ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag.
heijo77, Mittwoch, 16.02.2022 (vor 968 Tagen)
Hallo ich hätte da folgende Frage.
Habe im Dezember den Hauptwohnsitz gewechselt, den ursprünglichen zum Zweitwohnsitz gemeldet.
In Nürnberg erhebt man nun leider eine Steuer, es gibt zum ZWS keinen Mietvertrag, es handelt sich um das elterliche Haus das im Besitz selbiger ist, beide Elternteile leben jedoch woanders.
Wie sollte ich nun vorgehen, das Amt möchte Angaben zum Vermieter und zur Miethöhe, sollte ich einen schriftlichen Vertrag schließen?
Grüße
ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag.
Kommunalfreund , Mittwoch, 16.02.2022 (vor 967 Tagen) @ heijo77
Wie sollte ich nun vorgehen, das Amt möchte Angaben zum Vermieter und zur Miethöhe,
sollte ich einen schriftlichen Vertrag schließen?
Das ist wohl normal, aber trotzdem ist Vorsicht zusätzlich geb0ten, eigentlich akzeptiert das Finanzamt einen Mietvertrag unter Angehörigen in der Regel, wenn eben die Miete nicht viel billiger ist - man kann sich eben auf 2/3 einer Miete festlegen. WEnn eben diese Miete weit unter dieser Regelung liegt, kann es Probleme geben.
Bei der Zweitwohnungssteuer ist es durchaus möglich, dass die Stadt Nürnberg u.U. als Bemessungsgrunlage zur ZWST höhere WErte ansetzt, denn die Begründung dazu ist eben der Aufwand der zu besteuern ist.
Satzung prüfen - denn dort heißt es wie üblich, dass die Bemessungsgrundlage geschätzt wird, denn damit sind eben willkürliche - oder auch betrügerische Höhe möglich anzusetzen.
Vielleicht später mal hier im Forum Bericht erstatten !
ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag.
Alfred , Mittwoch, 16.02.2022 (vor 967 Tagen) @ heijo77
So wie das klingt, gibt es derzeit keine Vermieter und keine zu entrichtende Miete, da Deine Eltern Dir nur eine jederzeit widerrufbare Nutzungsmöglichkeit in ihrem Haus gewähren. Damit wärst Du nicht Inhaber der Nebenwohnung – und damit auch nicht steuerpflichtig. Das kann man dem Amt so mitteilen. Ob die sich dann an Deine Eltern wenden, wäre möglich, aber nicht unbedingt erfolgreich.
Wenn Du mit Deinem Eltern einen Mietvertrag abschließt – egal mit welcher Miete – wirst Du zum Inhaber der Nebenwohnung und damit steuerpflichtig.
ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag.
heijo77, Donnerstag, 17.02.2022 (vor 967 Tagen) @ Alfred
Hallo Alfred,
erste Angaben die meinerseits ans Kassen und Steueramt gingen waren die, in denen ich angab,das eine Zahlung von 300€ monatlich leiste.
Letztlich ist diese Zahlung nur eine kleine Unterstützung an meine Eltern und wie schon erwähnt gibt es keinen schriftlichen Vertrag.
Am liebsten würde ich den Zweitwohnsitz abmelden, allerdings benötige ich den Sitz in Nürnberg noch so lange bis ich eine neue Stelle am Hauptwohnsitz antrete und ein genauer Termin ist da noch offen.
Lange Rede kurzer Sinn, es gilt den richtigen Weg zu gehen... vielleicht kontaktier ich den zuständigen Sachbearbeiter?
ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag.
Kommunalfreund , Donnerstag, 17.02.2022 (vor 967 Tagen) @ Alfred
So wie das klingt, gibt es derzeit keine Vermieter und keine zu entrichtende Miete, da Deine Eltern Dir nur eine jederzeit widerrufbare Nutzungsmöglichkeit in ihrem Haus gewähren. Damit wärst Du nicht Inhaber der Nebenwohnung – und damit auch nicht steuerpflichtig.
Das könnte u.U. passen - aber wer ohne sich zu informieren sich mit Zweitwohnsitz schon anmeldet- dem wird wohl wenig nützen und diese Kommune wird sich die Zweitwohnungssteuer nicht entgehen lassen-
Das kann man dem Amt so mitteilen. Ob die sich dann an Deine Eltern wenden, wäre möglich, aber nicht unbedingt erfolgreich.
Warum denn solche Umwege - einfach mit Erstwohnsitz melden - dann ist die Zwst nicht fällig!!
Wenn Du mit Deinem Eltern einen Mietvertrag abschließt – egal mit welcher Miete – wirst Du zum Inhaber der Nebenwohnung und damit steuerpflichtig.
Bin gespannt - lass doch bitte was hören wie es am Ende ausgegangen ist!