Zahlung Zweitwohnsteuer

bini91, Montag, 26.11.2018 (vor 2147 Tagen)

Hallo!
Habe folgendes Probleme: Bin 2016 von Mannheim nach Freiburg gezogen, in Mannheim hatte ich bei meinem Freund gewohnt. Habe dann bei der Ummeldung in Freiburg die Wohnung in Mannheim als Zweitwohnung eintragen lassen, auch wenn ich dort selten war, weil mir gesagt wurde, es wäre ja kostenlos. Nun gibt es aber in Mannheim seit Anfang des Jahres eine Zweitwohnsitzsteuer, diese Umstellung habe ich jedoch nicht mitbekommen, da ich auf Reisen war und mein Mitbewohner mir meine Briefe leider nicht wie abgemacht zugeschickt hat. Habe jetzt einen Brief mit der Aufforderung zur Nachzahlung dieser Zweitwohnsteuer erhalten. Nun meine Frage: Kann ich dagegen irgendetwas unternehmen? Die Nachzahlung beläuft sich auf 560 Euro und ich habe als Student bekanntlich nicht viel Geld...

Danke und liebe Grüße!

Zahlung Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Montag, 26.11.2018 (vor 2147 Tagen) @ bini91

Bist Du Mieter oder Eigentümer der Nebenwohnung in Mannheim oder wird Dir dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten?

Hast Du eine Erklärung zu Zweitwohnungsteuer abgegeben?

Von wann ist der Steuerbescheid?

Zahlung Zweitwohnungssteuer

bini91, Dienstag, 27.11.2018 (vor 2147 Tagen) @ Alfred

Ich bin weder Mieter noch Eigentümer, habe dort nichts gezahlt, nur eine jederzeit widderrufbare Wohngelegenheit, da mein Freund dort wohnt.

Und nein, ich habe noch keinen Bescheid abgegeben.

Zahlung Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Donnerstag, 29.11.2018 (vor 2144 Tagen) @ bini91

Ich bin weder Mieter noch Eigentümer, habe dort nichts gezahlt, nur eine jederzeit widderrufbare Wohngelegenheit, da mein Freund dort wohnt.

Gut, damit bist Du nicht „Inhaber“ der Nebenwohnung und auch nicht steuerpflichtig.

Und nein, ich habe noch keinen Bescheid abgegeben.

Das verstehe ich so, dass Du keine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgegeben hast.

Du hattest geschrieben, dass Du einen Brief mit der Aufforderung zur Nachzahlung dieser Zweitwohnsteuer erhalten hast. Von wann ist dieser Brief und steht da „Bescheid zur ZWSt“ oder ähnliches darüber und enthält der „Brief“ eine Rechtsbehelfsbelehrung?. Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, kann man dagegen vorgehen.

Welche Briefe hat die Stadt bisher an Dich geschickt, die nicht weitergeleitet wurden?

Ggf. über das Forum per Mail an mich.