Ausnahme - wie kann man die Befreiung geltend machen?

Roman, Montag, 30.01.2006 (vor 6684 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin Student, verheiratet und habe einen Zweitwohnsitz in München. Mir wurde von der Stadt am Telefon mitgeteilt dass ich von der Zweitwohnungssteuer auf Grund des Urteils des BVG vom Oktober 2005 befreit bin.

Wie mache ich diesen Anspruch auf Befreiung geltend - die werden mir ja "vorsorglich" doch eine Rechnung im Dezember schicken.

Vielen Dank

Roman

Ausnahme - wie kann man die Befreiung geltend machen?

Torben, Montag, 30.01.2006 (vor 6684 Tagen) @ Roman

Ganz einfach: ungefähr im Juli/ August kriegst du ein Schreiben (mit Formblatt) in dem du aufgefordert wirst, deine Steuererklärung zu machen. Da kannst du dann auch reinschreiben dass du verheiratet bist, und du wirst von der Steuer befreit ;-) du Glückspilz

Torben

Ausnahme - wie kann man die Befreiung geltend machen?

Anja Binder @, Breisach, Montag, 30.01.2006 (vor 6683 Tagen) @ Torben

» Ganz einfach: ungefähr im Juli/ August kriegst du ein Schreiben (mit
» Formblatt) in dem du aufgefordert wirst, deine Steuererklärung zu machen.
» Da kannst du dann auch reinschreiben dass du verheiratet bist, und du
» wirst von der Steuer befreit ;-) du Glückspilz
»
» Torben

Hallo an alle,

ich habe dazu noch eine Frage. D.h. die Tatsache, dass man verheiratet ist, reicht aus, von der Steuer befreit zu werden>

Ich habe in Augsburg studiert (Zweitwohnsitz) und mein Hauptwohnsitz war bei meinen Eltern. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich auf Urteile zu berufen und von der Zahlung der Steuer befreit zu werden>

Vielen Dank vorab.

Grüße

Anja

Ausnahme - wie kann man die Befreiung geltend machen?

Felix, Dienstag, 31.01.2006 (vor 6683 Tagen) @ Anja Binder

» » Ganz einfach: ungefähr im Juli/ August kriegst du ein Schreiben (mit
» » Formblatt) in dem du aufgefordert wirst, deine Steuererklärung zu
» machen.
» » Da kannst du dann auch reinschreiben dass du verheiratet bist, und du
» » wirst von der Steuer befreit ;-) du Glückspilz
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» » Torben
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» Hallo an alle,
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» ich habe dazu noch eine Frage. D.h. die Tatsache, dass man verheiratet
» ist, reicht aus, von der Steuer befreit zu werden>
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Man muss verheiratet sein und nicht "dauerhaft getrennt" leben UND die "eheliche Wohnung" liegt an einem anderen Ort als die Nebenwohnung UND die Zweitwohnung muss aus beruflichen Gründen (dazu zählt auch Ausbildung/Studium) gehalten werden, dann darf eine Zweitwohnungssteuer nicht erhoben werden. In München ist das explizit in der Satzung geregelt. In Augsburg sollten die das auch inzwischen geändert haben.


» Ich habe in Augsburg studiert (Zweitwohnsitz) und mein Hauptwohnsitz war
» bei meinen Eltern. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich auf Urteile zu
» berufen und von der Zahlung der Steuer befreit zu werden>
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Wenn derzeit der oben beschriebene Zustand noch besteht, dann würde ich mich an die zuständige städtische behörde wenden.


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» Anja