Tegernsee

Tegernsee, Samstag, 21.11.2020 (vor 1343 Tagen)

Hallo liebes Forum,

meine Oma hat eine Wohnung in Tegernsee. Die Wohnung wird von der gesamten Familie im Wechsel genutzt. Aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes auf 20 % muss sie jetzt über 2.500 € im Jahr entrichten. Meine Oma hat es jetzt bezahlt, will es zukünftig aber nicht akzeptieren. Ich habe jetzt in Erfahrung gebracht, dass wohl durch einen Rechtsanwalt Hermes, der Spezialist für Zweitwohnungssteuer ist, ein Verfahren vorm Verwaltungsgericht München läuft, der sich bis dahin erfolgreich gewehrt hat. Weiss jemand genaues?

Tegernsee

Rebell @, Montag, 23.11.2020 (vor 1342 Tagen) @ Tegernsee

Hallo liebes Forum,

meine Oma hat eine Wohnung in Tegernsee. Die Wohnung wird von der gesamten Familie im Wechsel genutzt. Aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes auf 20 % muss sie jetzt über 2.500 € im Jahr entrichten. Meine Oma hat es jetzt bezahlt, will es zukünftig aber nicht akzeptieren.

Da ist wohl die Oma nicht die Einzige Betroffene- aber die allermeisten meckern und erhben nicht mal einen Widerspruch, aus diesem Grunde können sich Richter darauf berufen, die meisten von der Steuer Betroffenen akzeptieren ohne Widerspruch. Wenn von 600 Bescheiden nur 50 Widerspruch einlegen und davon 48 diesen wieder zurücknehmen, da lacht sich doch Bgm. Hagn ins Fäustchen!!!

Ich habe jetzt in Erfahrung gebracht, dass wohl durch einen Rechtsanwalt Hermes, der Spezialist für Zweitwohnungssteuer ist, ein Verfahren vorm Verwaltungsgericht München läuft, der sich bis dahin erfolgreich gewehrt hat. Weiss jemand genaues?

JA Es gibt noch weitere Verfahren -wie z.B. v. Mitgliedern vom Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. mit einem anderen Anwalt - es geht eigentlich wieder darum ob diese Satzungen wiederholt rechtswidrig sind. ABER wie in der Vergangenheit - sollte ein Richter dem Kläger Recht geben in erster Instanz- dann schaltet sich die Staatsregierung ein und empfiehlt der Gemeinde oder Stadt auf alle Fälle in Revision zu gehen!! Folglich ist es für einen Richter nicht ganz leicht- denn der Staat ist Brotgeber- und wenn es um die Zweitwohnungssteuer geht hat der Freistaat den längeren Arm !!! Nur wenn vom OVG Revision zugelassen wird bestehen Hoffnungen beim Bundesverwaltungsgericht mal wieder REcht zu bekommen, denn diese Länderunabhängigen Richter haben längst erkannt wo die Probleme bei der bayer. Zwst liegen - es ist wohl die Bemessungsgrundlage- denn man hat hier bei der bayer. Zwst den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht.
Niemand hat überlegt wie hoch eigentlich der Aufwand sei eine derartige Steuer zu erheben- und exakt das bemängelten bisher die Richter in Leipzig wegen rechtswidrigen Satzungen !

Tegernsee

Tegernsee, Dienstag, 24.11.2020 (vor 1340 Tagen) @ Rebell

Danke für die Antwort. Meine Fragen beantwortet dies nicht. Kennen Sie Herrn RA Hermes und gibt es gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München gegen Tegernsee, die noch nicht entschieden sind, oder wissen Sie es gar nicht. Bitte nur antworten, wenn Sie wirklich Ahnung haben, anderenfalls werde ich versuchen, selbst bei Gericht nachzufragem.

Tegernsee

Rebell @, Mittwoch, 25.11.2020 (vor 1340 Tagen) @ Tegernsee
bearbeitet von René, Donnerstag, 26.11.2020

Danke für die Antwort. Meine Fragen beantwortet dies nicht. Kennen Sie Herrn RA Hermes

Ja der ist mir nicht unbekannt - ist erreichbar tägl. etwa ab 10:00 Uhr sofern nicht bei einer Gerichtsverhandlung - mir ist sogar die Tel. [Telefon entfernt] bekannt

und gibt es gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München gegen Tegernsee, die noch nicht entschieden sind,

ja es konnte eben am 13.10.vom Gericht nicht geklärt werden, da wohl das von der Stadt Tegernsee auch zu spät vorgelegte Gutachten bezweifelt worden ist gab es kein Urteil und ist in der Sache M 10 K 19.176 noch nicht entschieden. Hier besteht noch Aufklärungsbedarf, ob für die Berechnung der fiktiven Jahresnettokaltmiete die richtige ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen wurde. so das Fazit bei der Verhandlung.*)

oder wissen Sie es gar nicht.

