Hauptwohnsitz bei Verheirateten

Malte, Montag, 11.02.2019 (vor 1993 Tagen)

Hallo,

als Verheiratete arbeiten wir in München, Teilzeit und Vollzeit, wohnen in einer Genossenschaftswohnung und haben uns 80 km entfernt eine Eigentumswohnung gekauft.

Wir werden uns unter der Woche hauptsächlich in München aufhalten, ab und zu auch Pendeln, und ansonsten die Wochenenden, Feiertage in der Eigentumswohnung verbringen.

Ist es möglich, daß der Ehemann seinen Hauptwohnsitz an den Wohnort der Eigentumswohnung verlegt und wir unseren Lebensmittelpunkt dort angeben und ich als Ehefrau mit Hauptwohnsitz in München gemeldet bleibe (die Genossenschafts-Satzung schreibt dies vor)? Und an welchem Ort wäre dann die ZWS fällig?

Hauptwohnung bei Verheirateten

Alfred @, Dienstag, 12.02.2019 (vor 1992 Tagen) @ Malte

Und an welchem Ort wäre dann die ZWS fällig?
In welchem Ort befindet sich die Zweitwohnung

Hauptwohnung bei Verheirateten

Malte, Dienstag, 12.02.2019 (vor 1992 Tagen) @ Alfred

in Garmisch

Hauptwohnung bei Verheirateten

Alfred @, Donnerstag, 14.02.2019 (vor 1990 Tagen) @ Malte

Bei Ehepaaren gilt § 21 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes
„Hauptwohnung eines verheirateten ... Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie ... lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie ....“, d.h.: eine Wohnung ist für beide die Hauptwohnung, die andere die Nebenwohnung.

Ob man Absatz 2
„In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.“,
für eure Absicht nutzen kann, ist für mich fraglich, ein unterschiedlicher Schwerpunkt der Lebensbeziehungen dürfte kaum plausibel zu erklären sein- Zweitwohnungsteuer fiele für den mit Nebenwohnung registrierten dann jeweils in München und Garmisch an.

Auch Absatz 4
Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten ... Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.“
dürfte kaum hilfreich sein. Auch hier fiele Zweitwohnungsteuer dann in München und Garmisch an.

§ 21Absatz 2 besagt:
"Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners."

Hauptwohnung bei Verheirateten

Malte, Donnerstag, 14.02.2019 (vor 1990 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Antwort.
Dann ist es wahrscheinlich am sinnvollsten München als Hauptwohnsitz für beide zu behalten und Garmisch als Zweitwohnsitz anzugeben, wo dann die ZWS fällig wird.
Kann man denn bei diesem Modell steuerlich eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Viele Grüße

Hauptwohnung bei Verheirateten

Alfred @, Donnerstag, 14.02.2019 (vor 1990 Tagen) @ Malte

Dann ist es wahrscheinlich am sinnvollsten München als Hauptwohnsitz für beide zu behalten und Garmisch als Zweitwohnsitz anzugeben, wo dann die ZWS fällig wird.

Wenn es melderechtlich richtig ist: Ja, Hauptwohnung in München, Nebenwohnung in Garmisch

Kann man denn bei diesem Modell steuerlich eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung geltend machen?

Das ist eine Frage des Einkommensteuerrechts. Da bin ich vorsichtig. Müsste aber gehen, wenn man den Lebensmittelpunkt in Garmisch plausibel geltend machen kann.

Hauptwohnung bei Verheirateten

Malte, Donnerstag, 14.02.2019 (vor 1990 Tagen) @ Alfred

Viele Dank für die Infos!