Zweitwohnsitzsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Sponti, Donnerstag, 08.07.2021 (vor 995 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich habe einen Brief mit der Aufforderung zur "Steuererklärung zur Zweitwohnung" erhalten und bin nun zum ersten mal mit dieser Steuer in Berührung gekommen.

Meine Situation stellt sich wie folgt dar:

Ich habe 2014 das zweite Haus (in einem anderen Ort) meiner Eltern gekauft. Aufgrund einer temporären (damals noch nicht absehbar) Betreuungssituation und privatem Ärger mit der Partnerin habe ich mich bei meinen Eltern wohnhaft gemeldet und habe dort über das Jahr 2015 bis Anfang 2016 auch mehr oder minder gewohnt, ohne jedwede Mietzahlung.

Das gekaufte Haus war und ist bis heute in meinem Eigentum, meine Partnerin (wir beide sind nicht verheiratet)hat damals weiter dort gewohnt und wohnt mir mir zusammen (ich wieder seit 2016) bis heute dort.
Ich habe es dann versäumt, mich zurückzumelden in dem Ort, wo mein Haus steht. Nun kam vor ein paar Tagen die Aufforderung zur Steuererklärung.

Meine Frage ist, kann man diese Steuer umgehen, wie sähe die Argumentation gegenüber der Stadt aus? Habe ich mich unwissentlich strafbar gemacht mit der nicht-Rückmeldung?


Vielen Dank im Voraus für das Lesen meines Problems!

Mit besten Grüßen

Zweitwohnsitzsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Kommunalfreund @, Freitag, 09.07.2021 (vor 994 Tagen) @ Sponti

Ich habe 2014 das zweite Haus (in einem anderen Ort) meiner Eltern gekauft. Aufgrund einer temporären (damals noch nicht absehbar) Betreuungssituation und privatem Ärger mit der Partnerin habe ich mich bei meinen Eltern wohnhaft gemeldet und habe dort über das Jahr 2015 bis Anfang 2016 auch mehr oder minder gewohnt, ohne jedwede Mietzahlung.

Es kommt wohl auf den Ort und deren Satzung an- Wie ist der Name des Ortes?

Das gekaufte Haus war und ist bis heute in meinem Eigentum, meine Partnerin (wir beide sind nicht verheiratet)hat damals weiter dort gewohnt und wohnt mir mir zusammen (ich wieder seit 2016) bis heute dort.

???hat die Partnerin auch Miete bezahlt ???

Es wäre auch interessant zu erfahren wie der zweite Ort heißt ?

Ich habe es dann versäumt, mich zurückzumelden in dem Ort, wo mein Haus steht. Nun kam vor ein paar Tagen die Aufforderung zur Steuererklärung.

Falsche Wohnsitzanmeldungen können doch korrigiert werden?

Meine Frage ist, kann man diese Steuer umgehen, wie sähe die Argumentation gegenüber der Stadt aus?

Das kommt eben darauf an ob in beiden Orten (Stadt) eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird.

Habe ich mich unwissentlich strafbar gemacht mit der nicht-Rückmeldung?

Deswegen ist noch niemand im Gefängnis gelandet- Die meisten Kommunen versuchen mit der Zweitwohnungssteuer möglichst viel Erstwohnsitzanmeldungen zu erreichen wegen dem Kommunalen Finanzausgleich - oder einfach solche Bürger abzuzocken, dazu auch noch oft mit unseriösen rechtswidrigen Satzungen - denn GEld stinkt nicht egal wo und wie es eingenommen werden kann


Vielen Dank im Voraus für das Lesen meines Problems!

Mit besten Grüßen

Also mal diese neuen Fragen evenntuell beantworten !

Zweitwohnsitzsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Sponti, Freitag, 09.07.2021 (vor 994 Tagen) @ Kommunalfreund

Ich habe 2014 das zweite Haus (in einem anderen Ort) meiner Eltern gekauft. Aufgrund einer temporären (damals noch nicht absehbar) Betreuungssituation und privatem Ärger mit der Partnerin habe ich mich bei meinen Eltern wohnhaft gemeldet und habe dort über das Jahr 2015 bis Anfang 2016 auch mehr oder minder gewohnt, ohne jedwede Mietzahlung.

