Hauptmieter einer Wohnung, diese aber nicht selbst bewohnt

FabianB., Dienstag, 25.07.2017 (vor 2485 Tagen)

Guten Tag zusammen,
Folgende Situation, die mir Sorgen bereitet.

Ich habe vor drei Jahren in Hamburg eine Wohnung als Hauptmieter angemietet, diese aber nicht bezogen. in der Wohnung wohnt meine sehr gute Freundin, die ich wie eine Schwester sehe. Wir sind aber nicht verwandt! wir haben es damals so gelöst, weil ich fest angestellt bin und gut verdiene, während sie Studentin ist. Ich habe mich dann wieder in Hamburg gemeldet, noch Zweitwohnsitz angemeldet, weil ich diese Wohnung ja auch zu nichts nutze. Die Miete haben wir uns geteilt ( ja, obwohl ich dort nicht wohne.)

Da mir das pendeln nach Hamburg nun langsam auf die Nerven geht (täglich 2 Stunden) möchte ich ab 1. Januar 2018 in Hamburg wohnen und würde erst mal mit in die Wohnung einziehen.

Mein bedenken: wenn ich nun die Anmeldung vornehme, steht im Mietvertrag ein Datum von vor drei Jahren. Außerdem habe ich keine Vermieterbescheinigung, diese ist wohl erst seit November 2015 Pflicht. Die Frage ist, ob es überhaupt Sinn macht, sich in Hamburg zu melden. Was ich vermeiden möchte ist nämlich, dass meine Steuererklärung der letzten Jahre ungültig sind, weil mir dann unterstellt wird, dass ich die ganze Zeit in Hamburg gewohnt habe und entsprechend die Fahrtkosten falsch waren. Ebenfalls befürchte ich, dass mir vielleicht unterstellt wird, das ist die ganze Zeit meine Zweitwohnung war, und ich deshalb Zweitwohnsitz Steuer nachzahlen muss . Soll ich vielleicht lieber ein Rechtsanwalt dazu nehmen?

Danke euch vor ab für eure Mühe und Einschätzung !

Hauptmieter einer Wohnung, diese aber nicht selbst bewohnt

Alfred @, Mittwoch, 26.07.2017 (vor 2484 Tagen) @ FabianB.

Der Vermieter wird hoffentlich wissen, wer in dieser Wohnung wohnt und dass Du derzeit(noch)nicht darin wohnst. Er kann – und muss – Deinen Einzug bescheinigen und mit dieser Bescheinigung – nicht mit dem Mietvertrag - gehst Du zum Einwohnermeldeamt und lässt Dich registrieren.
Formular gibt es im Internet.

Hauptmieter einer Wohnung, diese aber nicht selbst bewohnt

FabianB., Donnerstag, 27.07.2017 (vor 2484 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

danke für die schnelle Antwort. Genau das liegt das Problem. Es wurde so geduldet, aber offiziell können Sie mir nur bestätigen, dass ich die Wohnung schon so lange habe (haben wohl selber Angst).

Die eigentliche Frage ist ja nur: Wenn ich mich hier anmelde und ab sofort (nicht rückwirkend - richtig?) am neuen Standort gemeldet bin, erhält dann mein altes Finanzamt die Info:
A: der Typ wohnt aber jetzt woanders oder
B: der Typ hat sich viel zu spät gemeldet, die Erklärungen der letzten Jahre müssen korrigiert werden, da die Steuer an das falsche Bundesland abgeführt wurde etc.

Vielen Dank schon mal :)

Hauptmieter einer Wohnung, diese aber nicht selbst bewohnt

Alfred @, Freitag, 28.07.2017 (vor 2483 Tagen) @ FabianB.

Du brauchst eine Bescheinigung des Vermieters um Dich registrieren zu lassen. Angst braucht der Vermieter nicht zu haben. Das Mieten einer Wohnung ist nicht identisch mit dem meldepflichtigen Benutzen einer Wohnung.

Das andere ist eine Frage der Einkommensteuer - da kann ich nur Vermutungen anstellen. Einkommensteuerpflichtig bist Du da, wo Du Dich vorwiegend aufhältst und das dürfte Deine bisherige Wohnung sein.