Hauptwohnung vs. Zweitwohnung

bobby, Dienstag, 31.07.2018 (vor 2067 Tagen)

Hallo Zusammen,

durch ein sehr freundliches Telefonat mit Frau RA Winkler bin ich auf diese Seite aufmerksam geworden.

Es geht um die Einstufung zur Hauptwohnung bzw. Nebenwohnung

Nach § 13 Abs. 1 MeldeG-NRW hat sich bei der Meldebehörde anzumelden, wer eine Wohnung bezieht. Diese Wohnung kann eine Haupt- oder eine Nebenwohnung sein. Gemäß § 16 Abs. 3, Abs. 2 MeldeG-NRW ist eine Nebenwohnung eine Wohnung, die ein Einwohner außer seiner Hauptwohnung hat. Bei der Hauptwohnung handelt es sich nach § 16 Abs. 2 Satz 1 MeldeG-NRW um die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Ich bin beruflich nach NRW gezogen und lebe mit meiner Partnerin in Hamburg in einer Eigentumswohnung. Die Meldebehörde stuft mich nach dem Verfahren "der überwiegenden Nutzung" als Hauptwohnsitz NRW ein. Dies ist aber nicht in meinem Sinne. Rein Quantitativ ist die überwiegende Nutzung in NRW gegeben, aber meinem Lebensmittelpunkt habe ich in Hamburg.

Gibt es Möglichkeiten die Meldestelle von der rein quantitativen Betrachtung abzubringen und auf die tatsächlichen Lebensumstände abzuzielen?

Wäre ich verheiratet, wäre die Sache ja bereits in meinem Sinne höchstrichterlich entschieden. Hier liegt aber eine Ungleichbehandlung vor für Menschen, die ohne Trauschein zusammen wohnen.
(Es geht nicht um die steuerliche Komponente, sondern rein um die Einstufung Hauptwohnung und Zweitwohnung)

Jemand eine Idee?

Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

Alfred @, Dienstag, 31.07.2018 (vor 2067 Tagen) @ bobby

Vorab:
Es gibt kein Meldegesetz NRW mehr. Es wurde abgelöst durch das Bundesmeldegesetz, das das Melderecht in allen Bundesländern vereinheitlicht. Bezüglich Haupt- und Nebenwohnung besagt das Bundesmeldegesetz im Kern allerdings nichts Neues: Für Alleinstehende gilt der rein quantitativ zeitlich betrachtete überwiegende Aufenthalt. Das sind die relevanten tatsächlichen Lebensumstände.

In diesem Fall also: Nebenwohnung in Hamburg (dort Zeitwohnungsteuer) und Hauptwohnung in NRW. Über den Lebensmittelpunkt (der bei der Einkommensteuer von Bedeutung ist) sagt das nichts aus – der dürfte weiter in Hamburg liegen.

Eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor – Ungleiches wird ungleich behandelt.

Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

bobby, Dienstag, 31.07.2018 (vor 2067 Tagen) @ Alfred

Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Text in kursiv diente der Verdeutlichung.

@Alfred
Verstehe ich Sie richtig, dass das zuständige Finanzamt Hamburg bleibt?

Des Weiteren finde ich es schon problematisch, per Zwangsummeldung als "Hamburger Jung" mein Recht auf Teilnahme an den politischen Geschicken der Hansestadt zu verlieren. Oder bleibt mein Recht auf Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in HH unberührt?

Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

Alfred @, Dienstag, 31.07.2018 (vor 2067 Tagen) @ bobby
bearbeitet von Christian, Mittwoch, 01.08.2018

Verstehe ich Sie richtig, dass das zuständige Finanzamt Hamburg bleibt?

Nein zuständiges FA ist am Ort des vorwiegenden Aufenthalts. Aber die Hauptwohnung kann als beruflich bedingte Wohnung in Ansatz gebracht werden, da nicht Lebensmittelpunkt (doppelte Haushaltsführung).

Oder bleibt mein Recht auf Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in HH unberührt?

Nein, Wahlrecht am Ort der Hauptwohnung. Ausnahmen gibt/gab(?) es m.W. nur in Brandenburg.

Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

René ⌂ @, Dienstag, 21.08.2018 (vor 2045 Tagen) @ Alfred

Ergänzend zu Alfred interpretiere ich das Meldegesetz leicht anders:

[blockquote]In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.[/blockquote]

Du betrachtest bei der "vorwiegend benutzte[n] Wohnung des Einwohners" (§21 Abs. 2 BMG) einen künftigen Zeitraum (eben jenen, für den du dich anmeldest). Du triffst also eine Prognose. Und Prognosen können auch mal daneben gehen, Shit happens aber auch. Wenn deine Prognose zum Ergebnis kommt, dass keine der Wohnungen vorwiegend ist, eben weil genau geteilt oder du womöglich noch überhaupt nicht erkennst, wann du mit welchen Anteilen wo bist (Selbstständiger - kommt der fette Auftrag oder kommt er nicht?), würde dann dieser oben zitierte §22 Abs. 3 BMG ins Spiel kommen, wo die Lebensbeziehungen herangezogen werden.

Leider schweigen dazu die Verwaltunsvorschriften des BMGs, so dass mit keinem einheitlichen Vorgehen zu rechnen ist. Und es ist wohl mit Widerstand der Behörde zu rechnen, wenn deren Prognose eindeutig eine andere ist.

Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

Alfred @, Montag, 27.08.2018 (vor 2040 Tagen) @ René

Wer beruflich bedingt eine Wohnung fernab vom Heimatort bezieht und in Zukunft beide Wohnungen nutzt, hat bzgl. der vorwiegenden Nutzung wenig „Betrachtungsspielraum“.
Vollzeitjob mal vorausgesetzt, ist aus melderechtlicher Sicht üblicherweise die Wohnung am Arbeitsort die vorwiegend genutzte Wohnung.

Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

René ⌂ @, Sonntag, 11.11.2018 (vor 1964 Tagen) @ Alfred

Vollzeitjob mal vorausgesetzt, ist aus melderechtlicher Sicht üblicherweise die Wohnung am Arbeitsort die vorwiegend genutzte Wohnung.

Auch bei einem Vollzeitjob gibt es diese Ungewissheiten bzgl. der Zukunft, z.B.:

  • Probezeit - das Arbeitsverhältnis kann binnen zwei Wochen beendet sein. Und diese Beendigung kann ja von beiden Seiten kommen, sprich: auch als Arbeitnehmer prüfe ich, ob die Stelle passt...
  • Ordentliche Kündigungen - sofern die Kündigungsfrist maximal ein halbes Jahr beträgt (was eher die Regel ist). Und auch hier kann ich als Arbeitnehmer ja eine Prognose treffen, dass ich den Job im folgenden Jahr beende und eine Stelle bei der künftigen Nebenwohnung liebäugle
  • Geschäftliche Reisen, gerade bei Beratertätigkeiten könnte es sein, dass du die Wohnung am Arbeitsort nur für Team-Meetings alle zwei Monate siehst (weil Wochenenden woanders verbracht werden?)
  • Versetzung des Arbeitsortes in eine andere Gemeinde

Wie bereits gesagt: Im Sinne des Gesetzes sind diese Fälle nicht so eindeutig bzw. du kannst als Angestellter da ja durchaus Pläne haben. Das Problem ist nach wie vor: Deine Verwaltung überzeugen wird schwierig, schließlich willst ja nicht unbedingt z.B. deine Kündigungsabsichten mit einem Sachbearbeiter auf die Nase binden...