ZWS wenn eine Person seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung hat

Maximax, Donnerstag, 20.04.2017 (vor 2655 Tagen)

Ich bedanke mich jetzt schon für die Hilfe und Zeit aller..

Meine Freundin (wir sind noch nicht verheiratet) und ich haben eine neue Wohnung in München bezogen. Ich habe in dieser Wohnung auch meinen Hauptwohnsitz angemeldet, sie will allerdings Ihren Hauptwohnsitz in Österreich beibehalten und lediglich einen Nebenwohnsitz anmelden. Fällt durch Ihre Meldung als Zweitwohnung für uns eine Steuer an obwohl ich diese Wohnung als Erstwohnsitz nutze?

Liebe Grüße
Max

ZWS wenn eine Person seine Hauptwohnung in der Wohnung hat

Alfred @, Donnerstag, 20.04.2017 (vor 2655 Tagen) @ Maximax

1. Gem. Meldegesetz hat die Registrierung mit „alleiniger Wohnung“ zu erfolgen, da sie keine weitere Wohnung in Deutschland hat.

2. Ob sie für die Wohnung in München zweitwohnungsteuerpflichtig ist, hängt davon ab,
a) ob sie (Mit-)Inhaberin der Wohnung ist und
b) wo sie sich rein quantitativ zeitlich vorwiegend aufhält.

3. Lautet die Antwort zu 2.a) „Nein“ bzw. zu 2.b) „München“, ist sie nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.

Am Rande:
- Ob das ohne bürokratischen Firlefanz abgeht, ist fraglich.
- Der Wohnsitz spielt keine Rolle.