Rechtswidrige Satzung Salzgitter ????

Fridolina, Montag, 30.12.2019 (vor 1571 Tagen)
bearbeitet von René, Montag, 13.01.2020

Hallo, ich wollte kurz darauf hinweisen, dass es sich lohnen könnte, mal die aktuelle Satzung Salzgitter betreffend rechtlich überprüfen zu lassen:
Dort ist unter $3, 2 folgende kuriose Einschränkung zu lesen, die letztlich darauf abzielt, Betroffene, wohl auch verheiratete Berufstätige, zum Wechsel des Wohnsitzes zur nötigen:
"Eine Steuerbefreiung nach Abs.1 Buchstabe c) oder d) ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der steuerpflichtigen Person ist."
Laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.9.15 komme es aber NICHT auf die zeitliche Nutzung an.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/doppelter-haushalt-befreiung-von-der-zwe...

Da die Stadt auf meine Einwände bisher nicht reagiert hat, stelle ich mich schon mal auf einen Widerspruch sowie eine Klage ein.
Gibt es hier eventuell weitere Betroffene, mit denen man ggf. eine Sammelklage führen könnte ?

Rechtswidrige Satzung Salzgitter ????

Alfred @, Dienstag, 31.12.2019 (vor 1570 Tagen) @ Fridolina

Dort ist unter $3, 2 folgende kuriose Einschränkung zu lesen, die letztlich darauf abzielt, Betroffene, wohl auch verheiratete Berufstätige, zum Wechsel des Wohnsitzes zur nötigen:
"Eine Steuerbefreiung nach Abs.1 Buchstabe c) oder d) ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der steuerpflichtigen Person ist."

Eine derartige Regelung findet sich in vielen Satzungen und wurde bisher für zulässig gehalten. Sie zielt auch nicht darauf ab, Betroffene, wohl auch verheiratete Berufstätige, zum Wechsel des Wohnsitzes zur nötigen. Die Regelung macht die Satzung wohl nicht rechtswidrig. Sie ist auch nicht kurios sondern konsequent aus dem Beschluss des BVerfG von 2005 abgeleitet. Danach bewirkt die Verweisung in den Satzungen auf die melderechtlichen Regelungen über die Definition der "Hauptwohnung", dass verheiratete Personen anders als nicht Verheiratete zur Zweitwohnungsteuer für die von ihnen vorwiegend benutzte Wohnung herangezogen werden, soweit die Familie im Übrigen eine andere Wohnung vorwiegend nutzt. Die melderechtlichen Regelungen, die eigentlich auf Besonderheiten familiären Zusammenlebens Rücksicht nehmen wollen, wirken sich durch ihre Inbezugnahme in den Satzungen nunmehr als eine Benachteiligung Verheirateter aus. Während nicht verheiratete Personen keine Zweitwohnungsteuer für die vorwiegend benutzte Wohnung zu entrichten haben, können Verheiratete die Besteuerung nicht vermeiden, wenn die Familie, von der sie nicht dauernd getrennt leben, die andere Wohnung vorwiegend benutzt.
Sie ist auch nicht kurios sondern konsequent aus dem Beschluss des BVerfG von 2005 abgeleitet. Danach bewirkt die Verweisung in den Satzungen auf die melderechtlichen Regelungen über die Definition der "Hauptwohnung", dass verheiratete Personen anders als nicht Verheiratete zur Zweitwohnungsteuer für die von ihnen vorwiegend benutzte Wohnung herangezogen werden, soweit die Familie im Übrigen eine andere Wohnung vorwiegend nutzt. Die melderechtlichen Regelungen, die eigentlich auf Besonderheiten familiären Zusammenlebens Rücksicht nehmen wollen, wirken sich durch ihre Inbezugnahme in den Satzungen nunmehr als eine Benachteiligung Verheirateter aus. Während nicht verheiratete Personen keine Zweitwohnungsteuer für die vorwiegend benutzte Wohnung zu entrichten haben, können Verheiratete die Besteuerung nicht vermeiden, wenn die Familie, von der sie nicht dauernd getrennt leben, die andere Wohnung vorwiegend benutzt.

Rechtswidrige Satzung Salzgitter ????

