ZWS 6 Monate und elterliches Wohnhaus

rhb, Dienstag, 06.06.2017 (vor 2607 Tagen)

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ich wohne hauptsächlich bei meinen Eltern im Dorf und habe in Dresden eine Wohnung gemietet für den Zeitraum meines Praxissemesters. Der Mietvertrag läuft dabei vom 20.Februar bis 31.August.
In wie weit betrifft mich die ZWS da ja bei den Eltern kein echter Hauptwohnsitz vorhanden ist bzw. spielt der Zeitraum von 6 vollen Monaten und ein paar Tagen eine Rolle?

Viele Grüße!

ZWS 6 Monate und elterliches Wohnhaus

Alfred @, Dienstag, 06.06.2017 (vor 2607 Tagen) @ rhb

Bist Du in Dresden melderechtlich registriert?
Wenn ja, wie?
Tag des Einzugs?
Wann wirst Du voraussichtlich ausziehen?

ZWS 6 Monate und elterliches Wohnhaus

rhb, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2607 Tagen) @ Alfred

Ich habe den Schlüssel seit dem 20.2. Bin aber wirklich anwesend erst seit dem 1.März. Kündigungsdatum wird der 31.8 sein da ich nur zum Ende des Monats kündigen kann. Ausziehen, bzw. nich mehr anwesend werde ich evtl. ein paar Tage vorher.
Ich hatte mich zunächst nicht gemeldet, da man laut Infoblatt von Dresden dies für einen Aufenthalt von 6 Monaten nicht muss.
Nach einem Brief der Stadt hat sie mich auf meine Meldepflicht hingewießen, woraufhin ich nach einem Telefonat den Aufenthalt von 6 Monaten beschrieben habe.
Ich solle meine Kündigungsbestätigung dann einfach zuschicken.
Selbst habe ich also selber keine Nebenwohnung angemeldet...
Ich weiß nur nicht ob die Tage aus dem Februar evtl. eine Rolle spielen...

ZWS 6 Monate und elterliches Wohnhaus

Alfred @, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2607 Tagen) @ rhb

Der Mietvertrag ist vergleichsweise unerheblich, denn im Melderecht kommt es auf die tatsächliche Nutzung an.

Für die Anmeldung ist maßgeblich ist der Tag des Einzugs. Das war bei Dir der 1.März. Der Auszug liegt vor dem 31.08. – damit bist Du gem. Meldegesetz nicht meldepflichtig und hast folglich weder Haupt- noch Nebenwohnung in Dresden. Damit fällt gem. Satzung der Stadt keine ZWSt an.

Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich während des Praxissemesters vorwiegend in Dresden und nicht am Heimatort aufhältst. Dann wäre Dresden in diesem Zeitraum Deine Erstwohnung (wenn Du denn meldepflichtig wärst: Deine Hauptwohnung. Auch damit fällt gem. Satzung der Stadt keine ZWSt an.

Sollte die Stadt Dresden trotz fehlender melderechtlicher Registrierung wegen der ZWSt nachfragen, weise sie einfach auf die beiden vorgenannten Tatbestände hin.

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rhb, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2606 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Damit hatte ich die richtige Vermutung, aber konnte mir auf Grund der teils schwammigen Formulierungen in den Satzungen nicht sicher sein.