ZWS bei zwei Untermieter (Berlin)

shootist2k2, Sonntag, 18.02.2018 (vor 2253 Tagen)

Hallo,
Habe eine ZweitWohnung in Berlin, Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland. Ein bereits wohnender Untermieter A hat Hauptwohnsitz in Berlin, ein potentieller weiterer B hätte (!) ZWS.

B würde nun dieses Jahr einziehen, der Einzug steht aber noch offen und ist ungeklärt mit dem Vermieter. Ein Klageweg auf Erlaubnis ist möglich durch 553 BGB berechtigtes Interesse. Bis dahin wird Untermieter B wechselnd in Hotels oder bei Freunden übernachten.

Sollte Untermieter B bereits jetzt sich zur ZWS anmelden ohne Mietvertrag, da er bereits in Berlin arbeitet und abwechselnd übernacht? Wie müsste der Hauptmieter die Verteilung der Wohnung berechnen, insb. wenn sich bis Meldefrist 31.05. noch etwas an der Situation in der Wohnung ändert und B einzieht?
(ZWS wird ja anteilig berechnet)

Irgendwie verworrene Situation, wenn man sich tatsächlich Mal an Gesetz halten will. Man findet auch kaum Fälle zu Untermiete beginnt erst noch oder Knappschaft bis zu Meldefrist der üblichen 3 Jahre Festsetzung durch das Finanzamt.

Falls ihr Gedanken dazu habt - her damit und vielen Dank dafür!

PS: Verstehe ich das richtig, dass der Hauptmieter durch eine Heirat gar keine ZWS mehr in Berlin zahlen müsste?

ZWS bei zwei Untermieter (Berlin)

Alfred @, Dienstag, 20.02.2018 (vor 2251 Tagen) @ shootist2k2

... an Gesetz halten

Vor dem ZWStG rangiert das Meldegesetz. Dazu mal auf der Hauptseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Ob danach die melderechtliche Registrierung des Hauptmieters mit Nebenwohnung gesetzkonform ist, kann ich nicht beurteilen, wäre aber zu prüfen.

Was bedeutet bei B, dass er „in Berlin arbeitet und abwechselnd übernachtet“?

Die Aufteilung der Miete sollte sich eigentlich aus dem Untermietvertrag ergeben.

Verstehe ich das richtig, dass der Hauptmieter durch eine Heirat gar keine ZWS mehr in Berlin zahlen müsste?

Unter bestimmte Voraussetzungen (s. ZWStG ) ist das richtig, sollte aber nicht der einzige Grund für eine Heirat sein.

ZWS bei zwei Untermieter (Berlin)

shootist2k2, Mittwoch, 21.02.2018 (vor 2250 Tagen) @ Alfred

... an Gesetz halten

Vor dem ZWStG rangiert das Meldegesetz. Dazu mal auf der Hauptseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Ob danach die melderechtliche Registrierung des Hauptmieters mit Nebenwohnung gesetzkonform ist, kann ich nicht beurteilen, wäre aber zu prüfen.

Gemeldet ist der Hauptmieter natürlich bereits. B muss das jetzt auch machen, ist jedoch immer mal wieder in Hotel oder Hostel oder Couch unterwegs. Ist m.E. ein Grenzfall für eine Meldung, wenn B nämlich wieder jedes WE nach Hause fährt. Dann ist man ja nur beruflich in Berlin. Hat ja aber mit Zweitwohnsitz dann nichts mehr zu tun.

Was bedeutet bei B, dass er „in Berlin arbeitet und abwechselnd übernachtet“?

Die Aufteilung der Miete sollte sich eigentlich aus dem Untermietvertrag ergeben.

Jep Aufteilung ist klar errechenbar. Jedoch kann man B nur in die Gleichung nehmen, wenn die Situation mit dem Vermieter geklärt ist. Bis dahin darf er ja nicht in der Wohnung wohnen. D.h. auch bis dahin wohl erst mal nur die Meldung und Aufteilung ohne B angeben. Das muss ja bis 31.05. erfolgen - wenn sich das jetzt erst später klärt, kann man dann ja nicht mehr "nachmelden", oder?

Verstehe ich das richtig, dass der Hauptmieter durch eine Heirat gar keine ZWS mehr in Berlin zahlen müsste?

Unter bestimmte Voraussetzungen (s. ZWStG ) ist das richtig, sollte aber nicht der einzige Grund für eine Heirat sein.

Hehe natürlich. Aber echt traurig, dass man nur als verheiratet hier bevorteilt wird. Eigentlich sollte Ehe und Steuer m.E. vollkommen voneinander getrennt sein und sich eher auf Familie und gemeinsame Lebensgemeinschaften (bspw. in einer Wohnung) beziehen.

ZWS bei zwei Untermieter (Berlin)

Alfred @, Mittwoch, 21.02.2018 (vor 2250 Tagen) @ shootist2k2

B muss das jetzt auch machen, ist jedoch immer mal wieder in Hotel oder Hostel oder Couch unterwegs. Ist m.E. ein Grenzfall für eine Meldung, wenn B nämlich wieder jedes WE nach Hause fährt.

Das ist kein Grenzfall. Wenn B an einem anderen Ort melderechtlich registriert ist, muss er sich nicht in Berlin melden bzw. wird in Hotels und Hostels mit Meldeschein erfasst.

Dann ist man ja nur beruflich in Berlin. Hat ja aber mit Zweitwohnsitz dann nichts mehr zu tun.

Wenn B alleinstehend ist und sich während der Woche aus beruflichen Gründen in Berlin aufhält, ist er dort mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung zu registrieren.

wenn sich das jetzt erst später klärt, kann man dann ja nicht mehr "nachmelden", oder?

Rückwirkend nicht, aber mit Einzug sofort.

Eigentlich sollte Ehe und Steuer m.E. vollkommen voneinander getrennt sein und sich eher auf Familie und gemeinsame Lebensgemeinschaften (bspw. in einer Wohnung) beziehen

Um das Meldegesetz und die Steuergesetzgebung entsprechend ändern zu können, müsste wohl zuerst Artikel 6 GG geändert werden.