Fridolina, Dienstag, 31.12.2019 (vor 1570 Tagen) @ Alfred
bearbeitet von Fridolina, Dienstag, 31.12.2019

Hallo Alfred, zunächst einmal vielen Dank für die so schnelle Antwort, denn die Frist für eine angemessene Reaktion der Betroffenen ist - gerade über Weihnachten, wo eigentlich anderes im Vordergrund steht - gefühlt kürzer als sonst, und diesbezüglich dürfte der Zeitpunkt auch nicht rein zufällig gewählt worden sein. Allerdings bin ich in mehrfacher Hinsicht komplett irritiert.
1) Wenn etwas weit verbreitet ist, heißt das nicht immer, dass es auch rechtmäßig ist. Der Link bezüglich des SPÄTEREN Urteils vom Bundesfinanzhof (2015) wird da sicher nicht grundlos vorzufinden gewesen sein. Soll der nun ungültig sein ??
2) In der besagten Satzung war ja die Rede davon, dass man bei vorwiegender Nutzung der Zweitwohnung gerade von der Zweitwohnsitzsteuer befreit sein solle, auch als Verheirateter.
Üblicherweise muss dann aber die Zweitwohnung zur Erstwohnung deklariert werden, obwohl es in heutigen Zeiten von Teilzeitansprüchen, gerade bei Frauen, zu unterschiedlichen Stundenzahlen und zeitweise auch zu freien Tagen kommen kann (Beispiel: Lehrer), womit sich die Häufigkeit des Aufenthaltes ohnehin nicht mehr so einfach ermitteln lässt, zumal sie ständig wechselt. Als Lehrer kann man hier sein jeweiliges Deputat übrigens jährlich neu festsetzen lassen - ohne Angabe von Gründen.
3) Dass die Stadt Salzgitter ein Interesse daran hat, mehr Einwohner mit Erstwohnsitz zu gewinnen, daraus hat sie im Übrigen keinerlei Hehl gemacht. Schließlich gibt es dafür eigens Gelder zugewiesen.
4) Ansonsten ist die Lage so, dass wir als Ehepaar ein Haus bei Göttingen haben, aber beide in Salzgitter (allerdings 14 km voneinander entfernt) einer festen Arbeit nachgehen und somit auch eine kleine Nebenwohnung haben.
Der 2. Wohnsitz liegt in der Nähe der Schule, die mir kein Arbeitszimmer stellen kann. In den Freistunden benötige ich natürlich nicht nur ein einzelnes Arbeitszimmer, sondern auch Toilette etc.
Mein Mann muss unter der Woche immerhin noch 14 km fahren, ist allerdings auch nicht mehr der Jüngste und muss demnächst in Kurzarbeit.
Eine kurze Heimfahrt unter der Woche mit einem gemeinsamen Auto ist meist möglich.
Unsere doppelte Haushaltsführung wurde vom FA Göttingen seit Jahren anerkannt.
Man gehe übrigens davon aus, dass die Hälfte der Betroffenen den 2. Wohnsitz nun abmeldet,womit nicht Studenten gemeint sein können, die von den Zahlungen ausgenommen sind.
Wie ist das dann mit dem vielzitierten Klimaschutz vereinbar, wenn nun ohne 2. Wohnsitz viel mehr gefahren wird bei höherer Pendlerpauschale ???

Rechtswidrige Satzung Salzgitter ????

Rebell @, Sonntag, 12.01.2020 (vor 1559 Tagen) @ Fridolina

Man gehe übrigens davon aus, dass die Hälfte der Betroffenen den 2. Wohnsitz nun abmeldet,womit nicht Studenten gemeint sein können, die von den Zahlungen ausgenommen sind.

