Zweitwohnungssteuer München
Violetta, Freitag, 03.02.2017 (vor 2305 Tagen)
Hallo,
bin ich als im Ausland wohnhafte Deutsche für eine Wohnung in München, die meine einzige Wohnung in Deutschland ist, zweitwohnungssteuerpflichtig? Da ich diese Wohnung nur sporadisch nutze, habe ich sie bisher nicht angemeldet. Eine Meldung als Nebenwohnung käme aber sowieso nicht in Betracht, da ich in Deutschland über keine Hauptwohnung verfüge. Die Frage ist, ob die Wohnung dennoch als Zweitwohnung im Sinne der Münchner Zweitwohnungssteuersatzung gilt. Gibt es dazu vielleicht Gerichtsurteile?
Im Voraus herzlichen Dank!
Violetta
Zweitwohnungssteuer München
Alfred , Samstag, 04.02.2017 (vor 2305 Tagen) @ Violetta
Rein theoretisch sind auch bei der ZWSt vor dem Gesetz alle gleich und niemand darf wegen seiner Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden.
In München ist die ZW so definiert, dass nicht nur jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist, sondern auch „ jede Wohnung ..., die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat“ als ZW anzusehen ist. Das „andere Gebäude“ muss nicht im Inland liegen und der Inhaber muss nicht deutscher Staatsbürger sein. Allenfalls die Abstammung ist für die Erhebung der ZWSt relevant.
Entsprechende gerichtliche Entscheidungen, die die ZWSt-Pflicht bejahen, wenn die Erstwohnung im Ausland belegen ist, liegen vor. Allerdings kann hier für die Steuerpflicht nicht an das Melderecht angeknüpft werden, was die Entscheidung manchmal schwierig macht.
So wie du es darlegst, bist Du zwst-pflichtig, egal ob und wie Du melderechtlich registriert bist (in Deinem Fall mit alleiniger Wohnung). Ob Dir die Stadt allerdings auf die Pelle rückt, wenn Du Dich melderechtlich mit alleiniger Wohnung erfassen lässt, ist fraglich. Da kannst Du Glück haben.
Zweitwohnungssteuer München
Rebell , Mittwoch, 08.02.2017 (vor 2301 Tagen) @ Violetta
Hallo,
bin ich als im Ausland wohnhafte Deutsche für eine Wohnung in München, die meine einzige Wohnung in Deutschland ist, zweitwohnungssteuerpflichtig?
Ich denk wohl ja, denn das reiche München verzichtet wohl nicht, denn ohne Erstwohnsitzanmeldung entgeht der Millionenstadt die Einnahme aus dem komunalen Finanzausgleich, der Verlust ist wohl wesentlich höher als die Einnahme aus der Zwst. Das weiß Kämmerer und beharrt auf diese Einnahme, obwohl der Aufwand ca 60 % auffrisst wegen Erfassung, Verwaltung und Eintreibung.
Die Einnahmen im KFAG bei Erstwohnsitzbürgern sind verlockend.
Da ich diese Wohnung nur sporadisch nutze, habe ich sie bisher nicht angemeldet. Eine Meldung als Nebenwohnung käme aber sowieso nicht in Betracht, da ich in Deutschland über keine Hauptwohnung verfüge.
das ist nicht das Problem!
>Die Frage ist, ob die Wohnung dennoch als Zweitwohnung im Sinne der Münchner Zweitwohnungssteuersatzung gilt.
Wer glaubt ohne Zweitwohnsitzanmeldung durch die Maschen zu schlüpfen,ist wohl falsch in der Hoffnung, denn bei der Grundsteuer bist wohl als Eigentümer erfasst, zahlst diese und schon ist es möglich bis zu 4 Jahre zurück die entgangene Zwst nachzufordern. Als Mieterin kannst auch entdeckt werden - nur nicht so einfach!!
Zweitwohnungsteuer München
Alfred , Mittwoch, 08.02.2017 (vor 2301 Tagen) @ Violetta
Die Münchener Satzung hat bzgl. der Anzeigepflicht von ZW eine Lücke Wer sich melderechtlich registrieren lässt, hat formal der Anzeigepflicht Genüge getan (§ 8 der Satzung). In Deinem Fall erfolgt die Registrierung mit alleiniger Wohnung, und das Kassen- und Steueramt muss schon sehr tief graben, um da eine ZW zu erkennen. Selbst bei Grundsteuerpflicht führt ein Blick ins Melderegister nicht zu einer ZW.
Zweitwohnungsteuer München
Violetta, Donnerstag, 09.02.2017 (vor 2299 Tagen) @ Alfred
Das Problem ist nur, dass ich meinen ausländischen Wohnsitz ja beibehalten will. Ich habe mir das Münchner Meldeformular angesehen. Bei Anmeldung mit alleiniger Wohnung müsste ich meine "bisherige (ausländische) Hauptwohnung" angeben. Ich würde dann als "Zuzug aus dem Ausland" behandelt, was ich nicht bin. Außerdem fürchte ich andere Konsequenzen wie Kfz-Ummeldung oder Änderung des steuerlichen Wohnsitzes. Also bleibt wohl doch nur die Erklärung beim Kassen- und Steueramt.