Satzungen seit vielen Jahren ungültig?
Nach der Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2014 waren die meisten bayerischen Zweitwohnungssteuersatzungen ungültig - da jedoch die Betroffenen es verschlafen hatten gegen Bescheide - wo die Satzungen mit degr. Staffelungen weiterhin angewandt wurden.
In den meisten Bundesländern haben Kommunen ihre Satzungen geändert, nur in Bayern hat man vom Gemeindetag empfohlen, diese Satzungen nicht zu ändern, denn dort wo es keinen Mietspiegel gibt, müssten die Kommunen eben jede einzelne Wohnung mit einem Gutachten den Mietpreis ermitteln. Das würde nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand möglich sein und in bestimmten Fällen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit einem Verlust möglich machen.
Vom Verwaltungsgericht München wurden 2 Satzungen für rechtswidrig erklärt, dieses Urteil wurde sodann in einer Berufungsverhandlung vom VGH München wieder kassiert, allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zugelassen
Am 14.12.2017 also nächste Woche Donnerstag 10.00Uhr werden die Widersprüche mit mehreren Anwälten vor dem Bundesverfassungsgericht in Leipzig verhandelt.
Gelegenheit für Betroffene und Kämpfer gegen die Zwst. hätten die Möglichkeit als Zuhörer vor Ort die Verhandlung mitzuerleben.
Eigentlich nur eine Wiederholung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht dürfte das Ergebnis sein und deshalb für alle jene Kommunen welche der Empfehlung Gemeindetag gefolgt sind eine sehr unangenehme Überraschung werden.
Nach der Verhandlung hier eine Berichterstattung vorgesehen!