zusätzlich zu obigen Regelungen) vom Meldestatus ab: Solange man noch zu Hause (Elternhaus) mit Hauptwohnung wohnt, ist man auch dann versichert, wenn man am Studienort eine weitere (Neben-)Wohnung hat.
- Andere Gesellschaften bestehen nur darauf, dass man im Elternhaus überhaupt wohnt, egal ob Haupt- oder Nebenwohnung.
- Eine Altersgrenze ist auch schon bei einigen Gesellschaften gesichtet worden (meist 27).

Diese Bedingungen gelten natürlich auch für andere Versicherungsarten (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, ...), z. T. gibt es pro Versicherungsart sogar Unterschiede innerhalb der selben Versicherungsgesellschaft.


Es hilft also nix: Die Versicherungsbedingungen genau durchlesen oder bei der zuständigen Versicherung anfragen und sich für alle entsprechenden Versicherungstypen (am besten eine schriftliche!) Antwort geben lassen.

Eine weitere Falle ist übrigens das Auto: Oft hat man das über die Eltern zugelassen, die evtl. bestimmte Tarifmerkmale wie "Garage" oder "Steht nachts auf abgeschlossenem Privatgrundstück" gebucht haben. Hat man jetzt am Studienort eine Wohnung, steht das Auto oft am Straßenrand oder ähnlich. Wenn das die Versicherungen merken, blüht Ärger...

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

thomas, heidelberg, Dienstag, 07.03.2006 (vor 6648 Tagen) @ Egal

danke für die ganzen infos hier!

was spricht dagegen seinen zweitwohnsitz einfach in die universitätsstadt zu verlegen:

dann verliere ich mein wahlrecht in meiner heimatstadt, der ich kommunalpolitisch deutlich mehr verbunden bin.
also gilt die abwägung, demokratie oder zweitwohnsitzsteuer>! sehr bedauernswert ...

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

christian @, Grafschaft, Mittwoch, 08.03.2006 (vor 6648 Tagen) @ thomas

» was spricht dagegen seinen zweitwohnsitz einfach in die universitätsstadt zu verlegen:
» dann verliere ich mein wahlrecht in meiner heimatstadt, der ich
» kommunalpolitisch deutlich mehr verbunden bin.
» also gilt die abwägung, demokratie oder zweitwohnsitzsteuer>!

Grundsätzlich gilt das Melderecht. Und jeder hat ein Recht auf Heimat (s. GG). Wird das durch die "Zweitwohnungssteuer" eingeschränkt kann man klagen (mit Erfolg, wie man sieht).

Nicht nur berufstätige Ehemänner haben Grundrechte, auch studierende "Kinder". Der Fehler der meisten Zweitwohnungssteuersatzungen liegt in der Anknüpfung an das Melderecht, damit können sie jetzt ausgehebelt werden. Kann allerdings dauern, da ich persönlich auch nicht an die Einsicht finanziell notleidender Stadträte glaube.

Aber eine Bitte: Mehr Vertrauen in die Demokratie - sie funktioniert, auch wenn es manchmal (ein bisschen>) länger dauert. Schneller ginge es anders, aber das will ich zumindest nicht.

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Uli @, Kirchheim/Teck, Sonntag, 26.03.2006 (vor 6630 Tagen) @ bert

» was spricht dagegen, seinen erstwohnsitz in die stadt zu verlegen, in der man studiert>

Nicht allzu viel - also ummelden. Dann muss München (und nicht meine Heimatstadt) auch nach dem Studium bei evtl. Arbeitslosigkeit Wohngeld und Sozialhilfe zahlen. ... ob die das wollen>
mfG Uli

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

René ⌂ @, Sonntag, 26.03.2006 (vor 6629 Tagen) @ Uli

Ich unterstelle einmal, daß die Mehrheit studiert, um hinterher nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Eher das Gegenteil, oder>

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

_, Montag, 27.03.2006 (vor 6629 Tagen) @ Uli

» Nicht allzu viel - also ummelden.

Es gibt aber, wie hier vom Forum schon berichtet, noch die Versicherungsproblematik, die dich vom Ummelden abhalten könnte. U. U. kann es billiger sein, die ZWS zu zahlen als sich selber zu versichern. Nutz dazu doch mal die Suchfunktion...

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Lasse @, Donnerstag, 08.06.2006 (vor 6555 Tagen) @ _

Hallo.
Ich hatte früher mal meinen Erstwohnsitz bei meiner Mutter in München und bin jetzt nach Berlin zu meinem Vater gezogen um zu studieren. Die alte Wohnung bei meiner Mutter habe ich als Zweitwohnung umgemeldet.
Muss ich jetzt auch Zweitwohnungsteuerzahlen, oder bin ich davon befreit, weil ich sie ja bei meiner Mutter habe> Student bin ich ja auch noch.

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Christian @, Donnerstag, 08.06.2006 (vor 6555 Tagen) @ Lasse

Hallo Lasse
» Muss ich jetzt auch Zweitwohnungsteuerzahlen, oder bin ich davon befreit,
» weil ich sie ja bei meiner Mutter habe> Student bin ich ja auch noch.


Die Stadtkämmerei sagt intern dazu:
„Zimmer von minderjährigen oder sich noch in Ausbildung/Studium befindlichen Kindern in der elterlichen Wohnung.
Bei dieser durchaus häufig anzutreffenden Konstellation ist sehr umstritten, ob die Kinder tatsächlich „Inhaber“ des Zimmers sind. ... Ausführlich nimmt zu dieser Frage das VG Gelsenkirchen im Urteil vom 05.12.2002 Stellung und spricht Kindern (auch bereits erwachsenen) an Zimmern in der Wohnung der Eltern ein Verfügungsrecht ab, da die Kinder keinen Besitz an den Räumen erwerben . Dies wird insbesondere dadurch begründet, dass sich unterhaltsbedürftige Kinder in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern befinden.
Die Kämmerei wird, solange keine gegensätzlichen Entscheidungen zu beachten sind, dieser Rechtsansicht folgen.“

Bisher gibt es keine gegensätzlichen Entscheidungen. Du wirst also keineZWSt zahlen müssen. Ich kenne allerdings die Münchner Steuererklärung nicht. Deswegen der Rat: aufpassen beim Ausfüllen. Auf jeden Fall bereits in der Steuererklärung eintragen, dass die gemeldete Nebenwohnung in München keine Zweitwohnung ist. Dazu angeben: "Siehe Urteil VG Gelsenkirchen, 16 K 3699/01 vom 05.12.2002". Bei weiteren Fragen zum Ausfüllen; bitte hier melden.

Wenn dann wider Erwarten trotzdem ein Steuerbescheid kommt, sofort Widerspruch einlegen. Dazu ggf. noch mal melden.

Viele Grüße und viel Erfolg beim Studium.