Hier ist noch zu ergänzen: Ich hab dort im Gästezimmer schlafen können, habe keine Einliegerwohnung oder sowas genutzt. Ich habe in 2015 auch immer mal wieder in meinem Haus geschlafen und mich ein paar Tage dort aufgehalten. Es kam hinsichtlich Partnerschaft auf eine räumliche Trennung an, was dann Anfang 2016 wieder rückgängig gemacht wurde. Ab da hab ich versäumt, mich zurückzumelden. Habe auch keine Dringlichkeit erkannt in dem Moment, weil ja meine Eltern, und habe es dann über die Jahre versäumt.

Es kommt wohl auf den Ort und deren Satzung an- Wie ist der Name des Ortes?

Standort meines Hauses ist Wilhelmshaven, die Anschrift bei meinen Eltern liegt in der Gemeinde Zetel, Lk. Friesland.

Das gekaufte Haus war und ist bis heute in meinem Eigentum, meine Partnerin (wir beide sind nicht verheiratet)hat damals weiter dort gewohnt und wohnt mir mir zusammen (ich wieder seit 2016) bis heute dort.


???hat die Partnerin auch Miete bezahlt ???

Nein, die Partnerin zahlt mit den Kredit ab und hat dafür eine Sicherung im Grundbuch eingetragen. Das habe ich vor etlichen Jahren auch schonmal mit dem Finanzamt klären müssen, war ihnen dann aber schlüssig.

Es wäre auch interessant zu erfahren wie der zweite Ort heißt ?

Ich habe es dann versäumt, mich zurückzumelden in dem Ort, wo mein Haus steht. Nun kam vor ein paar Tagen die Aufforderung zur Steuererklärung.


Falsche Wohnsitzanmeldungen können doch korrigiert werden?

Wie lang ist sowas möglich? Machen die Meldeämter dies einfach, oder ist es ein schwieriges Unterfangen?

Meine Frage ist, kann man diese Steuer umgehen, wie sähe die Argumentation gegenüber der Stadt aus?


Das kommt eben darauf an ob in beiden Orten (Stadt) eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird.

Habe ich mich unwissentlich strafbar gemacht mit der nicht-Rückmeldung?


Deswegen ist noch niemand im Gefängnis gelandet- Die meisten Kommunen versuchen mit der Zweitwohnungssteuer möglichst viel Erstwohnsitzanmeldungen zu erreichen wegen dem Kommunalen Finanzausgleich - oder einfach solche Bürger abzuzocken, dazu auch noch oft mit unseriösen rechtswidrigen Satzungen - denn GEld stinkt nicht egal wo und wie es eingenommen werden kann


Vielen Dank im Voraus für das Lesen meines Problems!

Mit besten Grüßen


Also mal diese neuen Fragen evenntuell beantworten !

Vielen Dank!

Zweitwohnsitzsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Sponti, Montag, 12.07.2021 (vor 991 Tagen) @ Sponti

Hat jemand noch Ratschläge? Ist es vielleicht sinnvoll, einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Amt zu vereinbaren und sich darzulegen?
Ich habe ja im Grunde genommen versäumt mich umzumelden. Greift da die Möglichkeit, sich um die Korrektur des Melderegisters zu bemühen?
Ich habe Sorgen/Probleme die Steuererklärung auszufüllen. Ich will mich da nicht in unnötige Schwierigkeiten bringen, die nicht sein müssen. Ich hab hier schon einige Formulierungen gelesen im Forum, bin mir aber jeweils nicht sicher ob es für mich passt.

Ich hoffe, dass jemand noch ein paar Anregungen/Tipps für mich hat.

