Ferienhaus Ostsee

Lehmann, Dienstag, 23.02.2016 (vor 3008 Tagen)

Hallo liebe Wissenden,

nach meiner gescheiterten Ehe bin ich mit meinen Kindern in meine Heimat in den Süden Deuschlands gezogen ( fester Wohnsitz).Ich wollte gerne für meine Kinder das Haus erhalten und hatte mich dazu entschlossen das Haus an der Ostsee einer Vermietungsargentur zu geben, dass es mit den Einnahmen der Feriengäste zumindest, die Kosten deckt.Als Eigentümerin bin ich sonst 1x im Jahr für ca eine Woche hingefahren habe eine Grundreinigung gemacht und kleine Renovierungsarbeiten vollzogen. Vor 2 Jahren hat mich die Stadt verdonnert für diese Woche voller Stress und Arbeit, Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen. Seit dem war ich nicht mehr in meinem Eigenen Haus weil ich mir diese fast 900 Euro nicht zusätzlich leisten kann. Nun müssten 2 Zimmer gemalert werden und im Obergeschoss müsste ein neuer Fussboden hinein.Auf Anfrage bei der Stadt sagte die mir ich müsste eine Firma nehmen oder mich in eine andere Wohnung einmieten, wenn ich die Zahlung Zweitwohnsitzsteuer vermeiden möchte, was nätürlich erheblich ehrkosten sind. Kann das sein , das ich mein eigenes Haus nicht renovieren darf ( natürlich mit nachweisen)?Gibt es Richtlinien ? Es muss doch möglich sein mich um mein Haus und Grund zu kümmern ohne gleich für 1 Woche im Jahr steuern zu Zahlen. Bitte dringend um Hilfe . Vielen Dank

Ferienhaus Ostsee

Alfred @, Dienstag, 23.02.2016 (vor 3008 Tagen) @ Lehmann

Bei einem einwöchigen Aufenthalt für Renovierungsarbeiten Zweitwohnungsteuer zu verlangen, ist wohl sitten- und rechtswidrig. Für eine ausführliche Betrachtung müsste ich allerdings
- die Satzung der Stadt kennen,
- wissen, ob die Stadt vor zwei Jahren die ZWSt in voller Höhe erhoben hat (das widerspräche eindeutig höchstrichterlichen Entscheidungen).

Ferienhaus Ostsee

Rebell @, Dienstag, 23.02.2016 (vor 3007 Tagen) @ Alfred

Bei einem einwöchigen Aufenthalt für Renovierungsarbeiten Zweitwohnungsteuer zu verlangen, ist wohl sitten- und rechtswidrig. Für eine ausführliche Betrachtung müsste ich allerdings

Bei Mafiaähnlickeit zählen weder Sitten noch REchte, die Kommunen dürfen im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung alles durchführen, insbesondere wenn es gilt die Kassenlage zu verbessern, selbst wenn die Kassen übervoll sind - steht diesen die Möglichkeit zu auch die entssprechenden Steuern und Abgaben zu erhöhen.

- die Satzung der Stadt kennen,

Die meisten Satzungen werden von den Kommunalverbänden als Mustersatzungen ausgearbeitet - wie diese Organisationen einzureihen sind - da bedarf es nicht viel zu rätseln - nicht allzu weit weg von Mafiagepflogenheiten !!

- wissen, ob die Stadt vor zwei Jahren die ZWSt in voller Höhe erhoben hat (das widerspräche eindeutig höchstrichterlichen Entscheidungen).


Höchstrichterliche Entscheidungen beeindruckt weder die Mafia noch die Kommunalverbände - bestes jüngste Beipiel - trotz höchstrichterlicher REchtsprechung BverfG bezüglich Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz geht die Stadt Bad Wiessee in Widerspruch und erhofft sich vom VGH - München das Urteil vom VG- München zu kassieren.

Für solche Fälle gibt es nur einen Ratschlag: Vermietung aus humanitären Gründen an Syrische Flüchtlinge, damit diese Gemeinde möglichst für viele Erstwohnsitzbürger im Kommunalen Finanzusgleich höhere Einnahmen zustehen als je über die Zweitwohnungssteuer möglich ist.

Das Risiko übernimmt der Staat und die Mieteinnahmen sind beachtlich zu beurteilen, so manches Hotel wird inzwischen mit Flüchtlingen belegt, dabei sind die Einnahmen risikolos und es bedarf keinen Ärger mehr mit Hotelpersonal mit allem drum und dran.

In Ganz Deutschland ein lukratives Geschäftsmodell inzwischen, wer es nicht nutzt - dem kann man nicht helfen.

Ferienhaus Ostsee

Alfred @, Dienstag, 23.02.2016 (vor 3007 Tagen) @ Rebell

?