Berchtesgaden will keine Bürger mit Zweitwohnungen

Rebell @, Samstag, 28.09.2019 (vor 1672 Tagen)

Zweitwohnungen nur noch nach Genehmigung?
Deshalb sind Berchtesgaden und Schönau am Königssee einen radikaleren Schritt gegangen. Sie haben einen "Zweitwohnungsstopp" verhängt. Wer etwa in Berchtesgaden einen Nebenwohnsitz erwerben möchte, muss dies bei der Stadt beantragen. Im Regelfall werde die Genehmigung nicht erteilt, sagt Berchtesgadens Bürgermeister Franz Rasp gegenüber der dpa. Einige Absagen seien mittlerweile schon verschickt worden. "Wir wollen verhindern, dass Wohnraum leer steht", erklärt Rasp. Bestehende Zweitwohnungen haben dagegen Bestandsschutz. Bisher sind etwa sieben Prozent der Wohnungen im Kurort Zweitwohnsitze. Das sei im Verhältnis zu anderen Touristenorten wenig, solle allerdings auch nicht mehr werden.
Da bayernweite Verunsicherung herrscht vor Allem mit dem Begriff „Bestandschutz“ um hier klare Vorstellungen zu bekommen sei doch eine Aussage vom Bürgermeister Rasp hilfreich:

• Wer bisherige Zweitwohnung weiterhin nutzen will braucht also keine Genehmigung einholen? Vollkommen richtig denn Bestandschutz ist personenbezogen, sobald allerdings Nutzerwechsel stattfindet ist dieses obsolet und es muss bei beabsichtigter Nutzung als Nebenwohnung ein Antrag zu Erteilender Genehmigung gestellt werden
• Bezieht sich denn der Bestandschutz auf die Wohnung oder auf nur auf den Inhaber?
Entscheidend der bisherige Nutzer genießt Bestandschutz, welcher weder vererbbar noch übertragbar. Der neue Nutzer muss einen Genehmigungsantrag stellen. In der Regel ist dieser abzulehnen, soweit keine besondere Härte vorliegt(z.B. Berufspendler)
• bzw. den Eigentümer der im Grundbuch eingetragen ist? Nein – nur wer mit Zweitwohnsitz gemeldet ist!

• Wie wird denn eine Genehmigung behandelt wenn eine Übergabe an Sohn-Tochter oder Enkelkinder erfolgt- ist? für den Generationswechsel denn eine Genehmigung erforderlich? Die Antwort eindeutig ja aber wird nur erteilt bei berufsbedingter Sachlage
• Trifft es auch zu beim Verkauf einer derartigen Zweitwohnung, ist sodann für den oder die Erwerber ebenfalls eine Genehmigung von der Gemeinde erforderlich? Ja, denn ein Objekt kann nicht als Zweitwohnung verkauft werden, sondern als Wohneinheit. Der Erwerb ist nicht genehmigungspflichtig, allerdings die künftige Nutzung als Nebenwohnung
• Werden denn für derartige Genehmigungsverfahren auch Gebühren fällig? Ja !
• Wenn ja in welcher Höhe Zur Zeit 50 € Bearbeitungsgebühr!

Berchtesgaden will keine Bürger mit Zweitwohnungen

Kommunalfreund @, Donnerstag, 17.10.2019 (vor 1653 Tagen) @ Rebell

Zweitwohnungen nur noch nach Genehmigung?
Deshalb sind Berchtesgaden und Schönau am Königssee einen radikaleren Schritt gegangen. Sie haben einen "Zweitwohnungsstopp" verhängt. Wer etwa in Berchtesgaden einen Nebenwohnsitz erwerben möchte, muss dies bei der Stadt beantragen. Im Regelfall werde die Genehmigung nicht erteilt, sagt Berchtesgadens Bürgermeister Franz Rasp gegenüber der dpa. Einige Absagen seien mittlerweile schon verschickt worden"

Eigentlich haben doch alle Kommunen welche unter der Last dieser Bürger mit Zweitwohnungen zu leiden haben es viel besser machen können wenn schon vor 40 Jahren solche Zweitwohnungen gar nicht genehmigt worden wären.

Ich habe es schon immer begrüßt diesen unerwünschten Bürgern hätte man viel früher die Zähne zeigen müssen - die Zweitwohnungssteuer hat Null Erfolg gebracht die Einheimischen hatten auch von dieser Steuer keinen Nutzen - diese Einnahmen sind weniger als ein Tropfen Wasser auf einen heißen Stein.

Lasst uns gespannt sein wie mit diesen Genehmigungen etwas erreicht werden sollte - ich würde eher dazu übergehen und eine Frist setzen, wer innerhalb von ..........Jahren seine Wohnung nicht verkauft oder ganzjährig bewohnt wird einfach enteignet zum Wohle der Einheimischen Wohnungsnot!!

Man stelle die Wirkung sich vor 6 % Bürger mit Zweitwohnungen - das wäre doch gelacht wenn man diese vor Wirkungsvolle Tatsachen stellen würde?

Berchtesgaden will keine Bürger mit Zweitwohnungen

Rebell @, Samstag, 21.03.2020 (vor 1497 Tagen) @ Rebell

Zweitwohnungen nur noch nach Genehmigung?
Deshalb sind Berchtesgaden und Schönau am Königssee einen radikaleren Schritt gegangen. Sie haben einen "Zweitwohnungsstopp" verhängt. Wer etwa in Berchtesgaden einen Nebenwohnsitz erwerben möchte, muss dies bei der Stadt beantragen. Im Regelfall werde die Genehmigung nicht erteilt, sagt Berchtesgadens Bürgermeister Franz Rasp gegenüber der dpa.

Die Wahl zum Bürgermeister in Schönau am Königssee bei der Kommunalwahl 2020 kein Zweikampf die Wähler haben entschieden!
• Hannes Rasp (CSU): 81,79 % Zweitwohnungsbesitzer die rote Karte zeigen
hat sich bei den Wählern wohl durchgesetzt

• Sabine Kruis (Grüne) 18,03 Prozent
• Die Verantwortlichen in der BGLT müssten den Vermietern mehr zuhören. Außerdem müsse sich die BGLT als Dienstleister für die einzelnen Tourismusbetriebe verstehen. Die Zusammenarbeit unter den Touristinfos müsse verbessert werden, ebenso die Kommunikation. Aber auch zwischen TRBK, BGLT, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und den Touristikern müssten Kommunikation und Kooperation verbessert werden