Besten Gruß

Zweitwohnungsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Alfred @, Montag, 12.07.2021 (vor 991 Tagen) @ Sponti

Melderecht:
Unterlassene Meldung = Ordnungswidrigkeit = mögliches Bußgeld bis 1.000 €

Zweitwohnungssteuer:
Da sollte die Entscheidung des BVerwG (Urteil vom 13.05.2009 – 9 C 7.08) helfen.
„Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung darf der Satzungsgeber die Zweitwohnungssteuerpflicht auch ohne Rücksicht auf die einzelnen Umstände der Wohnungsnutzung von den melderechtlichen Erklärungen des Steuerpflichtigen abhängig machen. Denn es ist davon auszugehen, dass das allgemeine Wohnbedürfnis in der Regel in der als Hauptwohnung gemeldeten Wohnung gedeckt wird und die Innehabung der als Nebenwohnung gemeldeten Wohnung daher einen zusätzlichen Aufwand darstellt. Bundesrecht ist nur dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.“

Zweitwohnungsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Sponti, Montag, 12.07.2021 (vor 991 Tagen) @ Alfred

Danke für den Gesetzestext!

Wenn ich es (nach 20x lesen :-) ) richtig verstehe, kommt es bei der Erhebung der Steuer zwar auf den Meldestatus an. Wenn dieser aber nicht richtig ist (in meinem Fall Versäumnis der Abmeldung bei meinen Eltern und Rückanmeldung in meinem Haus) muss auf die richtigen Meldeverhältnisse seitens der Stadt eingegangen werden.

Ich frage mich, wie ich vorgehen muss: Ist es richtig, wenn ich mich

- bei meinen Eltern abmelde (aktuell einziger Wohnsitz, Nebenwohnung soll ja laut Erklärung mein eigenes Haus sein aufgrund des Grundbuchs, da Eigentümer)

- versuche, die Abmeldung rückzudatieren auf 2016, als ich tatsächlich wieder mit meiner Partnerin zusammengelebt habe im eigenen Haus (hier ggf. Zeugen? und/oder Versicherung an Eides statt?) Ist dann noch eine Melderegisterkorrektur notwendig oder macht das Amt dies?

- dann die Erklärung abschicke? (ich bin mir nicht sicher was ich dort notieren soll)


Vielen Dank für eure Hilfe!!

Zweitwohnungsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Kommunalfreund @, Freitag, 16.07.2021 (vor 987 Tagen) @ Sponti

- bei meinen Eltern abmelde (aktuell einziger Wohnsitz, Nebenwohnung soll ja laut Erklärung mein eigenes Haus sein aufgrund des Grundbuchs, da Eigentümer)

Alles schön und gut. jene Kommunen welche sich nicht scheuten mit hohem Aufwand eine Zweitwohnungssteuer zu verlangen werden eben weder auf die Steuereinnahmen noch auf den Kommunalen Finazausgleich verzichten
Die Einnahmen im KFAG sind ohne Verwaltungsaufwand wesentlich höher als die Zweitwohnungssteuer je einbringen kann

- versuche, die Abmeldung rückzudatieren auf 2016,

Damit beginnt auch für die Gemeinde das Problem - bei Zustimmung kann eben auch nicht rückwirkend die Einnahme im KFAG generiert werden und eben wegen dem fehlenden KFAG bei den Inhabern mit Zweitwohnsitz hat man ja das Instrument Zweitwohnungssteuer für rechtlich zulässig in die Welt gesetzt -

Der Grundbegriff bei den Satzungen " Den Aufwand zu besteuern ist längst nicht mehr treffend formuliert es ist eine Lüge- denn nachdem es bei Banken keine Zinsen mehr gibt ist eben die Zweitwohnimmobilie eine Kapitalanlage mit relativ hoher sicherer REndite- folglich auch kein Aufwand den eine Kommune eigentlich gar nich nachweisen kann- weder über Mietspiegel , denn für eigengenutzte Immobilie kann kein Mietspiegel erstellt werden


- dann die Erklärung abschicke? (ich bin mir nicht sicher was ich dort notieren soll)


Es fehlt nun eine Grundsatzentscheidung - alles andere ist willkürliche ????????????????!!