News: Ferienwohnungen in Zweitwohnungen möglich - Berliner Verwaltungsgericht

René ⌂ @, Mittwoch, 10.08.2016 (vor 2907 Tagen)

Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte am 09.08.2016:

[blockquote]Die Berliner Bezirksämter müssen für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen für Ferienzwecke Ausnahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.[/blockquote]

(Verwaltungsgericht Berlin, Urteile der 6. Kammer vom 9. August 2016 (VG 6 K 91.16, VG 6 K 151 und VG 6 K 153.16)

Hintergrund: In Berlin zeichnete sich ein Trend ab, dass normale Wohnungen nicht mehr dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, sondern als Ferienwohnung an Touristen vermietet werden. Um dieser Masche und der drohenden Wohnungsknappheit einen Riegel vorzuschieben, wurde das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen. Dies berücksichtigte allerdings nicht den Fall, dass Wohnungen zeitweise eben auch an Touristen untervermietet werden können, die als Zweitwohnung genutzt werden.

In meinem Blog habe ich die Folgen das Urteils niedergeschrieben!

News: Ferienwohnungen in Zweitwohnungen möglich - Berliner Verwaltungsgericht

Rebell @, Freitag, 12.08.2016 (vor 2906 Tagen) @ René

Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte am 09.08.2016:

[blockquote]Die Berliner Bezirksämter müssen für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen für Ferienzwecke Ausnahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.[/blockquote]

Es bleibt dabei die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist willkürlkiche Abzocke auch nach diesem Urteilsspruch:

Kläger-Anwalt Jens Koehn sprach von einem «komplett misslungenen Gesetz» und verwies darauf, dass für Zweitwohnungen auch Steuern gezahlt werden. Das Gericht habe dem Totalverbot des Berliner Senats eine deutliche Absage erteilt, sagte Anwalt Lukas Wenderoth, der den Flugbegleiter vertrat, der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil bedeutet aus seiner Sicht aber nicht, dass jeder Inhaber einer Zweitwohnung die Ausnahmegenehmigung bekommen könne.

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René ⌂ @, Sonntag, 04.09.2016 (vor 2883 Tagen) @ Rebell

Es bleibt dabei die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist willkürlkiche Abzocke auch nach diesem Urteilsspruch:

Man muss nicht bei jedem Urteil (in dem es auch nicht um die Steuer an sich ging), noch mal seine Meinung betonen. Für diese Frage spielt das keine Rolle!

Kläger-Anwalt Jens Koehn sprach von einem «komplett misslungenen Gesetz» und verwies darauf, dass für Zweitwohnungen auch Steuern gezahlt werden. Das Gericht habe dem Totalverbot des Berliner Senats eine deutliche Absage erteilt, sagte Anwalt Lukas Wenderoth, der den Flugbegleiter vertrat, der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil bedeutet aus seiner Sicht aber nicht, dass jeder Inhaber einer Zweitwohnung die Ausnahmegenehmigung bekommen könne.

Natürlich gefällt dieses Gesetz der Vermieterseite nicht, aber dieses Gesetz ist derzeit bitter nötig in Berlin.

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Rebell @, Montag, 05.09.2016 (vor 2882 Tagen) @ René

Natürlich gefällt dieses Gesetz der Vermieterseite nicht,

eigentlich verständlich, mit solcher Anmerkung ist zu erahnen, dass in Berlin immer noch viele kommunistischen Gepflogenheiten einen Stammplatz hätten

aber dieses Gesetz ist derzeit bitter nötig

( besonders für Kommunisten) in Berlin.

Eingriff in fremdes Eigentum war schon immer soo und wird auch sooo bleiben????

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Alfred @, Montag, 05.09.2016 (vor 2881 Tagen) @ Rebell

Was soll dieser unqualifizierte Quatsch?

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Alfred @, Montag, 05.09.2016 (vor 2881 Tagen) @ René

Aus dem Urteil kann man nur schließen, dass Nebenwohnungen an Feriengäste vermietet werden dürfen. Inkonsequent wie so manches in Justiz und Verwaltung.