HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungssteuer

FIMO, Samstag, 18.12.2021 (vor 849 Tagen)

Hallo zusammen,
ich erkläre mal mein Anliegen.

Ich habe im Raum Havelland Gemeinde Ketzin ein "Wochenendgrundstück" mit einem Holzhäusschen,
welches natuürlich Chic hergerichtet und Verputzt ist, drauf.
Das ganze Areal ist ca. 5HA groß zu je 1000qm großen Grundstücken, teilweise Eigentumsland, teilweise Pachtland von der Gemeinde.
Achtung, das ist keine Kleingartenkolonie.


Am 16.12.2021 wurde mir auf dem Postweg von der Stadt Ketzin/Havel ein Schreiben sowie einer dreiseitigen Erklärung (Formulare) zugesendet.
Der genannte Beschluss bzw. Satzung wurde nicht mitgesendet.

Hmm, bin erstmal aus allen Wolken gefallen, da es mir sowas von neu ist das ein Wochenendgrundstück / Garten als zweitwohnsitz gilt,
zudem ich mich meines Wissens nach da ja gar nicht Anmelden darf oder doch und irgendwo hab eich mal gelesen...
Das sog. Grundstücke aus dem Jahre Schnee mit sog. Bestandsschutz eh nicht Anmeldepflichtig sind bzw. auch dann irgendwie mit dem Baurecht beissen würde?

Was mich jetzt auch noch verwundert ist, das ich der einzige bin der dieses Schreiben bekommen hat.
Hat mich jemand angeschwärzt oder hat der Gemeinde mein Kommentar bei FB zur geplanten 80 HA Photovoltaikanlage nicht gefallen....


Was kann ich tun wie verhalte ich mich nun richtig ?


Danke!

HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Samstag, 18.12.2021 (vor 849 Tagen) @ FIMO

... ein "Wochenendgrundstück" mit einem Holzhäusschen, ...

ZWStS Ketzin:
Als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung gilt jeder umschlossene Raum, der über:
- mindestens ein Fenster,
- eine Form der Elektroenergieversorgung,
- Trinkwasserversorgung in der Wohnung oder in erreichbarer Nähe
verfügt …

Achtung, das ist keine Kleingartenkolonie.

Fällt also nicht unter das Bundeskleingartengesetz.

Der genannte Beschluss bzw. Satzung wurde nicht mitgesendet.

Satzung ist korrekt veröffentlicht.

Hmm, bin erstmal aus allen Wolken gefallen, da es mir sowas von neu ist das ein Wochenendgrundstück / Garten als zweitwohnsitz gilt,

Es geht hier um die "Hütte" - Wohnung im Sinne der Satzung. Wohnsitz ist hier irrelevant.

Weiteres Vorgehen:
Abgabe der Erklärung ist verpflichtend. Vorher würde ich allerdings - aus purer Bosheit - die Stadt schriftlich um Erläuterung (mit Angabe der Rechtsgrundlage) bitten, was ein "Hauptwohnsitz" ist und welchen Zweck das Fugen"s" hat. Verschafft zumindest Zeit.

HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer

FIMO, Sonntag, 19.12.2021 (vor 849 Tagen) @ Alfred

Danke für die Antwort.

- ein Fenster ist vorhanden
- Strom ist auch vorhanden
- Trinkwasser ist nicht vorhanden auch nicht annähernd in der nähe

nachdem ich ja der einzige bin der das schreiben bekommen hat, liegt da nicht eine Ungleichbehandlung vor ?

Und muss ich die Satzung anerkennen ? hab Sie mir jetzt mal gezogen.
_____________________________________________
§ 7 Steuermaßstab

(3) Für die eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnung gilt als
Nettokaltmiete im Sinne des Absatzes 1 die übliche Miete. Die übliche Miete wird in
Anlehnung an diejenige Nettokaltmiete gem. § 162 Absatz 1 der Abgabenordnung
(AO) sachgerecht geschätzt, die für Wohnungen gleicher oder ähnlicher Art, Lage und
Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.
_____________________________________________

finde das sehr schwammig und was ist übliche Miete ? Mietspiegel ?