Sehr zutreffend formuliert, im Grunde ist diese Zweitwohnungssteuer nur als Abzocke in Tateinheit zu betrachten- denn mit dieser Besteuerung besteht eben jenen Kommunen welche sich dafür entscheiden- die Möglichkeit anderen die Bürger mit Erstwohnsitz abzujagen um die Vorteile des Kommunalen Finanzausgleich zu genießen.
Wir vom Verein Freunde für Ferien in Bayern haben schon vor 15 Jahren der bayerischen Staatsregierung bzw. allen Landtagsabgeordneten sogar noch über Petitionen den Vorschlag unterbreitet - auf diese Ungereimtheiten Zwst könnte man bundesweit verzichten wenn eben auch die Bürger mit Zweitwohnungen beim Finanzausgleich berücksichtigt würden.
Dazu gabs einfach die Antwort: "Diese Vorschläge müsst Ihr bei allen übrigen Landesregierungen in Deutschland vortragen, denn in Bayern hatte man das ja schon 1988 so praktiziert!"
Das ist nun der nächste widersprüchliche Knackpunt - denn mit dem Ermächtigungsgesetz von 2004 wurde sodann das 1988 beschlossene Verbot aufgehoben und die Kommunen wurden ermächtigt ab 2005 eine Zwst zu erheben - es bestand kein muss -lediglich ein kann.
Skandalös darf auch erwähnt werden- man hat den Kommunen versprochen weiterhin diese Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze aufrecht zu erhalten - es waren immerhin 35 Mio€ (2005) jährlich - als diese Ungereimtheiten eingeklagt worden sind - hat man bei der CSU-Alleinherrschaft innerhalb weniger Wochen die Abschaffung 2014 dieser Regelung beschlossen und zwar in 25 %igen Schritten nach Widerständen von den Kommunalverbänden allerdings noch
nachgelegt und verlängert bis 2024!
Inzwischen mussten in Bayern innerhalb von wenigen Jahren diese rechtswidrigen Satzungen nun 2 x geändert werden - dabei steht heute schon fest- die nächsten müssen nun ausgearbeitet werden und in Kraft treten- damit diese wieder zu Fall gebracht werden können.
Hätte man allerdings die Sache mit KFAG verfolgt bliebe diese ganze Diskussion überflüssig und die Kommunen hätten sichere Einnahmen ohne großen Verwaltungsaufwand - denn dieser frisst inzwischen 50 % auf und der Rest muss für Bearbeitung von Widersprüchen und Gerichtsverfahren ausgegeben werden - folglich fast ein Nullsummenspiel- ABER es ist Bundes- und Landespolitik!

Wie ist das dann mit dem vielzitierten Klimaschutz vereinbar, wenn nun ohne 2. Wohnsitz viel mehr gefahren wird bei höherer Pendlerpauschale ???

Das ganz hysterische Klimageplänkel ist beispielhaft wie man die Mehrzahl der Bürger verarscht!

Rechtswidrige Satzung Salzgitter ????

Fridolina, Sonntag, 12.01.2020 (vor 1559 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank, Rebell, für die ausführlichen Informationen.
Im Begleitschreiben der Salzgitteraner Satzung war ausdrücklich von der Empfehlung zur Ummeldung die Rede, was ich als Unding empfinde, zumal man doch eigentlich meist keinen Entscheidungsspielraum hat.
Ich nenne es sogar sittenwidrige Nötigung oder Mausefalle, wenn berufstätige Ehepaare entweder Zweitwohnsitzsteuer zahlen sollen oder riskieren, die doppelte Haushaltsführung zu verlieren, ggf. auch rückwirkend.
Diesbezüglich wurde allerdings vor einigen Jahren schon gegen das Finanzamt des Hauptwohnsitzes Recht gesprochen, zumal wir unseren Lebensmittelpunkt im eigenen Haus eindeutig nachweisen konnten.
Nun habe ich im Gegensatz zu meinem Mann die Nebenwohnung in den letzten Jahren unterhälftig genutzt, da ich als Lehrerin z.B. gerade mein Arbeitskonto abbummele und ansonsten auch unterrichtsfreie Tage habe.
Mal sehen, ob nun meinem Ehemann ein anderer Hauptwohnsitz sowie ein anderes Finanzamt zugewiesen wird....Das wäre spaßig.
Arbeitszimmer: Da mir dieses mit A 13 nicht gestellt werden kann trotz unzähliger Freistunden während des Dienstgeschäftes, was sich zuweilen bis abends erstreckt, muss ich es samt Toilette etc. selbst finanzieren.
Wenn jetzt noch eine Zweitwohnungssteuer hinzukäme, wäre ich doppelt benachteiligt.
Ich wundere mich darüber, dass dies alles rechtens sein soll.
Aber die Verwaltungsgerichte sind offenbar häufig politisch besetzt und fallen den Stadträten sicher nicht in den Rücken, oder ?