Wann ist die Frist zur ZWSteuer-Erklärung in München?

ht234, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2300 Tagen)

Hallo,

meine Frage: Wann ist die Frist zur Einreichung der ZWSt-Erklärung in München?

Ich habe die Frist zum Antrag auf Befreiung gefunden (31.01.) aber nicht die Frist zur Einreichung der Erklärung. Ich vermute, ich kann mich nicht befreien lassen (kein Student und nicht ganz so geringes Einkommen.)

Ich habe bei meiner ersten Meldung der Zweitwohnung ein Formular für die ZEW-Erklärung erhalten. Die Leute auf dem Amt wollten mir aber aus irgendwelchen Gründen nicht sagen, wann ich die einreichen soll.

Hintergrund:

  • bis aktuell noch: Hauptwohnung in Hessen, dort auch bisher den Lebensmittelpunkt.
  • Aus beruflichen Gründen zum 1.10.2017 Wechsel nach München, dort Zwischenmiete. Gemeldet als Zweitwohnung zum 1.10.2017
  • Dezember: nochmal Wechsel der Zwischenmiete zum 1.12.2017. Wieder gemeldet als Zweitwohnung (die vom Oktober dann abgemeldet).
  • zum 01.01.2018 Wechsel in eine neue Wohnung. In der Wohnung habe ich mich zunächst wieder als Zweitwohnsitz gemeldet (und die vorherige Zweitwohnung abgemeldet).
  • Nun werde ich meine bisherige Hauptwohnung in Hessen zum Ende Februar abmelden und ab 1.3. meinen Lebensmittelpunkt und damit Hauptwohnsitz in die neue Wohnung nach München verlegen.

Gruß
Hans T.

Wann ist die Frist zur ZWSteuer-Erklärung in München?

Alfred @, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2300 Tagen) @ ht234

Üblicherweise wird man durch die Stadt aufgefordert, eine ZWSt-Erklärung abzugeben, dabei setzt die Stadt einen Termin.

Du müsstest also 3 Erklärungen abgeben – für jede Nebenwohnung eine.

Was das Melderecht angeht: Der Lebensmittelpunkt spielt dabei keine Rolle, ebenso wenig der Wohnsitz – Deine Hauptwohnung dürfte seit 01.10. in München sein.

Probier' mal, ob Du die derzeitige Wohnung rückwirkend zum Termin des Einzugs als alleinige Wohnung registrieren lassen kannst.

Für die ersten beiden Wohnungen hättest Du Dich melderechtlich nicht registrieren lassen müssen.

Wann ist die Frist zur ZWSteuer-Erklärung in München?

ht234, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2300 Tagen) @ Alfred

Danke, Alfred!

Üblicherweise wird man durch die Stadt aufgefordert, eine ZWSt-Erklärung abzugeben, dabei setzt die Stadt einen Termin.

Hm, heißt das jetzt: Einfach abwarten? Oder mache ich dann eventuell was falsch?

Was das Melderecht angeht: Der Lebensmittelpunkt spielt dabei keine Rolle, ebenso wenig der Wohnsitz – Deine Hauptwohnung dürfte seit 01.10. in München sein.

Wie kommst du darauf?

Da mein Lebensmittelpunkt noch in Hessen ist, habe ich die Wohnungen, die ich in München bewohnt habe, ja gerade als Zweitwohnsitz anmelden müssen. Ich vermute, ein Zweitwohnsitz ist auch Voraussetzung um die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen.

Wann ist die Frist zur ZWSteuer-Erklärung in München?

Alfred @, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2300 Tagen) @ ht234

Hm, heißt das jetzt: Einfach abwarten?

Ja.

Oder mache ich dann eventuell was falsch?

Nein.

Was das Melderecht angeht: Der Lebensmittelpunkt spielt dabei keine Rolle, ebenso wenig der Wohnsitz – Deine Hauptwohnung dürfte seit 01.10. in München sein.

Wie kommst du darauf?

Mal auf der Startseite im Menüpunkt "Hauptwohnung" nachlesen. Da sind die gesetzlichen Bestimmungen erläutert.

Ich vermute, ein Zweitwohnsitz ist auch Voraussetzung um die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen.

Um bei der Einkommensteuer doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, braucht man keinen Zweitwohnsitz.