Ihre Vermutung ob ich als Dummkopf nichts wisse ehrt mich natütlich ganz besonders.

Bitte nur antworten, wenn Sie wirklich Ahnung haben, anderenfalls werde ich versuchen, selbst bei Gericht nachzufragem.

Ob das Gericht wohl eine ausführlicher Antwort geben wird- bitte versuchen Sie es selbst, in der Regel gibts über laufende Verfahren kaum vom GEricht für Presse eine Auskunft-

*)einer von vielen Knackpunkten in allen bayerischen Satzungen ist die Bemessungsgrundlage - da in der Regel diese "geschätzt" wird- da eben rechtliche Grundlagen fehlen so wie im Mieterschutzgesetz kann ein Vermieter nur einen Mietpreis fordern, den ein amtlich anerkannter Sachverständiger ausgearbeitet hat- und das geht nicht ohne die Wohnung betreten zu haben. Dieses hat wohl der Gutachter für Tegernsee nicht so vollzogen - also mit einem Gefälligkeitsgutachten hat man mal wieder willkürlich versucht den Steuerzahler übers Ohr zu hauen.
Der Betroffene hat sich mit Widerspruch und Klage zur WEhr gesetzt, all jene die meckern und nichts unternehmen bzw. einfach zahlen, möchten von solchen Prozessen Vorteile geniessen ohne Prozessrisiko zu tragen??????????? das ist das Dilemma rund um die Zweitwohnungssteuer!!!

Tegernsee

René ⌂ @, Donnerstag, 26.11.2020 (vor 1339 Tagen) @ Rebell

Als Admin habe ich eingegriffen und die Telefonnummer entfernt. Mir liegt keine Einwilligung vor, hier eine Telefonnummer eines Anwalts zu verbreiten. Wenn es diese gibt, dann setze dich mit mir in Verbindung, siehe Kontaktformular im Impressum. Oder biete dem Anwalt an, sich hier zu äußern.

Tegernsee

René ⌂ @, Donnerstag, 26.11.2020 (vor 1339 Tagen) @ Tegernsee

Mir ist von einem Klageverfahren diesbzgl. bisher nichts bekannt - und bin als Seitenbetreiber auch zurückhaltend, was die Äußerungen von Rebell anbelangen.

Ich fand in der Suche folgenden Artikel in der Abendzeitung München, jedoch ist die Zeitung dem Boulevard zugeordnet. Sprich: Man kann sich auf den Inhalt nicht verlassen. Allein die Wortwahl "Abzocke" deutet auch dahin. Seriöse Quellen habe ich dazu auf die schnelle keine gefunden.

In dem Artikel steht jedenfalls auch der voll Name. Das sollte ausreichen, um mit der Suchmaschine deines Vertrauens an den Anwalt zu gelangen.

(Die Mobilnummer, die Rebell hier gepostet hat, habe ich vorsorglich gelöscht - möchte da keinen Ärger haben)

Allgemein habt ihr einen kleinen Fehler bisher getan: ihr habt den eigentlichen Bescheid akzeptiert. Dagegen hättet ihr sonst Widerspruch einlegen müssen. Denn für Folgezeiträume gibt es in der Regel keine neuen Bescheide.

Tegernsee

Rebell @, Freitag, 27.11.2020 (vor 1338 Tagen) @ René

Mir ist von einem Klageverfahren diesbzgl. bisher nichts bekannt - und bin als Seitenbetreiber auch zurückhaltend,

Danke Rene wenn allerdings sogar das Aktezeichen genannt ist, ja wie könnte man noch deutlicher einen Hinweis liefern?

was die Äußerungen von Rebell anbelangen.

bitte mal zurückblättern, denn Rebell`s Hinweise mit den Gerichtsentscheidungen vergleichen - das müsste wohl genügen?

Danke Rene wenn allerdings sogar das Aktezeichen genannt ist, ja wie könnte man noch

Ich fand in der Suche folgenden Artikel in der Abendzeitung München, jedoch ist die Zeitung dem Boulevard zugeordnet. Sprich: Man kann sich auf den Inhalt nicht verlassen. Allein die Wortwahl "Abzocke" deutet auch dahin. Seriöse Quellen habe ich dazu auf die schnelle keine gefunden.

wahrscheinlich nur in Boulevard seriöse Quellen

In dem Artikel steht jedenfalls auch der voll Name. Das sollte ausreichen, um mit der Suchmaschine deines Vertrauens an den Anwalt zu gelangen.