_____________________________________________
§ 13 Datenübermittlung von der Meldebehörde
_____________________________________________

Finde das Datenschutzmäßig schon fast einen Supergau wer nicht alles auf einmal meine Daten bekommt. Abgeshen davon ist nirgends ein Hinweis auf einen Datenschutzbeauftragten.

Mir scheint es so als geht unser Land (Regierung) davon aus das ein jeder Internet/ Handy/ Drucker usw. haben muss hat.

HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer

Rebell @, Montag, 20.12.2021 (vor 847 Tagen) @ FIMO

Danke für die Antwort.

- ein Fenster ist vorhanden
- Strom ist auch vorhanden
- Trinkwasser ist nicht vorhanden auch nicht annähernd in der nähe

Gibt es auch einen Anschluss an den Abwasserkanal? Heizmöglichkeit ?

nachdem ich ja der einzige bin der das schreiben bekommen hat, liegt da nicht eine Ungleichbehandlung vor ?

Hat nun das Gebäude eine Anschrift? Straßennamen usw. Hausnummer

Und muss ich die Satzung anerkennen ? hab Sie mir jetzt mal gezogen.
_____________________________________________
§ 7 Steuermaßstab

(3) Für die eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnung gilt als
Nettokaltmiete im Sinne des Absatzes 1 die übliche Miete. Die übliche Miete wird in
Anlehnung an diejenige Nettokaltmiete gem. § 162 Absatz 1 der Abgabenordnung
(AO) sachgerecht geschätzt, die für Wohnungen gleicher oder ähnlicher Art, Lage und
Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.
_____________________________________________

Ja genau der Steuermaßstab , das wissen auch die Richter vom Bundeverwaltungsgericht in Leipzig - da ist eben "Der Wurm" drin - da Gescbhätzt nicht gewogen ist. Man stelle sich mal Vor ein Vermieter möchte vom Mieter einen geschätzten höheren Mietpreis verlangen- Dazu hat doch der Gesetzgeber unmissverständlich im Mieterschutzgesetz § 558 geregelt, dass wenn kein Mietspiegel vorhanden - vom Vermieter entweder 3 adäquaate gleichartige Mietverträge exakt verbindlich mit dessen Objekt vergleichbar in Größe - Lage und Ausstattung vorzulegen oder aber über einen amtlich anerkannten gerichtlich bestellten unabhängigen ortskundigen Sachverständigen , der auch zur Ausarbeitung eines Gutachtens die Wohnung uneingeschränkt zu betreten hätte - nur nach dessen festgestellten Mietpreishöhe braucht der Mieter dieses akzeptieren - Schätzungen sind eben willkürlich und im Grunde inzwischen üblich bei allen organisierten Betrügerbanden, dazu müssen sich inzwischen auch Kommunen zählen lassen.

finde das sehr schwammig und was ist übliche Miete ? Mietspiegel ?

OK -schwammig ist gut ausgedrückt - Nicht von ungefähr kommt eben wie z.B. bei der Marktgemeinde Oberstdorf - auch geschätzte Jahreskaltmiete bei nur 2 per Zufall Vergleichen bei gleich großen - Tür an Tür im EG befindlichen Wohnungen Beschelde a= 1480 € Wohnung b = 1120€ gleiche Größe der Wohnung dazu kommt noch, dass von 2 verschiedenen Sachbearbeiterinen eben emotionale Vorgehensweise solche Unterschiede zu Tage fördert.

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§ 13 Datenübermittlung von der Meldebehörde

Betrüger ignorieren in der Regel alle den Datenschutz, denn für diese ist es ein "stumpfes Schwert"
> Finde das Datenschutzmäßig schon fast einen Supergau wer nicht alles auf einmal meine Daten bekommt. Abgeshen davon ist nirgends ein Hinweis auf einen Datenschutzbeauftragten.

Mir scheint es so als geht unser Land (Regierung) davon aus das ein jeder Internet/ Handy/ Drucker usw. haben muss hat.

WEnn eben alle übers Internet solche betrügerischen Vorgehensweisen veröffentlichen und aufdecken würden, müssten auch Kommunen besser beleuchtet werden. siehe u.A.
www.buergernetzwerk-bayern.de an vielen TAgen über 1000 Zugriffe Die vielen Gutmeschen elche eben alles Kzeptieren uns bezahlen sind eben die Mehrzahl und das passt zum Verhalten der vielen Kommunen - es werden wöchentlich mehr, da eben ohne Widerstand Geld eingesammelt oder erpresst werden kann. Geld stinkt nicht auch wenn es unseriös eingesammtelt wird.

HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Mittwoch, 22.12.2021 (vor 846 Tagen) @ FIMO

- Trinkwasser ist nicht vorhanden auch nicht annähernd in der nähe

Damit wäre die ZWSt ja vom Tisch – wobei „auch nicht annähernd in der Nähe“ ein dehnbarer Begriff ist.

nachdem ich ja der einzige bin der das schreiben bekommen hat, liegt da nicht eine Ungleichbehandlung vor ?

Nicht verwertbar für die eigene Steuerpflicht.

Und muss ich die Satzung anerkennen?

Ja, sie ist rechtsgültig veröffentlicht.

finde das sehr schwammig und was ist übliche Miete ? Mietspiegel ?

Steht in der Satzung (Die übliche Miete wird in Anlehnung an diejenige Nettokaltmiete gem. § 162 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) sachgerecht geschätzt, die für Wohnungen gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird).
Einen verwertbaren Mietspiegel wird die Stadt kaum haben.
Das ist natürlich schwammig – besonders bei einer Hütte auf einem Gartengrundstück.

Finde das Datenschutzmäßig schon fast einen Supergau wer nicht alles auf einmal meine Daten bekommt. Abgeshen davon ist nirgends ein Hinweis auf einen Datenschutzbeauftragten.

Steht im Einklang mit dem Bundesmeldegesetz.

HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer

FIMO, Sonntag, 26.12.2021 (vor 842 Tagen) @ Alfred

erstmal Danke für die Antworten :-)

Es würde ja dann eigentlich reichen wenn ich ein Schreiben verfasse
in dem ich erkläre, das keinerlei Trinkwasserversorgung in der Wohnung
noch in erreichbarer Nähe ist und somit der Bestand der Zweitwohnungssteuer gem. Satzung nicht gegeben ist.

Warum soll ich mit dem Formular mehr Daten preisgeben als nötig ist :-)

HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Sonntag, 26.12.2021 (vor 841 Tagen) @ FIMO

Es würde ja dann eigentlich reichen wenn ich ein Schreiben verfasse in dem ich erkläre, das keinerlei Trinkwasserversorgung in der Wohnung noch in erreichbarer Nähe ist und somit der Bestand der Zweitwohnungssteuer gem. Satzung nicht gegeben ist.

Ob das der Stadt reicht, sei dahingestellt - aber warum nicht. Verbunden mit meinen boshaften Fragen (die Stadt schriftlich um Erläuterung (mit Angabe der Rechtsgrundlage) bitten, was ein "Hauptwohnsitz" ist und welchen Zweck das Fugen"s" bei "Zweitwohnungsteuer hat). Verschafft zumindest Zeit.

Warum soll ich mit dem Formular mehr Daten preisgeben als nötig ist :-)

So wie ich das sehe. gibst Du damit keine sensiblen Daten preis, die die Stadt noch nicht hat.

HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer

René ⌂ @, Montag, 27.12.2021 (vor 841 Tagen) @ Alfred

nachdem ich ja der einzige bin der das schreiben bekommen hat, liegt da nicht eine Ungleichbehandlung vor ?

Nicht verwertbar für die eigene Steuerpflicht.

Ich finde es gerade nicht. Aber es gab schon Rechtstreitigkeiten, dass die Stadt sich bspw. nicht nur auf Meldedaten verlassen darf, sondern auch prüfen muss - eben wegen der Steuergerechtigkeit.

HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer

René ⌂ @, Montag, 27.12.2021 (vor 841 Tagen) @ FIMO

Ich habe Ketzin in die Liste aufgenommen.

Bzgl. der DDR-Datschen nimmt die Satzung ja Stellung und bezieht sie explizit mit ein.

Wie weit ist denn Wasser entfernt? Noch auf dem Grundstück?

Finde das Datenschutzmäßig schon fast einen Supergau wer nicht alles auf einmal meine Daten bekommt. Abgeshen davon ist nirgends ein Hinweis auf einen Datenschutzbeauftragten.

Den Supergau sehe ich nicht. Eine kommunale Stelle (Kämmerei) bezieht Daten von einer anderen (Finanzamt).