Zusätzliche Fragen an Christian

AMD @, Sonntag, 04.03.2007 (vor 6256 Tagen)

Hallo Christian,

Vielen Dank für deine super Antworten. Allerdings habe ich noch einige wichtige Fragen an dich.

Erstens:
Leider bin ich kein Bundestagsabgeordneter… Ich bin in München geboren und lebe mein ganzes Leben schon in Bayern, bin ich dann ein Bürger Bayerns>

Zweitens:
Das „… oh … oh …oh!“ hört sich gar nicht gut an, was heißt das genau> Bußgeld> Wenn ja wie hoch> Oder schlimmer>

Drittens: Wenn ich nun zum Einwohnermeldeamt gehe und mich anmelde, wie soll ich da am besten vorgehen>

Fall a) Ich bin ehrlich. Schreibe also ins Anmeldeformular das Einzugsdatum Oktober 2004 rein. Dann wird der Beamte mich fragen: „WAS ZUM TEUFEL…>“ :-| Mächtiger Ärger oder nicht> Ich kann dann höchstens antworten: Hatte keine Zeit bis jetzt, oder hab ich nicht gewusst… Das werden die mir wahrscheinlich aber nicht abnehmen.

Fall b) Ich bin unehrlich. Schreibe also ins Anmeldeformular das nächstbeste Datum rein. Wenn ich da aber den Mietvertrag (weis nicht ob das der Fall ist) vorzeigen muss, wo Oktober 2004 drinsteht :-( Mega Ärger, wahrscheinlich!>

Wie du siehst bin ich mächtig in der Zwickmühle. Bin aber selbst Schuld. Habe die blöde Anmeldung erst hinausgezögert, dann vergessen. Was soll ich nur tun>

Viertens:
Auf die Frage ob ich Verwaltungsrecht studiere: Nein. Wieso das denn>

Mit freundlichen Grüßen AMD

Zusätzliche Fragen an Christian

Christian @, Sonntag, 04.03.2007 (vor 6256 Tagen) @ AMD

Hallo AMD,

bei schwierigen Fragen wird es leider immer ein bisschen länger. Aber ich werde mich anstrengen, um mich kurz zu fassen.

Zu Erstens „Ich bin in München geboren und lebe mein ganzes Leben schon in Bayern, bin ich dann ein Bürger Bayerns>
Nach der Verfassung des Freistaats Bayern vom 2. Dezember 1946, zuletzt geändert durch Gesetze vom 10.11.2003 (GVBl. Seite 816 und 817), Artikel 6 (Staatsangehörigkeit) Abs. 1 S. 1 hast Du die bayerische Staatsangehörigkeit “durch Geburt“ erworben. Gem. Satz 2 kann sie Dir nicht aberkannt werden. Gem. Artikel 7 (Staatsbürger) bist Du ohne Unterschied der Geburt, der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens und des Berufs seit der Vollendung des 18. Lebensjahres bayerischer Staatsbürger und demzufolge als solcher zu behandeln. Das unterscheidet Dich von den Deutschen, die gem. Artikel 8 bayerischen Staatsangehörigen in ihren Rechten und Pflichten gleichgestellt sind, wenn sie in Bayern ihren Wohnsitz (!) haben

Zu Deiner persönlichen Weiterbildung: Die Präambel der Bayerischen Verfassung lautet:

[blockquote] Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung. .[/blockquote]

Brauchen wir nachher noch mal.

Zu Zweitens „Bußgeld> Wenn ja wie hoch> Oder schlimmer>
Nur Bußgeld - da ist man ausgesprochen gnädig. Höhe: bis zu 500,-- EURO (übrigens auch dann, wenn man Meldescheine nicht aufbewahrt).

Zu Drittens: Wie soll ich da am besten vorgehen>
Fall a) Ehrlichkeit und auf die Gnade der Behörde hoffen, ist sicher der beste und einzig korrekte Weg. Ausreden gibt es eh keine, denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Allenfalls könnte man darauf plädieren, wegen Studium und der Pflege bayerischen Brauchtums keine Zeit für den Behördengang gehabt zu haben. Das könnte zumindest die Höhe des Bußgeldes beeinflussen. Könnte aber auch sein, dass die Meldebehörde sich veralbert fühlt (wegen des Studiums). Aber ein Risiko bleibt immer.
Fall b) Kann ich so direkt nicht beantworten. Aber in seiner mehr als tausendjährigen Geschichte hat der bayerische Volkstamm immer einen ausgeprägten Pragmatismus bewiesen. So soll der Überlieferung nach die Ableistung eines Eides bei gleichzeitiger Abwehr (linke Hand aus den Rücken, mit Zeigefinger und Mittelfinger auf den Boden deuten) unwirksam geworden sein. Dies müsste eigentlich auch heute noch, z.B. bei der Anmeldung einer Nebenwohnung gelten. Sollte Dich bei Angabe eines falschen Meldedatums nicht sofort der behördliche Bannstrahl treffen, hat diese Überlieferung anscheinend auch heute noch ihre Berechtigung. Einen Mietvertrag musst Du nicht vorlegen. Das würde auch nichts bedeuten. Denn Du kannst Wohnungen mieten, so viel und so oft Du willst/es Dir leisten kannst - anmelden musst Du Dich nur, wenn Du die Wohnung auch nutzt.
Fazit: Ich glaube an die tiefe Wahrheit von Überlieferungen.

Zu Viertens: Auf die Frage ob ich Verwaltungsrecht studiere: Nein. Wieso das denn>
Keine tiefere Bedeutung, hatte ich mir so zusammengereimt. Da gibt es bestimmte Lebenserfahrungen, die mich das vermuten ließen. Wieder es dazu gelernt.

Ansonsten, schade, dass Du nicht z.B. in NRW lebst. Da wäre alles einfacher.

Noch Fragen> Dürfen ruhig auch schwierige sein.

Gruß