Da hat Rene wohl Recht - den Vorschlag hätte man auch wählen können- Aber manche sind halt a bisserl einfallslos

(Die Mobilnummer, die Rebell hier gepostet hat, habe ich vorsorglich gelöscht - möchte da keinen Ärger haben)

Ja das kann auch Rebell verstehen- wegen verbotener Werbung


Allgemein habt ihr einen kleinen Fehler bisher getan: ihr habt den eigentlichen Bescheid akzeptiert. Dagegen hättet ihr sonst Widerspruch einlegen müssen. Denn für Folgezeiträume gibt es in der Regel keine neuen Bescheide.

Ok Rene- damit ja auch der erste Kommentar von Rebell bestätigt

Tegernsee

René ⌂ @, Montag, 30.11.2020 (vor 1334 Tagen) @ Rebell

Mir ist von einem Klageverfahren diesbzgl. bisher nichts bekannt - und bin als Seitenbetreiber auch zurückhaltend,


Danke Rene wenn allerdings sogar das Aktezeichen genannt ist, ja wie könnte man noch deutlicher einen Hinweis liefern?

Ja, dieses Aktenzeichen (gemeint ist hier "M 10 K 19.176") habe in der Tat vorher gelesen. Die Suchmaschinen meines Vertrauens haben hier allerdings keinerlei Treffer aufgezeigt - was sonst bei Aktenzeichen aber üblich ist.

wahrscheinlich nur in Boulevard seriöse Quellen

Widerspruch in sich.

Ja das kann auch Rebell verstehen- wegen verbotener Werbung

Nein. Darum geht es nicht. Wenn der Anwalt es möchte, darf er sich gerne hier registrieren - und dann hat er es in der Hand, was er preis geben möchte.

Tegernsee

Rebell @, Montag, 30.11.2020 (vor 1334 Tagen) @ René

Ja, dieses Aktenzeichen (gemeint ist hier "M 10 K 19.176") habe in der Tat vorher gelesen. Die Suchmaschinen meines Vertrauens haben hier allerdings keinerlei Treffer aufgezeigt - was sonst bei Aktenzeichen aber üblich ist.

Entweder falsche Suchmaschine ?
Mir ist nicht bekannt, dass man über die Eingabe eines Aktenzeichen den Inhalt der Klage bzw. der Vorgang des laufenden Verfahren einem Unbeteiligten Einblick gewährt wird??
Es ist allerdings möglich als Zuhörer aus einer stattgefundenen Verhandlung den Verlauf des Verfahren hautnah verfolgen kann, hier wurde bisher kein Richterspruch möglich, und ob der Gutachter überhaupt in der Lage sein wird Bweise für die Miethöhe exakt für dieses umstrittene Objekt eigentlich glaubwürdig liefern kann ohne die Wohnung gesehen oder besichtigt zu haben

Aus diesem Grunde ist wohl auch der weitere Verlauf dieses Verfahrens von großer Bedeutung.
Wenn eben auf den BFH Bezug genommen wird oder auf das Mieterschutzgesetz wo beides mal unmissverständlich geregelt- bei Mietpreisfestlegung besonders beim Eigentum --denn dort greift ein Mietspiegel eben nicht- die Nutzung in Mietpreis festzulegen - wo es eben bei der Bemessungsgrundlage zur Zwst ankommt.
Der Gestzgeber hat erlaubt und nicht vorgeschrieben wie der Aufwand besteuert werden kann, die Gemeinden sind in der Beweispflicht und nicht der Eigentümer einer Zweitwohnung.
WEnn diese Kommunen eine Zweitwohnungssteur erheben beabsichtigen sollten diese auch den Beweis über Einzelgutachten für einen Mietpreis vorlegen - alles andere ist nür über Schätzungen oder betrügerischen Beweisversuchen möglich!!

Tegernsee

René ⌂ @, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1325 Tagen) @ Rebell

Entweder falsche Suchmaschine ?
Mir ist nicht bekannt, dass man über die Eingabe eines Aktenzeichen den Inhalt der Klage bzw. der Vorgang des laufenden Verfahren einem Unbeteiligten Einblick gewährt wird??

Das nicht. Aber in der Regel gibt es ja Ladungen zu diesen Aktenzeichen.